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   BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05   

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https://dejure.org/2005,6766
BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05 (https://dejure.org/2005,6766)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2005 - 1 StR 99/05 (https://dejure.org/2005,6766)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2005 - 1 StR 99/05 (https://dejure.org/2005,6766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung; Feststellung der Gefährlichkeit einer vom Angreifer verwendeten Holzlatte und der andauernden Notwehrlage; Einstufung der Holzlatte als gefährliches Werkzeug; Erörterung milderer Verteidigungsmittel; Einsatz der Stichwaffe ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verteidigung durch lebensbedrohlichen Messerstich

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 152
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05
    Bei mehreren Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Abwehrmittels hat der Verteidigende nur dann das für den Angreifer am wenigsten gefährliche zu wählen, wenn ihm Zeit zum Überlegen zur Verfügung steht und durch die weniger gefährliche Abwehr dieselbe, oben beschriebene Wirkung erzielt wird (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01

    Notwehr; Erforderlichkeit (Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels)

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2002, 140 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05
    Entscheidend sind die Absichten des Angreifers (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).
  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03

    Betrug (Versuch; Vollendung; Vermögensschaden: schadensgleiche

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05
    Eine sachlich-rechtliche Pflicht, eine zwar theoretisch mögliche, jedoch fern liegende Fallgestaltung zu erörtern, dass der Angreifer F. sich etwa mit einer morschen Latte bewaffnet haben könnte, besteht nicht (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - 1 StR 287/03).
  • OLG Hamm, 15.07.2013 - 1 RVs 38/13

    Recht zur Notwehr und Nothilfe gestärkt

    Er bleibt gegenwärtig, solange die Gefahr einer Rechtsgutsverletzung oder deren Vertiefung andauert und noch abgewendet werden kann (BGH NStZ 2006, 152, 153; BGH 5 StR 404/06; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.01.2011 - 2 Ss 234/10 - juris).

    Bei mehreren Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Abwehrmittels hat der Verteidigende nur dann das für den Angreifer am wenigsten gefährliche zu wählen, wenn ihm Zeit zum Überlegen zur Verfügung steht und durch die weniger gefährliche Abwehr dieselbe, oben beschriebene Wirkung erzielt wird (BGH NStZ 2006, 152, 153 m.w.N.; OLG Koblenz a.a.O.).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ 2002, 203; Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, Rn. 5).

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Notwehr ist deshalb so lange möglich, bis die Angriffsgefahr endgültig beseitigt ist, also auch eine unmittelbare Wiederholung des Angriffs nicht mehr befürchtet werden muss (vgl. BGH NStE Nr. 15 zu § 32 StGB; BGH NStZ 2006, 152 ff.; Perron in Schönke-Schröder, a.a.O., § 32 Rdnr. 15 f.; verneint von BGH Beschluss vom 31.01.2007 - 5 StR 404/06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 15 für eine unbewaffnete Person, die sich bereits wieder abgewendet hatte).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).

  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs); Putativnotwehrexzess

    Hat ein Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, so ist der Angriff so lange gegenwärtig i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB, wie eine Wiederholung und damit ein erneutes Umschlagen in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16 Rn. 12, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN und vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Auf eine solche gefährlichere Art der Gefahrenabwehr mussten sich die Beschuldigten nicht einlassen (BGH, NStZ 96, 29; BGH, NStZ 2002, 140 ; BGH, NJW 2003, 1955, 1957; BGH, NStZ 2006, 152 ).

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH, NStZ 2006, 152 ).

  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 635/16

    Notwehr (Begriff des gegenwärtigen Angriffs: Voraussetzungen, objektive

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204; Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, bei Hecker, JuS 2016, 562, 563).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven

    Ein Angriff bleibt gegenwärtig, solange die Gefahr einer Rechtsgutverletzung oder deren Vertiefung andauert und noch abgewendet werden kann; er dauert auch dann fort, wenn eine Wiederholung einer Verletzungs- oder Angriffshandlung unmittelbar zu befürchten ist (BGH NStZ 2006, 152 ; Fischer, aaO).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff an, solange mit einer Wiederholung zu rechnen und ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 ? 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; Urteil vom 9. August 2005 ? 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 337/21

    Notwehr (Angriff; Erforderlichkeit); Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung:

    Vor dem Hintergrund der zu diesem Abschnitt des Tatgeschehens bislang sehr knappen Urteilsausführungen wird der zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufene Tatrichter auch die Frage der Erforderlichkeit des Messereinsatzes in den Blick zu nehmen haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152).
  • LG Köln, 27.02.2018 - 5 O 487/14

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Amtspflichtverletzung aufgrund eines seiner

  • BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen

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