Weitere Entscheidung unten: LG Halle, 02.03.2017

Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 27.07.2017 - 1 T 358/16   

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https://dejure.org/2017,59774
LG Heilbronn, 27.07.2017 - 1 T 358/16 (https://dejure.org/2017,59774)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 27.07.2017 - 1 T 358/16 (https://dejure.org/2017,59774)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 1 T 358/16 (https://dejure.org/2017,59774)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kind kann mit Veränderung schwer umgehen: Keine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung!

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Teilungsversteigerung: Einstweilige Einstellung zum Kindeswohl?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 180 Abs. 3 ZVG setzt eine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohl voraus (IVR 2018, 64)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 12.04.1988 - 7 T 162/88
    Auszug aus LG Heilbronn, 27.07.2017 - 1 T 358/16
    Eine nur allgemeine, nicht wesentliche Beeinträchtigung des Kindesinteresses, auch die mit dem Verlust des bisherigen Familienheims notwendig verbundenen Unzuträglichkeiten (Schulwechsel, Verlust der Spielgefährten) oder nur der Wunsch nach Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards rechtfertigen eine Einstellung nicht (vgl. Stüber, ZVG, § 180 Rn. 13.4; Landgericht Essen, FamRZ 1988, 1191).
  • LG Detmold, 29.01.2021 - 3 T 267/20

    Teilungsversteigerung, Kindeswohl

    Eine nur allgemeine, nicht wesentliche Beeinträchtigung des Kindesinteresses, auch die mit dem Verlust des bisherigen Familienheims notwendig verbundenen Unzuträglichkeiten (Schulwechsel, Verlust der Spielgefährten) oder nur der Wunsch nach Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards rechtfertigen eine Einstellung nicht (LG Heilbronn, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 T 358/16).
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Rechtsprechung
   LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16   

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https://dejure.org/2017,25427
LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16 (https://dejure.org/2017,25427)
LG Halle, Entscheidung vom 02.03.2017 - 1 T 358/16 (https://dejure.org/2017,25427)
LG Halle, Entscheidung vom 02. März 2017 - 1 T 358/16 (https://dejure.org/2017,25427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Koblenz, 19.01.2016 - 14 W 813/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Zustellung

    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Da es daran fehlt, entbehrt auch die Erhebung der pauschalen Auslage einer Grundlage (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 14 W 813/15 -, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 W 3/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Anfall einer Einigungsgebühr; Erhebung einer Gebühr für

    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Da es daran fehlt, entbehrt auch die Erhebung der pauschalen Auslage einer Grundlage (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 14 W 813/15 -, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bremen, 03.03.2016 - 2 T 412/15
    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Auch bei einem unbegründeten Antrag auf Nachbesserung handelt es sich um eine (versuchte) Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens (vgl. LG Bremen, Beschluss vom 03. März 2016 - 2 T 412/15 -, juris; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 416 M 470/15 -, AG Celle, Beschluss vom 17. April 2015 - 26 M 10364/15 -, jeweils zitiert nach juris mwN).
  • AG Celle, 17.04.2015 - 26 M 10364/15
    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Auch bei einem unbegründeten Antrag auf Nachbesserung handelt es sich um eine (versuchte) Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens (vgl. LG Bremen, Beschluss vom 03. März 2016 - 2 T 412/15 -, juris; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 416 M 470/15 -, AG Celle, Beschluss vom 17. April 2015 - 26 M 10364/15 -, jeweils zitiert nach juris mwN).
  • LG Bonn, 25.04.2006 - 4 T 167/06

    Die sofortige Beschwerde eines Gläubigers ist unbegründet ohne Vorliegen eines

    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Für den Fall der Ablehnung eines Antrags auf Nachbesserung wurde vertreten, dass abweichend von dieser Regel eine erneute Gebühr nach Nr. 260 zu § 9 GvKostG oder - wie im vorliegenden Fall - eine Gebühr nach Nr. 604 zu § 9 GvKostG erhoben werden könne, da es sich nicht um eine Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens handele (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 T 167/06 -, zitiert nach juris).
  • LG Dresden, 19.05.2005 - 8 T 332/05
    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Die Umdeutung eines Ergänzungsantrages für den Fall, dass dieser von dem Gerichtsvollzieher für unbegründet erachtet werden sollte, in einen neuen Antrag nach § 802c ZPO ist ebenfalls bereits im Allgemeinen nicht zulässig (so auch Hartmann, KostG, 43. Aufl., 260 KVGv, Rn 5 und LG Dresden, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 8 T 0332/05, 8 T 332/05 -, AG Warendorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 3 M 155/15 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZB 11/07

    Zulässigkeit der Erinnerung des Gläubigers gegen die Aufnahme eines

    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Hierzu verweist die Gläubigerin insbesondere auf zwei Entscheidungen des BGH (Beschlüsse v. 04.10.2007, - I ZB 11/07 - und vom 03.02.2011 - I ZB 50/10 -) sowie auf mehrere Entscheidungen von verschiedenen Amtsgerichten, die die Auffassung vertreten, dass für die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses weder Gebühren noch Auslagen verlangt werden können.
  • AG Hamburg-Harburg, 05.02.2003 - 617a M 2608/02
    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Insoweit handele es sich um eine neue eigenständige Amtshandlung (vgl. z.B. AG Hamburg-Harburg, Beschluss vom 05. Februar 2003 - 617a M 2608/2002, 617a M 2608/02 -, zitiert nach juris).
  • AG Leipzig, 20.04.2015 - 431 M 3584/15
    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Für die Nachbesserung der Vermögensauskunft als solcher ist gerade kein Gebührentatbestand im GvKostG und im dazugehörigen Kostenverzeichnis vorgesehen (vgl. AG Leipzig, Beschluss vom 20. April 2015 - 431 M 3584/15 -, zitiert nach juris mwN).
  • AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
    Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
    Die Umdeutung eines Ergänzungsantrages für den Fall, dass dieser von dem Gerichtsvollzieher für unbegründet erachtet werden sollte, in einen neuen Antrag nach § 802c ZPO ist ebenfalls bereits im Allgemeinen nicht zulässig (so auch Hartmann, KostG, 43. Aufl., 260 KVGv, Rn 5 und LG Dresden, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 8 T 0332/05, 8 T 332/05 -, AG Warendorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 3 M 155/15 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 50/10

    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei

  • AG Hamburg-Bergedorf, 27.05.2015 - 416 M 470/15

    Zwangsvollstreckung: Gerichtsvollziehergebühr für Beantragung der Nachbesserung

  • AG Bad Saulgau, 26.06.2015 - 2 M 778/15
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