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   BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14   

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BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14 (https://dejure.org/2015,5968)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 1 StR 93/14 (https://dejure.org/2015,5968)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 (https://dejure.org/2015,5968)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1, Abs. 8 Nr. 2 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 15 UStG; § 27 Abs. 1 StGB. § 261 StPO; § 46 StGB
    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt des Wirtschaftsguts bei Investitionszulagen); Umsatzsteuerhinterziehung (Voraussetzungen der Berechtigung zum Vorsteuerabzug; machen unrichtiger Angaben trotz formunwirksamer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 14 UStG, § 14a UStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 UStG
    Umsatzsteuerhinterziehung: Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor Beginn der Ausführung der Leistung

  • IWW

    § 264 StGB, § ... 370 AO, § 264 Abs. 8 StGB, § 261 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, UStG, § 13, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und 2 UStG, §§ 14, 14a UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3UStG, § 14 Abs. 4 UStG, § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG, Abschnitt 14.5. Abs. 16, Abschnitt 14.8. Abs. 4 UStAE, § 14c Abs. 2 Satz 2 Var. 2 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, § 301 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56 Abs. 1 bis 3 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 1 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2 StGB, § 2 InvZulG 2005, § 2 Abs. 4 InvZulG 2005, § 9a EStDV, § 2 Abs. 5 InvZulG 2005, § 2 Abs. 5 Satz 4 InvZulG 2005, § 7a Abs. 2 Satz 3 EStG, § 2 Abs. 4 Satz 1 InvZulG 2005, § 264 StPO, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG, § 168 Satz 2 AO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs durch die Beantragung einer Investitionszulage für betriebsbereit angeschaffte und nicht bereite Produktionswerkzeuge

  • rewis.io

    Umsatzsteuerhinterziehung: Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor Beginn der Ausführung der Leistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 264
    Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs durch die Beantragung einer Investitionszulage für betriebsbereit angeschaffte und nicht bereite Produktionswerkzeuge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu früh "gefreut” - die nicht unterschriebene Steuererklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug, Anzahlung für Teilleistungen - und die Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Investitionszulage - und die subventionserheblichen Tatsachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Steuererklärung - und die Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechnungserstellung als Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Teilleistungen für Vorsteuer bedürfen gesonderter Entgeltvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 07.12.2010 - 4 StR 401/10

    Im Urteil belegte unzutreffende Erfassung eines verlesenen Behördengutachtens

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67 und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

  • BGH, 19.08.2008 - 3 StR 252/08

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67 und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Die Angabe des Datums der Vereinnahmung des Entgelts wird dem leistenden Unternehmer regelmäßig nicht möglich sein, weil der Leistungsempfänger grundsätzlich erst nach oder gleichzeitig mit der Rechnungsstellung zahlt (vgl. auch BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - XI R 62/07, BFHE 223, 535).

    Daher müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - XI R 62/07 mwN, BFHE 223, 535).

  • BFH, 25.09.1996 - III R 112/95

    Ein Kraftfahrzeug ist auch dann betriebsbereit und damit angeschafft, wenn nur

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Neben dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht auf den Erwerber setzt der Begriff der Anschaffung im Investitionszulagenrecht zusätzlich die Betriebsbereitschaft des Wirtschaftsguts voraus (BFH, Urteile vom 28. November 2006 - III R 17/05, BFH/NV 2007, 975 und vom 25. September 1996 - III R 112/95, BStBl. II 1998, 70 mwN).
  • BFH, 22.05.1987 - III R 47/82

    Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung i. S. des § 7a Abs. 2 Satz 3 EStG ist bei

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Es kommt darauf an, wann der Schuldner seine Leistungshandlung erbringt und seine wirtschaftliche Verfügungsmacht über den geleisteten Geldbetrag verliert (BFH, Urteile vom 24. August 2004 - IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49 und vom 22. Mai 1987 - III R 47/82, BStBl. II 1987, 673).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02

    Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Es kommt darauf an, wann der Schuldner seine Leistungshandlung erbringt und seine wirtschaftliche Verfügungsmacht über den geleisteten Geldbetrag verliert (BFH, Urteile vom 24. August 2004 - IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49 und vom 22. Mai 1987 - III R 47/82, BStBl. II 1987, 673).
  • BFH, 28.11.2006 - III R 17/05

    InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Neben dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht auf den Erwerber setzt der Begriff der Anschaffung im Investitionszulagenrecht zusätzlich die Betriebsbereitschaft des Wirtschaftsguts voraus (BFH, Urteile vom 28. November 2006 - III R 17/05, BFH/NV 2007, 975 und vom 25. September 1996 - III R 112/95, BStBl. II 1998, 70 mwN).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen;

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Dasselbe gilt, wenn - wie hier - eine zu einer Steuervergütung führende Steueranmeldung durch Zustimmung des Finanzamts nach § 168 Satz 2 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 2002 - V R 42/01, BStBl. II 2002, 642; BGH, Urteil vom 27. September 2002 - 5 StR 97/02, NStZ-RR 2003, 20).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; und vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; und vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 jeweils mwN).
  • BFH, 26.01.2006 - III R 5/04

    Anspruch auf erhöhte Investitionszulage einer Personengesellschaft nur, wenn die

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

  • BFH, 28.02.2002 - V R 42/01

    Keine Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen fehlender Unterzeichnung der

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BFH, 07.04.2011 - V R 44/09

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als unternehmerische Tätigkeit - Vorsteuerabzug

  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

  • BFH, 09.03.2006 - V B 77/05

    USt: Teilleistung

  • BFH, 20.03.1980 - V R 131/74

    Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Erteilung von Rechnungen über noch

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

  • BFH, 05.02.1998 - V R 65/97

    Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung

  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

  • FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen

  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

  • EuGH, 21.02.2006 - C-419/02

    BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Denn ein solcher Mangel ist etwa mit den in § 125 Abs. 2 Nr. 1-4 AO beispielhaft aufgezählten Unwirksamkeitsgründen nicht vergleichbar und insgesamt nicht ausreichend gewichtig, um die Nichtigkeit des Steuerbescheids zu begründen (BFH, Urteil vom 28. Februar 2002 - V R 42/01 Rn. 23, BFHE 198, 27, 30; BGH, Urteile vom 27. September 2002 - 5 StR 97/02 Rn. 11, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Angaben 7 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 84).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Eine Rechtsmittelbeschränkung ist danach wirksam, wenn der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt rechtlich und tatsächlich selbstständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2019 ? 5 StR 206/19, NStZ 2020, 182 Rn. 17; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, 159 f.; Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 58; Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, BGHSt 2, 252; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 74/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung

    Derartige Feststellungen können Grundlage weder eines Strafausspruchs noch einer Einziehungsanordnung sein (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 85 und vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12 Rn. 27; jeweils mwN; vgl. ferner BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 58).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    Gewährleistet sein muss, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14, Rn. 58 zitiert nach juris; Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/73, BGHSt 2, 252; Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 128/15

    Berichtigung des Schuldspruchs nach Wegfall tateinheitlich begangener Delikte

    Die bisherige Formulierung des Urteilstenors ermöglichte eine Zuordnung der einzelnen Taten zu einer der beiden gebildeten Gesamtfreiheitsstrafen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14) und auch eine eindeutige Zuordnung der tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände zu den einzelnen Taten nicht.
  • FG Münster, 26.09.2023 - 5 K 1017/20
    Die Kenntlichmachung ist auch im Hinblick auf die Gefahr geboten, dass vom Empfänger andernfalls mit Hilfe von schon vor Leistungsausführung erteilten Rechnungen, die den Eindruck erwecken, es würde über eine bereits erbrachte Leistung abgerechnet, missbräuchlich Vorsteuern geltend gemacht werden könnten (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Januar 2015 1 StR 93/14, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2015, 273, Rz 45 ff.).
  • FG München, 26.09.2023 - 5 K 1017/20

    Formale Voraussetzungen an eine Anzahlzungsrechnung

    Die Kenntlichmachung ist auch im Hinblick auf die Gefahr geboten, dass vom Empfänger andernfalls mit Hilfe von schon vor Leistungsausführung erteilten Rechnungen, die den Eindruck erwecken, es würde über eine bereits erbrachte Leistung abgerechnet, missbräuchlich Vorsteuern geltend gemacht werden könnten (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Januar 2015 1 StR 93/14, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2015, 273, Rz 45 ff.).
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