Rechtsprechung
BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 249 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB
Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); Raub (Zueignungsabsicht); Rücktritt (Rücktrittsvoraussetzungen bei mehreren Beteiligten: aktive Rücktrittsbemühungen, vom Zufall abhängige Rettung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 211 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 249 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
Strafverfahren wegen versuchten Mordes und schweren Raubs: Mordmerkmal der Heimtücke bei Gewaltaktion im Rockermilieu; Zueignungsabsicht als Raubmerkmal bei symbolischer Wegnahme einer Motorradjacke - Wolters Kluwer
Grundsätze zur Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes i.R.d. Revision; Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts
- rewis.io
Strafverfahren wegen versuchten Mordes und schweren Raubs: Mordmerkmal der Heimtücke bei Gewaltaktion im Rockermilieu; Zueignungsabsicht als Raubmerkmal bei symbolischer Wegnahme einer Motorradjacke
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 2 S. 1
Grundsätze zur Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes i.R.d. Revision; Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verurteilung zweier Rocker wegen Totschlags bestätigt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Mehrjährige Freiheitsstrafen für Schläger der Bandidos
Besprechungen u.ä. (2)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Zum Mordmerkmal der Heimtücke und den Anforderungen an die Rücktrittshandlung bei mehreren Beteiligten
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vorübergehender Ansichnahme
Verfahrensgang
- LG München II, 17.10.2012 - 1 Ks 36 Js 36786/11
- BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Auch wenn dieser Handlung im allgemeinen Handlungsgefüge eines Motorradclubs große symbolische Bedeutung zukommen kann, bedeutet es nicht, dass der so Handelnde wie ein Eigentümer über die Sache verfügt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. März 1971, BGHSt 24, 115, 119) und sich damit die Sache aneignet. - BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von …
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt bedingt vorsätzliches Handeln voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGH, Urteil vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7 mwN). - BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Weiterhin liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92, NStZ 1992, 587, 588).
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Die vorgenannten Umstände wird das neu zur Entscheidung berufene Schwurgericht auch bei der Bewertung des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB zu berücksichtigen haben (vgl. BGHSt 48, 134, 141 f.; BGH, NStZ 2003, 199, 200). - BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04
Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit; …
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692; vom 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273 jeweils mwN). - BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und …
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692; vom 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273 jeweils mwN). - BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11
Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der besonders schweren …
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Somit war auch kein Ausnahmefall gegeben, in dem bereits die Untätigkeit eines Angeklagten oder sein Nichtweiterhandeln die Tatvollendung verhinderte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11). - BGH, 20.09.2002 - 2 StR 336/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Schmerzensgeld; vertypter Strafmilderungsgrund; …
Auszug aus BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13
Die vorgenannten Umstände wird das neu zur Entscheidung berufene Schwurgericht auch bei der Bewertung des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB zu berücksichtigen haben (vgl. BGHSt 48, 134, 141 f.; BGH, NStZ 2003, 199, 200).
- LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12
Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der …
Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. BGH JuS 2013, 1141-1142, mwN).