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   BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84   

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https://dejure.org/1985,2197
BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84 (https://dejure.org/1985,2197)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1985 - 1 StR 812/84 (https://dejure.org/1985,2197)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84 (https://dejure.org/1985,2197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Verminderte Schuldfähigkeit durch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 376
  • StV 1985, 314
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 13/81

    Zulässigkeit der Verneinung einer günstigen Sozialprognose nach

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84
    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet zwar nur in Ausnahmefällen die Aufhebung oder erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder die Tat unter dem Druck starker Entzugserscheinungen begangen worden ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 25. Februar 1981 - 3 StR 13/81); dafür ergeben weder die bisherigen Feststellungen zum Tatgeschehen und zur Persönlichkeit des Angeklagten Anhaltspunkte noch hat der Beschwerdeführer selbst insoweit konkrete Beweisbehauptungen aufgestellt.
  • BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76

    Bedeutung einer Drogenabhängigkeit für die Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84
    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet zwar nur in Ausnahmefällen die Aufhebung oder erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder die Tat unter dem Druck starker Entzugserscheinungen begangen worden ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 25. Februar 1981 - 3 StR 13/81); dafür ergeben weder die bisherigen Feststellungen zum Tatgeschehen und zur Persönlichkeit des Angeklagten Anhaltspunkte noch hat der Beschwerdeführer selbst insoweit konkrete Beweisbehauptungen aufgestellt.
  • BGH, 27.02.1975 - 2 StR 1/75

    Beurteilung einer aus versuchten Einzelakten bestehenden fortgesetzten Tat - Zur

    Auszug aus BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84
    Eine teils aus vollendeten, teils aus versuchten Einzelakten bestehende fortgesetzte Handlung erhält als einheitliche Tat durch die schwerere Form der Verwirklichung ihr Gepräge; die bloß versuchte Einzelbetätigung geht in der vollendeten Handlung auf (BGH, Beschluß vom 27. Februar 1975 - 2 StR 1/75 bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85

    Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch durch Revisionsgericht - Unerlaubtes

    Verminderte Schuldfähigkeit als Folge des Betäubungsmittelkonsums ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen; ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84; Urteil vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 186/90

    Beweisantrag - Vernehmung - Sachverständiger - Prognoseentscheidung - Anordnung

    Dieser Antrag konnte nicht mit fehlender Notwendigkeit einer weiteren Begutachtung zurückgewiesen werden (vgl. BGH NStZ 1985, 376), sondern nur aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO (vgl. Reichen in KK, 2. Aufl., § 85 StPO Rdn. 2).
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