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   BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93   

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https://dejure.org/1994,3290
BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93 (https://dejure.org/1994,3290)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1994 - 1 StR 850/93 (https://dejure.org/1994,3290)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93 (https://dejure.org/1994,3290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH NStZ 1985, 21; BGH StV 1982, 20; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1989 - 1 StR 116/89) darf dem Angeklagten allein daraus, daß er Tatspuren beseitigt hat, kein Vorwurf gemacht werden.

    Daß ein Angeklagter sich dabei umsichtig und kaltblütig verhält, rechtfertigt für sich genommen noch keine andere Beurteilung (vgl. insbesondere BGH NStZ 1985, 21).

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH NStZ 1985, 21; BGH StV 1982, 20; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1989 - 1 StR 116/89) darf dem Angeklagten allein daraus, daß er Tatspuren beseitigt hat, kein Vorwurf gemacht werden.
  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH NStZ 1985, 21; BGH StV 1982, 20; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1989 - 1 StR 116/89) darf dem Angeklagten allein daraus, daß er Tatspuren beseitigt hat, kein Vorwurf gemacht werden.
  • BGH, 30.09.1981 - 2 StR 434/81

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verhaltens eines Angeklagten nach der Tat

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH NStZ 1985, 21; BGH StV 1982, 20; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1989 - 1 StR 116/89) darf dem Angeklagten allein daraus, daß er Tatspuren beseitigt hat, kein Vorwurf gemacht werden.
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Täter neues Unrecht schafft oder mit seinem Verhalten weiter gehende Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512; Beschlüsse vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1; vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93, StV 1995, 131).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass bloße Spurenbeseitigungsmaßnahmen zu Lasten eines Täters selbst dann nicht strafverschärfend verwertet und damit letztlich auch nicht als schulderhöhend gewertet werden dürfen, wenn diese von ihm "umsichtig" oder gar "kaltblütig" vorgenommen werden (vgl. BGH, NStZ 1985, 21; StV 1995, 131 f.; NStZ 2011, 512 f.).
  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10

    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Dazu zählt auch die bloße Spurenbeseitigung, selbst wenn sie kaltblütig ist (vgl. BGH StV 1995, 131).
  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 313/21

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung: Beseitigung von

    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf der Versuch, sich durch Beseitigung von Tatspuren der Strafverfolgung zu entziehen - ausgenommen bei besonderen, hier nicht vorliegenden Umständen (vgl. LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 184 f. mwN) - nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512; Beschlüsse vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93, StV 1995, 131; vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 670 mwN).
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