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   BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80   

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BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80 (https://dejure.org/1981,1187)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1981 - 1 StR 834/80 (https://dejure.org/1981,1187)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80 (https://dejure.org/1981,1187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer Leiche - Tötung aus Zorn über die Kränkung der Ehre - Ein durch eine Provokation hervorgerufener psychischer Zustand - Tötung aus gerechtem Zorn - Totenruhe - Beschimpfender Unfug - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 300
  • StV 1981, 234
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1954 - 5 StR 50/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Insoweit geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist (BGH, Urteil vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54; RGSt 66, 159, 161); die Annahme, die von der Getöteten, "einer kaputten, sozial gestörten Person", gebrauchten Ausdrücke hielten sich im Rahmen dessen, was im Milieu des Angeklagten allgemein üblich sei und seien daher nicht als schwere Beleidigung zu werten (UA S. 29), könnte daher, soweit es sich um die angeführten Ausdrücke als solche handelt, aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden.

    Werden jedoch für sich gesehen weniger gewichtige Beleidigungen fortwährend wiederholt, so kann sich auch daraus die Schwere der zugefügten Kränkung ergeben (BGH, Urteil vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54; RG HRR 1932 Nr. 1176); daß sich das Landgericht damit nicht auseinandersetzt, ist bereits ein Mangel seines Urteils.

  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 667/72

    Strafbarkeit wegen Totschlags, Zuhälterei und Fahnenflucht - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    "Gerechter Zorn" bedeutet nicht "aus Zorn" über die Kränkung der Ehre; damit ist gemeint, die Provokation müsse ohne eigene Schuld des Täters erfolgt sein (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72 - bei Dallinger MDR 1974, 723).
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Zudem reicht es aus, daß bei der Tat der durch die Provokation hervorgerufene psychische Zustand andauert (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 552).
  • BGH, 10.02.1976 - 5 StR 703/75

    Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes der Reizung zum Zorn

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Ist der Täter durch eine solche Beleidigung in eine heftige Gemütsbewegung geraten, in der er die erlittene Kränkung als schwere Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit empfand und dadurch auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde, liegt ein minder schwerer Fall des Totschlags vor (BGH, Urteil vom 10. Februar 1976 - 5 StR 703/75).
  • RG, 28.01.1910 - IV 1102/09

    Was gehört zum äußeren und zum inneren Tatbestande der Verübung beschimpfenden

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Wesentlich ist jedoch, daß der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (vgl. RGSt 42, 145, 146; 43, 201, 203).
  • RG, 21.01.1909 - III 927/08

    Kann beschimpfender Unfug an einem Grabe seitens einer zur Verfügung über das

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Wesentlich ist jedoch, daß der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (vgl. RGSt 42, 145, 146; 43, 201, 203).
  • RG, 08.03.1932 - I 208/32

    Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
    Insoweit geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist (BGH, Urteil vom 26. März 1954 - 5 StR 50/54; RGSt 66, 159, 161); die Annahme, die von der Getöteten, "einer kaputten, sozial gestörten Person", gebrauchten Ausdrücke hielten sich im Rahmen dessen, was im Milieu des Angeklagten allgemein üblich sei und seien daher nicht als schwere Beleidigung zu werten (UA S. 29), könnte daher, soweit es sich um die angeführten Ausdrücke als solche handelt, aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden.
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Zutreffend werden vornehmlich zwei Rechtsgüter als von § 168 Abs. 1 2. Alt. StGB geschützt angesehen: das Pietätsgefühl der Allgemeinheit und der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten (KG Berlin NJW 1990, 782, 783; Czerner ZStW 115 (2003), 91, 97; Dippel in LK 11. Aufl. § 168 Rdn. 2; vgl. auch BGH NStZ 1981, 300).

    Geht es um den postmortalen Achtungsanspruch, ist dementsprechend ein beschimpfender Charakter gegeben, wenn der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (BGH NStZ 1981, 300; RGSt 39, 155, 157; RGSt 42, 145, 146; Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 9 S. 399, 400).

