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   LG Mühlhausen, 15.04.2020 - 1 T 50/20   

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LG Mühlhausen, 15.04.2020 - 1 T 50/20 (https://dejure.org/2020,12994)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 15.04.2020 - 1 T 50/20 (https://dejure.org/2020,12994)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 15. April 2020 - 1 T 50/20 (https://dejure.org/2020,12994)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Das Unterbleiben der Anhörung könne aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Einzelfall gerechtfertigt sein, insbesondere wenn der Betroffene nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert und ausreichender Infektionsschutz nicht möglich sei (vgl. LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; LG Dresden NJW 2020, 1980 f.; LG Freiburg NJW 2020, 2122, 2123; LG Mühlhausen Beschluss vom 15. April 2020 - 1 T 50/20 - juris Rn. 22 ff.; LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a f.; Beckmann FamRZ 2020, 735 ff.; Braun FamRZ 2020, 737 ff.; Dodegge BtPrax 2020, 79, 82 f.; Schwedler/Glaab MedR 2020, 457, 458).
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