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   VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96   

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VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 (https://dejure.org/1996,857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.07.1996 - 1 TG 1445/96 (https://dejure.org/1996,857)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 (https://dejure.org/1996,857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und Leistungsvergleich - Gewichtung einer Erprobungsabordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewerbungsverfahrensanspruch bei beamtenrechtlichen Beförderungen; Voraussetzungen für die Ernennung eines Bewerbers/einer Bewerberin für ein Richteramt; Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn im Bewerbungsverfahren gem. Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 HBG i.V.m. § 2 HRiG; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 320 (Ls.)
  • NJW 1997, 2128 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 615
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94

    Leistungsgrundsatz; Auswahlentscheidung; Eignung; Leistung; Bewerber;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    In ihrer Berücksichtigung im Rahmen des Eignungs- und Leistungsvergleichs zwischen der Antragstellerin und dem Beigeladenen liegt insbesondere kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, obwohl die Antragstellerin ihrerseits nicht an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeordnet gewesen ist und auch von den Möglichkeiten einer Ersatzabordnung an ein Ministerium oder an das Justizprüfungsamt keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. dazu OVG SH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 M 31/94 -, SchlHA 1994, 238 - Juris -).
  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - (ESVGH 43, 86, 89 = DRiZ 1994, 180, 182 mit weiteren Nachweisen) auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 102 - 104, 169 VwGO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (§§ 21 g, 176, 194 GVG) die Anforderungen an dieses Amt gekennzeichnet; sie sind durch Gesetz vorgegeben und durch die Rechtsprechung festgelegt (vgl. ferner Beschlüsse des Senats vom 22. März 1993, a.a.O. sowie vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 -, RiA 1996, 148, 151) und bedürfen hier keiner Wiederholung.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Die Antragstellerin ist durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess.StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202) verletzt worden.
  • VGH Hessen, 13.08.1992 - 1 TG 924/92

    Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens an Gemeindebediensteten als

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Die vorbereitenden Besetzungsvorschläge dienen dem Zweck, den Dienstherrn in die Lage zu versetzen, die Eignung von Bewerbern für einen höherwertiges Richteramt in materieller Hinsicht selbständig zu beurteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 -, ZBR 1993, 338); eine inhaltliche Bindungswirkung kommt ihnen hingegen nicht zu.
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - (ESVGH 43, 86, 89 = DRiZ 1994, 180, 182 mit weiteren Nachweisen) auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 102 - 104, 169 VwGO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (§§ 21 g, 176, 194 GVG) die Anforderungen an dieses Amt gekennzeichnet; sie sind durch Gesetz vorgegeben und durch die Rechtsprechung festgelegt (vgl. ferner Beschlüsse des Senats vom 22. März 1993, a.a.O. sowie vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 -, RiA 1996, 148, 151) und bedürfen hier keiner Wiederholung.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat (vgl. hierzu zusammenfassend: Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 mit weiteren Nachweisen), in ständiger Rechtsprechung auf die Ernennung eines Bewerbers/einer Bewerberin für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 22. März 1993 - 1 TG 15/93 - sowie vom 16. August 1994 - 1 TG 966/94 -, jeweils mit ausführlichen Nachweisen; Beschluß vom 22. Dezember 1994 - 1 TG 2723/94 -).
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Obgleich der Senat es in ständiger Rechtsprechung nicht zuletzt aus prozeßökonomischen Gründen zuläßt, daß seitens der sachlich und persönlich für die Personalauswahlentscheidung zuständigen Stelle bestimmte, für die rechtsfehlerfreie Begründung einer Auswahlentscheidung erforderliche Erwägungen nachgereicht werden (vgl. hierzu grundlegend: Beschluß des Senats vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 -, NVwZ 1993, 284), so führt doch die vom Antragsgegner wiederholt geübte Praxis, seine Entscheidung erst im Lauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachvollziehbar zu begründen, letztlich dazu, daß die unterlegenen Bewerber gezwungen sind, unter Umständen unnötig gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, wenn sie eine nähere Begründung der zu ihren Lasten getroffenen Entscheidung begehren.
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Die Antragstellerin ist durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess.StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202) verletzt worden.
  • VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93

    Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Der Dienstherr ist in solchen Fällen unmittelbar aufgrund des Bewerbungsverfahrensrechts (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet, einen Vergleichsmaßstab zu bilden und dadurch die Chancengleichheit aller Bewerber (Art. 3 Abs. 1 GG) herzustellen und zu wahren (vgl. zum Zusammentreffen von dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen: Beschluß des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525, 526).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
    Auch wenn diesen in der Regel wegen ihrer Sachnähe und ihres besonderen Charakters als unmittelbare, selbständig wertende Vorbereitung der eigentlichen Auswahlentscheidung eine maßgebliche Bedeutung im Rahmen des Auswahlverfahrens zukommt, die derjenigen einer dienstlichen Beurteilung entsprechen kann (so ausdrücklich OVG SH, Beschluß vom 1. Februar 1996, DVBl. 1996, 521, 522; vgl. Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1994 a.a.O., Seite 4 des Abdrucks), so bestehen im vorliegenden Fall mehrere Besonderheiten, die es rechtfertigen, eine Abweichung des Antragsgegners von den Besetzungsvorschlägen jedenfalls nicht als Überschreitung des dem Antragsgegner eingeräumten Beurteilungsspielraums zu werten.
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    So wird bei einer Bewerberkonkurrenz, bei denen die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind und bei denen die Befähigung zu richterlicher Arbeit auf einem höherwertigen Dienstposten in Rede steht, etwa demjenigen Verwaltungsrichter regelmäßig der Vorzug zu geben sein, der bereits erfolgreich an einem Oberverwaltungsgericht erprobt wurde (BVerwG, Urt. v. 4.11.1976, DVBl. 1978, 607; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996, NVwZ 1997, 613).

    Vielmehr muss er diese im Rahmen seiner Personalauswahlentscheidung selbstständig werten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1996, NJW 1996, 2525; HessVGH, Beschl. v. 2.7.1996, NVwZ 1997, 615).

  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

    Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, in ständiger Rechtsprechung auf die Ernennung eines Bewerbers um ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - HessVGRspr.

    1996, 92 = NVwZ 1997, 615 m. w. N. sowie zuletzt vom 27. September 2002 - 1 TG 1795/02, 1 TG 1902/02 und 1 TG 1974/02 -).

    In derartigen Fällen erlaubt und gebietet der bestehende Wertungsspielraum des Dienstherrn eine selbständig wertende Zuordnung der Beurteilungen an Hand eines objektiven Vergleichsmaßstabes, der in der Regel auf der Grundlage der Anforderungen des zu besetzenden Amtes/Dienstpostens zu bilden ist (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - HessVGRspr.

    1996, 92 = NVwZ 1997, 615; vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 - ZBR 2001, 145 sowie zuletzt vom 11. März 2002 - 1 TZ 3215/01 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Denn die Anforderungen an das zu besetzende Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) und das ihm zugeordnete Statusamt ergeben sich hier ohne Weiteres und mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesetz, namentlich vor allem aus der VwGO, dem GVG und der ZPO ( vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 - und vom 15. Juni 2010 - Az.: 3 CE 10.725 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 14.07 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und Beschluss vom 2. Juli 1996 - Az.: 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 [m. w. N.]; vgl. zur Besetzung einer Nur-Notarstelle: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).
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