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   LG Köln, 20.02.1992 - 1 T 32/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5895
LG Köln, 20.02.1992 - 1 T 32/92 (https://dejure.org/1992,5895)
LG Köln, Entscheidung vom 20.02.1992 - 1 T 32/92 (https://dejure.org/1992,5895)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 1 T 32/92 (https://dejure.org/1992,5895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts, Aufgabenkreis Vermögenssorge, Öffnen von Postsendungen durch Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1903, § 1896 Abs. 4

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 207
  • FamRZ 1992, 856
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines

    Der Erforderlichkeitsgrundsatz gilt auch und gerade im Rahmen einer Anordnung zur Regelung von Postangelegenheiten des Betroffenen nach § 1896 Abs. 4 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 15; OLG München FamRZ 2008, 89; LG Köln FamRZ 1992, 856, 857).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Sie ist nur zulässig, wenn sie notwendig ist, damit der Betreuer die ihm übertragene Aufgabe zum Wohle des Betreuten erfüllen kann (HK-BUR/Bauer a.a.O.; Jürgen/Kröger/Marschner/Winterstein a.a.O.), wenn also, würde sie unterbleiben, Rechtsgüter des Betroffenen gefährdet wären (LG Köln NJW 1993, 207, 208; Knittel § 1896 BGB Rn. 42; MünchKomm/Schwab a.a.O.; Jürgens a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99

    Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines

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  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.06.2000 - L 3 U 191/99

    Kein UV-Schutz für einen Anwalt im häuslichen Bereich (Sturz beim nächtlichen

    In seltenen Ausnahmefällen hat das BSG auch auf Wegen innerhalb des häuslichen Bereichs einen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bejaht, insbesondere bei besonderer Eilbedürftigkeit, wie beispielsweise im Falle der Angestellten einer im häuslichen Bereich sich befindlichen Taxizentrale, die die Toilette in Eile verließ, weil sie das Telefon im Büro läuten hörte (BSG vom 11.11.1971, 2 RU 133/68) oder beim Vorliegen besonderer Umstände, die derart in den privaten, häuslichen Bereich hineinwirken, dass der Versicherte seinen gewöhnlichen Lebensrhythmus im wesentlichen Ausmaß unterbrechen und zur unmittelbaren Aufnahme der Betriebstätigkeit schreiten muss (BSG vom 5.8.1993, 2 BU 37/93; BSG NJW 1993, 207 f), wie beispielsweise bei einem Vorsteher eines Wasserschutzverbandes, der wegen eines Störsignals einer in seinem Wohnhaus befindlichen Schaltanlage um 0.30 Uhr aus dem Schlaf geweckt wurde und sofort aus dem Bett aufstehen musste, um die Ursache der Störung festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 RVO Anm 72).
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