Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6914
BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99 (https://dejure.org/1999,6914)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1999 - 1 StR 87/99 (https://dejure.org/1999,6914)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 1 StR 87/99 (https://dejure.org/1999,6914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 204 StPO; § 174 StGB;
    Verfahrenshindernis; Fehlender Eröffnungsbeschluß; Fehlende Unterschrift; Dienstliche Äußerung; Minder schwerer Fall des sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener;

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Strafzumessung

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 56; ; StGB § 56 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203
    Fehlende Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99
    Zwar hat Richter am Landgericht Dr. D. das Formblatt nicht unterschrieben, die dienstlichen Äußerungen lassen aber keinen Zweifel, daß die drei Richter die Eröffnung des Verfahrens mündlich beschlossen haben und anschließend lediglich durch ein Versehen Richter am Landgericht Dr. D. nicht auch seine Unterschrift beigefügt hat (vgl. BGHSt 10, 278, 279; BGH NStZ 1995, 19 Nr. 7).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99
    Nach den Tatumständen lag daher die Anwendung der Vorschrift nicht so nahe, daß eine Erörterung geboten war (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Darüber hinaus haben der 1. und 4. Strafsenat in späteren Entscheidungen klargestellt, dass es auch für sie nicht auf die Zahl der Unterschriften, sondern darauf ankomme, dass der Beschluss von allen zur Entscheidung berufenen Richtern gemeinsam getroffen wurde (BGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, NStZ-RR 2012, 117; so schon RG aaO; BGH, Urteil vom 14. Mai 1957 - 5 StR 145/57, BGHSt 10, 278, 279).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter;

    Denn der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in späteren Entscheidungen eine etwaige entgegenstehende frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 1977 aufgegeben (vgl. Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Beschluss vom 6. April 2005 - 1 StR 60/05); der 4. Strafsenat hält an einer etwaigen entgegenstehenden Rechtsprechung nicht fest.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht