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   LG Mühlhausen, 13.01.2011 - 1 T 250/10   

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https://dejure.org/2011,35706
LG Mühlhausen, 13.01.2011 - 1 T 250/10 (https://dejure.org/2011,35706)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 13.01.2011 - 1 T 250/10 (https://dejure.org/2011,35706)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 1 T 250/10 (https://dejure.org/2011,35706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Streitwertbestimmung in einer Mietsache wegen Mietminderung und zukünftiger Mietzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 01.07.2009 - 8 W 59/09

    Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Klage des Wohnraummieters auf

    Auszug aus LG Mühlhausen, 13.01.2011 - 1 T 250/10
    In dem Fall jedoch, dass der Klage auf zukünftige Leistung ausschließlich eine teilweise Mietminderung wegen Mängeln zugrunde liegt sind § 41 Abs. 1, 5 GKG analog anwendbar zumindest insoweit, als auf den einfachen Jahresbetrag abzustellen ist (so auch KG vom 26.08.2010; Az. 3 W 38/10; und vom 01.07.2009, Az.: 8 W 59/09; Hartmann, a.a.O., § 41 GKG Rdnr. 37).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus LG Mühlhausen, 13.01.2011 - 1 T 250/10
    Es entspricht überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass § 41 GKG wegen des zugrunde liegenden Schutzgedankens im Bereich der Wohnungsmiete weit auszulegen ist (vgl. BGH vom 02.11.2005, Az.: XII ZR 137/05; Hartmann: Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 41 GKG Rdnr. 2, 37; jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LG Mühlhausen, 13.01.2011 - 1 T 250/10
    Zwar hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.04.2005 (Az.: XII ZR 248/04) ausgeführt, dass regelmäßig der Streitwert einer Klage auf zukünftigen Mietzins nach §§ 48 Abs. 1 GKG, 9 ZPO zu bemessen ist.
  • OLG Hamburg, 11.06.2010 - 3 W 38/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Reichweite einer Unterlassungsverfügung wegen

    Auszug aus LG Mühlhausen, 13.01.2011 - 1 T 250/10
    In dem Fall jedoch, dass der Klage auf zukünftige Leistung ausschließlich eine teilweise Mietminderung wegen Mängeln zugrunde liegt sind § 41 Abs. 1, 5 GKG analog anwendbar zumindest insoweit, als auf den einfachen Jahresbetrag abzustellen ist (so auch KG vom 26.08.2010; Az. 3 W 38/10; und vom 01.07.2009, Az.: 8 W 59/09; Hartmann, a.a.O., § 41 GKG Rdnr. 37).
  • KG, 19.09.2011 - 8 W 57/11

    Streitwert: Antrag auf monatliche Nutzungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der

    Dahin stehen kann, ob es bei einem auf Titulierung einer Zahlungspflicht für künftig fällige Beträge überhaupt möglich ist, das Interesse des Klägers auf einen unter dem Zahlbetrag liegenden Wert anzunehmen (dagegen etwa LG Mühlhausen, Beschl. v. 13.01.2011, 1 T 250/10, bei Juris Tz 14).
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