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   LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06   

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https://dejure.org/2007,30499
LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06 (https://dejure.org/2007,30499)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 10.05.2007 - 1 StVK 86/06 (https://dejure.org/2007,30499)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 1 StVK 86/06 (https://dejure.org/2007,30499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 354
  • StV 2007, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
    Danach setze die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründe (vgl. BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.) .

    Erforderlich hierzu sei eine Ganzheitsbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Taten einschließlich der diesen zugrunde liegenden Motiven (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGH Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 283/99 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
    Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift der sämtliche Fälle erfasst, in denen sich erweist, dass ein nach § 63 StGB Untergebrachter sich jetzt dort zu Unrecht befindet, werden von der Neuregelung nur diejenigen Fälle geregelt, in denen sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergibt, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustands im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06 , NStZ-RR 2007, 29f; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 03.06.2005 - 3 Ws 298-299/05, zit.n. JURIS, und vom 22.10.2002 - 2 Ws 572/02 , NStZ 2003, 222 ff).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
    Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift der sämtliche Fälle erfasst, in denen sich erweist, dass ein nach § 63 StGB Untergebrachter sich jetzt dort zu Unrecht befindet, werden von der Neuregelung nur diejenigen Fälle geregelt, in denen sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergibt, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustands im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06 , NStZ-RR 2007, 29f; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 03.06.2005 - 3 Ws 298-299/05, zit.n. JURIS, und vom 22.10.2002 - 2 Ws 572/02 , NStZ 2003, 222 ff).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
    Erforderlich hierzu sei eine Ganzheitsbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Taten einschließlich der diesen zugrunde liegenden Motiven (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGH Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 283/99 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
    Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift der sämtliche Fälle erfasst, in denen sich erweist, dass ein nach § 63 StGB Untergebrachter sich jetzt dort zu Unrecht befindet, werden von der Neuregelung nur diejenigen Fälle geregelt, in denen sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergibt, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustands im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06 , NStZ-RR 2007, 29f; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 03.06.2005 - 3 Ws 298-299/05, zit.n. JURIS, und vom 22.10.2002 - 2 Ws 572/02 , NStZ 2003, 222 ff).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
    Danach setze die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründe (vgl. BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.) .
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Eine Ausnahme wird - mit Billigung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 1486/06 -, NStZ-RR 2007, S. 29 ) - in Fällen gemacht, in denen ursprüngliche Fehleinweisungen nicht auf Fehleinschätzungen in tatsächlicher Hinsicht, sondern auf reinen Rechtsfehlern des ursprünglichen Tatrichters beruhen (vgl. Rissing-van Saan/Peglau, a.a.O., Rn. 56 m.w.N.; Stree, a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 3 Ws 298/05 u.a. -, juris, Rn. 15 f.; LG Landau in der Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 1 StVK 86/06 -, NStZ-RR 2007, S. 354 ; dagegen Berg/Wiedner, StV 2007, S. 434 ).
  • LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14

    Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz

    Abs. 6 S. 1 findet über seinen Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, weil sie auf der Annahme falscher Tatsachen beruhte, va also einem fehlerhaften Gutachten (BGH NStZ 2009, 323 (324); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; Fischer Rn. 23; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 338).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Fehleinweisung auf reinen Rechtsfehlern beruhte, da diese nur im Erkenntnisverfahren mit der Revision oder Wiederaufnahme korrigiert werden können (BVerfG NStZ-RR 2007, 29 (30); 2015, 59; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; 2008, 324 (325); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; LG Berlin NStZ-RR 2011, 223; Fischer Rn. 23; zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in solchen Fällen vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 207).

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Selbst wenn die "neuen Sachverständigen" mit ihrer Einschätzung Recht hätten, handelte es sich um einen Fehler rechtlicher Subsumtion, so dass einer Neubewertung die entgegenstehende Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils vom 24.04.2008 entgegenstünde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325; LG Landau, StV 2007, 433, 434).
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