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BGH, 15.04.2003 - 1 StR 82/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
Beweisantragsrecht (Unerreichbarkeit; Begriff des Beweisantrages; Vortrag von Negativtatsachen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision; Rüge falscher Zeugenvernehmung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
Beweisermittlungsantrag bei unbenannter und unbekannter Anschrift des Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen)
Es ist in einem solchen Fall dann aber mitzuteilen, welche konkreten Bemühungen das Gericht zur Ermittlung der Zeugen hätte entfalten können und müssen (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 ? 1 StR 82/03, NStZ-RR 2004, 3 (Sander); vom 14. Januar 2010 ? 1 StR 620/09, StraFo 2010, 150;… Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 368). - OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …
Die Rüge könnte nur Erfolg haben, wenn weiter ausgeführt wäre, was konkret das Amtsgericht hätte tun können (und pflichtwidrig unterlassen habe), um den Aufenthalt des Zeugen zu ermitteln (vgl. BGH, 1 StR 82/03 vom 15. April 2003 ).