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08

    Heimtückemord nach vorherigem Angriff auf das Opfer (Arglosigkeit und

    Der auf die Beseitigung von Tatspuren ausgerichtete Umgang des Angeklagten mit der Leiche des Tatopfers, der die Voraussetzungen des Vergehenstatbestandes des § 168 StGB noch nicht erfüllt (vgl. BGH NStZ 1981, 300; Fischer aaO 6 § 168 Rdn. 17), kann für sich allein nicht als wesentlich schuldsteigernd betrachtet werden (vgl. demgegenüber - im Sachverhalt anders - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 270/23

    Störung der Totenruhe

    Das Verüben beschimpfenden Unfugs bedeutet ein im Angesicht eines Toten durch ein besonderes Maß an Pietätlosigkeit und Rohheit gekennzeichnetes Verhalten, mit dem der Täter seine Verachtung des Toten zum Ausdruck bringt, wobei er sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300; Schönke/Schröder/Bosch/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 168 Rn. 10).
  • BGH, 30.08.2018 - 5 StR 411/18

    Leipziger Verurteilung wegen Mordes und Störung der Totenruhe teilweise

    Wesentlich ist aber, dass der Täter dem Toten seine Verachtung zeigen will und ihm der beschimpfende Charakter seiner Handlung bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 535/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags, Störung der Totenruhe und

    Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 168 Abs. 1 Alt. 2 StGB ist, dass der Täter entweder dem Toten seine Verachtung zeigen will und ihm der beschimpfende Charakter seiner Handlung bewusst ist (Rechtsgut postmortaler Persönlichkeitsschutz, vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 89; BGH, Beschlüsse vom 30. August 2018 - 5 StR 411/18; vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300) oder dass der Täter mit dem Leichnam in einer Art und Weise umgeht, die seine Verachtung gegenüber dem Menschsein an sich aufzeigt, indem er die dem Menschen über den Tod hinaus zukommende Würde als Gattungswesen missachtet (Rechtsgut Pietätsgefühl der Allgemeinheit, vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 89 f.).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken

    Diese Auffassung, die bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung im Ergebnis zutreffend auf den Lebenskreis der Beteiligten abstellt (BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80 - bei Holtz MDR 1981, 631) und danach den festgestellten Schimpfworten eine schwerer wiegende Bedeutung abspricht, ist zwar, für sich gesehen, rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 20.06.1984 - 2 StR 319/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Es ist zwar richtig, worauf der Generalbundesanwalt hinweist, daß der Tatrichter die Frage, ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden hat (BGH NStZ 1981, 300 mit Nachweisen).

    Damit kommt es auf die Frage, ob der oben angeführte letzte Absatz (auch) bedeuten soll, der Angeklagte habe die Bemerkung der Ehefrau schuldhaft herbeigeführt, nicht mehr an (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 300).

  • LG München II, 18.12.2020 - 1 Ks 31 Js 47130/18

    Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und wegen Störung

    In subjektiver Hinsicht muss der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen wollen und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewusst sein (vgl. BGH Beschl. vom 24.02.1981, Az. 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87

    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

    Auf ihre Beantwortung kommt es jedoch deshalb nicht entscheidend an, weil auch bei Anlegung eines objektiven Maßstabs die "konkreten Beziehungen, wie sie zwischen Täter und Opfer bestanden haben, ... zu beachten" sind (Jähnke a.a.O. Rdn. 6); weil auch in diesem Fall "bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen ist" (BGH StV 1981, 234; BGH NStZ 1985, 216), um so "den Stellenwert der Provokation im Lebenskreis der Beteiligten für die Motivationsgenese des Täters objektiv beurteilen zu können" (Eser in Festschrift für Middendorff S. 69).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Dabei ist vom Lebenskreis der Beteiligten auszugehen (BGH NJW 1987, 3143, 3144 [BGH 12.05.1987 - 1 StR 43/87]; NStZ 1985, 216; StV 1981, 234), um so den Stellenwert der Provokation für die Motivationsgenese des Täters objektiv beurteilen zu können (BGH NJW 1987, 3143, 3144 [BGH 12.05.1987 - 1 StR 43/87] unter Hinweis auf Eser in Festschrift für Middendorff, S. 69).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89

    Beleidigung - Maßgebliche Umstände - Wahrheitsgehalt

  • BGH, 30.10.1984 - 1 StR 597/84

    Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen der Schwere einer Kränkung

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

  • BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81

    Voraussetzungen des § 213 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 736/93

    Beleidigung - Täter - Zorn - Minder schwerer Fall

  • BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90

    Annahme einer vollendeten Tat mit direktem Tötungsvorsatz bei einem mindestens

  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 675/84

    Prüfung der Schwere einer Beleidigung bei Erörterung des Vorliegens eines minder

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 218/83

    Annhame eines minder schweren Falles des Totschlags wegen Verspottung des Täters

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