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   BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80   

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BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80 (https://dejure.org/1980,1716)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - 1 StR 89/80 (https://dejure.org/1980,1716)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 1 StR 89/80 (https://dejure.org/1980,1716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils oder Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft durch einen Freispruch - Vorliegen von Gesetzeseinheit bei Handlungseinheit wie bei Handlungsmehrheit - Rechtskraftwirkungen im Sinne des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1807
  • MDR 1980, 769
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Dieser Freispruch hat schon deshalb weder eine Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils noch eine Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft (vgl. BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]/188; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 296 Rdn. 37 und § 318 Rdn. 25 bis 32) hervorrufen können, weil er nicht bestehen geblieben ist: Der Senat hat, wie dargelegt, in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1979 das Urteil des Schwurgerichts vom 13. Dezember 1978 in vollem Umfange mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

    Im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens treten Rechtskraftwirkungen im Sinne des Strafklageverbrauchs nicht ein, wenn eine tatrichterliche Entscheidung, die eine Tat im Sinne des prozessualen Rechts (§ 264 StPO) zum Gegenstand hat, nur teilweise angefochten wird oder - wie bei Teilfreispruch - vom Angeklagten nur teilweise angefochten werden kann (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn. 41 und 42).

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Dieser Freispruch hat schon deshalb weder eine Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils noch eine Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft (vgl. BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]/188; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 296 Rdn. 37 und § 318 Rdn. 25 bis 32) hervorrufen können, weil er nicht bestehen geblieben ist: Der Senat hat, wie dargelegt, in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1979 das Urteil des Schwurgerichts vom 13. Dezember 1978 in vollem Umfange mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

    Im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens treten Rechtskraftwirkungen im Sinne des Strafklageverbrauchs nicht ein, wenn eine tatrichterliche Entscheidung, die eine Tat im Sinne des prozessualen Rechts (§ 264 StPO) zum Gegenstand hat, nur teilweise angefochten wird oder - wie bei Teilfreispruch - vom Angeklagten nur teilweise angefochten werden kann (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn. 41 und 42).

  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ.
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Nach der zugelassenen Anklage und den Feststellungen der beiden tatrichterlichen Urteile stand bei rechtsfehlerfreier Würdigung des Sachverhalts stets außer Frage, daß der Angeklagte auf Grund von Gesetzeseinheit (Fall der Subsidiarität) wegen unterlassener Hilfeleistung nur verurteilt werden kann, wenn eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord nicht in Frage kommt, und daß eine Beihilfe zum versuchten Tötungsdelikt die Bestrafung wegen unerlaubter Hilfeleistung ausschließt (vgl. BGHSt 3, 65, 68 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 14, 282, 285).
  • RG, 26.09.1932 - II 625/32

    Rechtliches Verhältnis zwischen Tabakmaterialsteuerhinterziehung,

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ.
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ.
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Ihr Ausmaß bestimmt das Rechtsmittelgericht in Beachtung der Forderung nach innerer Einheit (Widerspruchsfreiheit) des tatrichterlichen Erkenntnisses und im Hinblick auf das Ziel des Verfahrens, zur gesetzmäßigen Entscheidung zu gelangen, durch Anerkennung oder Verneinung der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung (BGHSt 25, 72, 75/76; 27, 70, 72; Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn, 28; Eb. Schmidt, Lehrkomm. II § 318 Erl. 9).
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ.
  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Auch im Falle der in der zugelassenen Anklage und in den tatrichterlichen Urteilen - wohl zu Recht (vgl. RGSt 32, 137, 140; 32, 384, 385; 66, 359, 362; BGHSt 18, 29, 32/33; 22, 206, 208; 27, 66, 67; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 330 c Rdn. 11) - angenommenen Handlungsmehrheit schloß die Subsidiarität der Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung es aus, die Aufhebung des Urteils vom 13. Dezember 1978 auf diese Verurteilung zu beschränken, weil sich nur auf der Grundlage von umfassenden, den Gesamtbereich der in Frage stehenden Gesetzeseinheit einbeziehenden neuen Feststellungen ein dem Gesetz entsprechender neuer Schuldspruch gewinnen ließ.
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80
    Nach der zugelassenen Anklage und den Feststellungen der beiden tatrichterlichen Urteile stand bei rechtsfehlerfreier Würdigung des Sachverhalts stets außer Frage, daß der Angeklagte auf Grund von Gesetzeseinheit (Fall der Subsidiarität) wegen unterlassener Hilfeleistung nur verurteilt werden kann, wenn eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord nicht in Frage kommt, und daß eine Beihilfe zum versuchten Tötungsdelikt die Bestrafung wegen unerlaubter Hilfeleistung ausschließt (vgl. BGHSt 3, 65, 68 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 14, 282, 285).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

  • RG, 12.10.1899 - 2903/99

    Inwieweit findet eine selbständige Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Nur in den Fällen, in denen die nicht angefochtene Teilentscheidung andere prozessuale Taten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO betrifft, kommt es zu einer Teilrechtskraft mit den Folgen eines Strafklageverbrauchs (vgl. BGH NJW 1980, 1807; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Einl. Rdnr. 185; Brunner, in KMR, § 318 Rdnr. 3 ff.; Frisch, in SK StPO, vor § 296 Rdnrn. 282 ff.; Gössel, in Löwe/Rosenberger, StPO, 25. Aufl., § 318 Rdnrn. 27 ff.; vgl. auch Seitz, in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 67 Rdnr. 34a).

    Soweit auch bei horizontal beschränkter oder - innerhalb derselben Tat im prozessualen Sinne - vertikal beschränkter Anfechtung von einer Teilrechtskraft die Rede ist, handelt es sich der Sache nach nicht um eine Rechtskraft im üblichen Sinne, sondern nur um eine Bindung an die unangefochten gebliebenen Feststellungen im nachfolgenden Verfahren (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGH NJW 1980, 1807; Gössel, a.a.O.; Brunner, a.a.O., Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Mit Rücksicht auf die Forderung nach innerer Einheit des tatrichterlichen Erkenntnisses ist es daher nicht angezeigt, die Aufhebung auf die Verurteilung wegen Strafvereitelung zu beschränken und den neuen Tatrichter damit an die Feststellungen zur Vortat und zur nicht erweislichen Beteiligung der Angeklagten M. daran zu binden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Urteil vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80, NJW 1980, 1807).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85

    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei

    Wegen dieses Subsidiaritätsverhältnisses unterliegt das gesamte Urteil der Aufhebung (vgl. BGH NJW 1980, 1807).".

    Etwas anderes könne hier nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80 (= NJW 1980, 1807) hergeleitet werden.

    Daher muß das Revisionsgericht aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung die gebotenen Folgerungen einer Unteilbarkeit des Urteilsgegenstandes einschließlich der Feststellungen und damit der Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung ziehen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807).

  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Die Rechtsmittelbeschränkung ist unwirksam, das Urteil daher insgesamt angefochten (RGSt 51, 305, 307; BGHSt 6, 229, 230; 19, 46, 48; 21, 256, 258; 24, 185, 187 ff.; BGH NJW 1980, 1807; NStZ 1984, 566; Hanack in LR § 344 Rdn. 27).
  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 193/86

    Auslagenerstattung nach Tod des Angeklagten

    Im Falle der Begründetheit der Revision hätte das Revisionsgericht nur einheitlich über das gesamte Tatgeschehen entscheiden können; damit war auch der Teilfreispruch nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; BGH NJW 1980, 1807; BGH, Urteil vom 22. November 1984 - 2 StR 535/84 S. 13 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Nach Auffassung des Senats, der von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen hatte, ob bzw. inwieweit die mit der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 23.02.2016 erklärte Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO - BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4), hat das Fehlen von Feststellungen zur Beschaffenheit der vom Angeklagten getragenen Turnschuhe sowie zu deren konkret gefährlichem Einsatz im amtsgerichtlichen Urteil nicht die vom Landgericht angenommene Unwirksamkeit der Beschränkung der staatsanwaltlichen Berufung auf den Rechtsfolgeausspruch zur Folge, auch wenn die amtsgerichtlichen Feststellungen insoweit einer revisionsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden, weil sie die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zu tragen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2015 - 2 StR 488/14 - juris; NStZ 2017, 164 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17

    Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das

    Der Senat hatte von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen, ob bzw. inwieweit die mit Schriftsatz des Verteidigers vom 24.01.2017 erklärte teilweise Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO) und ob das Berufungsgericht die hieraus resultierende Bindung an die dem - dann rechtkräftig gewordenen - Schuldspruch zugrunde liegenden amtsgerichtlichen Feststellungen zu Unrecht entgegen § 327 StPO nicht beachtet hat (BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4).
  • BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92

    Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

    Das Ausmaß der Bindungswirkung bestimmt das Rechtsmittelgericht in Beachtung der Forderung nach innerer Einheit (Widerspruchsfreiheit) des tatrichterlichen Erkenntnisses und im Hinblick auf die übergeordneten Verfahrensziele der auf Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit ausgerichteten staatlichen Strafrechtspflege sowie der Verpflichtung zu einem gesetzmäßigen Verfahren (BGH NJW 1980, 1807; LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 318 Rn. 34).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Gegen die Wirksamkeit der vom Angeklagten erklärten Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß, die das Revisionsgericht im Falle einer zulässigen Revision von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGHSt 27, 70, 72; BGH NJW 1980, 1807; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 298; OLG Hamm NJW 1973, 1141, 1143; OLG Karlsruhe Justiz 1988, 27; OLG Koblenz VRS 74, 270, 271; Meyer-Goßner § 318 StPO Rdn. 33, § 352 StPO Rdn. 4), bestehen keine Bedenken.
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2016 - Ss 28/16

    Strafsache: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auf die - wie hier - zulässige Revision hat das Revisionsgericht von Amts wegen - unabhängig von einer sachlichen Beschwer des Beschwerdeführers und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch den Tatrichter - zu prüfen, ob das Berufungsgericht über alle Bestandteile des Ersturteils entschieden hat, die von der Berufung erfasst wurden (OLG Düsseldorf, VRS 100, 187; Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2013 - Ss 73/2013 [41/13] - und 8. Juli 2015 - Ss 28/2015 [25/15] - Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 352 Rn. 4 m.w.N.), insbesondere, ob die erklärte Berufungsbeschränkung wirksam war (BGH, NJW 1980, 1807; Senatsbeschlüsse wie vor; Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 318 Rn. 33; § 352 Rn. 4).
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 535/84

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei - Fehlerhafte

  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 533/83

    Versuchte Anstiftung zum erpresserischen Menschenraub - Gesetzeseinheit zwischen

  • OLG Stuttgart, 18.11.1983 - 1 Ss (24) 649/83

    Ausgestaltung der ordnungswidrigkeitsgesetzlichen Ahndung eines wegen Fehlens

  • OLG Hamm, 22.06.1999 - 4 Ss 529/99

    Unwirksamkeit der Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf

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