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   BGH, 23.04.1996 - 1 StR 99/96   

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https://dejure.org/1996,3020
BGH, 23.04.1996 - 1 StR 99/96 (https://dejure.org/1996,3020)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1996 - 1 StR 99/96 (https://dejure.org/1996,3020)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96 (https://dejure.org/1996,3020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Substantiierung eines Wiedereinsetzungsgesuchs - Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Psychose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 338
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 1 StR 99/96
    Die Angaben sind Zulässigkeitsvoraussetzungen; sie müssen noch innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz gemacht werden (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Seine Zulässigkeit ist davon abhängig, dass alle Tatsachen, die für die Entscheidung über seine (Zulässigkeit und) Begründetheit von Bedeutung sind, innerhalb der Antragsfrist dargelegt werden (BGH NJW 1951, 964; BGH NStZ-RR 1996, 338; KG JR 1977, 308; OLG Celle NdsRpfl 1976, 41 =? MDR 1976, 336; OLG Düsseldorf VRS 92, 115 f. u. NStZ-RR 1996, 169 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 45 Rdnr. 5; Maul, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 6, 10; KMR-Paulus § 45 Rdnr. 8).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 294/17

    Recht auf Zugang zu einem Gericht; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Diese Angaben sind Zulässigkeitsvoraussetzung und müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgebracht werden (BGH NStZ-RR 1996, 338), woran es vorliegend gänzlich fehlt.
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    (2) Die angefochtenen Entscheidungen erweisen sich im Ergebnis auch nicht aus dem Grund als verfassungsrechtlich vertretbar, weil das Wiedereinsetzungsgesuch keine Darlegung enthält, ab wann der Beschwerdeführer selbst Kenntnis von der Verfristung des Einspruchs hatte bzw. diese Kenntnis erlangen konnte, und auch eine entsprechende Glaubhaftmachung im Sinn des § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO fehlt (vgl. BGH vom 23.4.1996 = NStZ-RR 1996, 338; BGH vom 13.9.2005 = NStZ 2006, 54).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    Die Angabe des Zeitpunkts, in dem das Hindernis entfallen ist, muss - als Zulässigkeitsvoraussetzung des Wiedereinsetzungsantrags - innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erfolgen und kann nicht nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 45/20; Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

    Zwar muss ein Wiedereinsetzungsantrag nach der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur nicht nur Angaben über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten; diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 338 sowie die Nachweise in BVerfG, NJW 1991, 351; NJW 1995, 2544).
  • BGH, 04.05.2021 - AnwSt (B) 1/21

    Anwaltsgerichtliches Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen: Begründung

    Diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96, NStZ-RR 1996, 338) und können nicht nachgeholt, sondern später lediglich ergänzt oder verdeutlicht werden (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1995 - 3 StR 353/95, NStZ 1996; vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 5; Brauer in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 3 Ws 335/14

    Keine Verwerfung von Berufung oder Revision durch den Tatrichter bei Vorliegen

    Sie müssen noch innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden (BGH NStZ-RR 1996, 338).
  • BGH, 21.04.1998 - 4 StR 103/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Anbringung

    Der Angeklagte hat innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO keinen Sachverhalt dargelegt, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden an der Säumnis ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 338 [BGH 23.04.1996 - 1 StR 99/96]; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 45 Rdn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2019 - 2 Ws 300/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Auswirkung fehlender Übersetzung des

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gehört, dass Angaben zum Hinderungsgrund und über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses gemacht werden (BGH NStZ-RR 1996, 338; 2015, 145; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 45 Rn. 5).
  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    a) Der Senat lässt offen, ob der Wiedereinsetzungsantrag bereits deshalb unzulässig ist, weil die Angeklagte sich zu dessen Begründung auf ihre dem Gericht vorab bekannte und im Urteil erörterte depressive Erkrankung nur in ergänzender, vertiefender Weise berufen hat, oder ob der Antrag zulässig ist, weil der Vortrag der Angeklagten, sie habe sich am Terminstag in einem " akuten depressiven Zustand" (Unterstreichung durch den Senat) befunden und deswegen - belegt durch ein am 15. September 2017 ausgestelltes, um 10.20 Uhr mittels Fernkopie an das Landgericht gesendetes ärztliches Attest der Ambulanz der F.-Klinik - in ambulante ärztliche Behandlung begeben, auch neue Tatsachen enthält, die dem Gericht bei seiner Entscheidung noch nicht bekannt waren (zu diesem Zulässigkeitserfordernis im Wiedereinsetzungsverfahren z. B. BGH, Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96 -, juris Rdnr. 6; KG, Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - 3 Ws 690/16 -, 14. November 2016 - 4 Ws 175/16 -, 28. August 2014 - 4 Ws 70/14 -, juris Rdnr. 9 ; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 5 Ws 24/15 - jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 1 Ws 528/98
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
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