Rechtsprechung
LG Mosbach, 28.06.2007 - 1 T 22/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- MIR - Medien Internet und Recht
Fliegender Gerichtstand im Internet! Oder nicht? - Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb gegeben, weil eine Internetseite auch im Bezirk des angerufenen Gerichts aufgerufen werden kann.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wertheim - 1 C 13/07
- LG Mosbach, 28.06.2007 - 1 T 22/07
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 286