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   VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93   

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VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 (https://dejure.org/1993,1082)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 (https://dejure.org/1993,1082)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 (https://dejure.org/1993,1082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen - Hilfskriterium bei der Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 232 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 347
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 08.01.1991 - 1 TG 3452/90

    Bestenauslese bei Beförderung - Datum der Fachprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93
    Der Senat hält es auch in ständiger Rechtsprechung für gerechtfertigt, daß in dem hier in Rede stehenden Verwaltungsbereich auf das Datum der letzten Fachprüfung abgestellt wird, da Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst nach Ablegen der I. Fachprüfung im wesentlichen gleich bewertete Tätigkeiten ausüben (Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - 1 TG 3452/90 - und vom 18. Dezember 1991 - 1 TG 2585/91 -).
  • VGH Hessen, 02.07.1990 - 1 TG 1376/90

    Beamtenbeförderung: gleiche Eignung; Vorwegbeförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93
    Kommt bei Beförderungen Hilfskriterien wie z. B. Beförderungsdienstalter, Datum der letzten Fachprüfung oder Lebensalter durch die Ausgestaltung von Beurteilungsrichtlinien in der Verwaltungspraxis ausschlaggebende Bedeutung zu, ist dies mit dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 HBG) nicht zu vereinbaren (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Juli 1990 - 1 TG 1376/90 -).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93
    Zwar hat der Senat (Beschlüsse vom 24. Oktober 1989 - 1 TG 3049/89 -, 30. November 1989 - 1 TG 3249/89 -, 20. Juli 1993 - 1 TG 904/93 -) ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 80, 123 (126)) es für rechtlich unbedenklich gehalten, wenn bei (im wesentlichen) gleich beurteilten Bewerbern der Dienstherr auf Hilfskriterien wie z. B. auch auf Dienst- oder Lebensalter zurückgreift, um auf diese Weise überhaupt eine Auswahlentscheidung treffen zu können.
  • VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke, eine strikt am Leistungsprinzip orientierte Personalauslese zu ermöglichen, ferner den Interessen des Beamten zu dienen, unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes im Rahmen der dienst- und haushaltsrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten angemessen in höhere Ämter aufzusteigen, und schließlich dem Dienstherrn eine unentbehrliche Grundlage für den optimalen Personaleinsatz zu liefern, können nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 22; VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 61).

    [...]" (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 21).

    Eine Differenzierung mit sieben Notenstufen hält der Hessische Verwaltungsgerichtshof hingegen für ausreichend; dem Differenzierungsgebot werde dadurch hinreichend Rechnung getragen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 25, und vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 23).

  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 1 TG 1659/94

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: Auswahlentscheidung -

    Auf derartige Hilfskriterien kann daher nur dann abgestellt werden, wenn sich der Dienstherr zuvor bemüht hat, mit Hilfe hinreichend differenzierter Beurteilungen anhand der rechtlich gebotenen Leistungskriterien eine Bestenauslese vorzunehmen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347 (348 f.)).

    Gegen diese rechtlichen Anforderungen hat der Antragsgegner verstoßen, denn er hat allein die letzten dienstlichen Beurteilungen, nicht aber frühere Beurteilungen und den im übrigen - möglicherweise - bedeutsamen Inhalt der Personalakte in seine Erwägungen einbezogen und dann nach dem rechtsfehlerhaften, "mit dem Personalrat vereinbarten Beförderungskonzept" ausschlaggebend auf das allgemeine Dienstalter abgestellt (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 19.11.1993 a. a. O. S. 349).

    Selbst wenn sich nach Einbeziehung früherer Beurteilungen und des übrigen erheblichen Inhalts der Personalakten eine im wesentlichen gleiche Eignung der Bewerber ergeben sollte, wäre das Abstellen auf das allgemeine Dienstalter mit dem Leistungsprinzip unvereinbar und daher zu beanstanden, da es nicht das sachnächste Hilfskriterium ist (vgl. Senatsbeschluß vom 19.11.1993 a. a. O. S. 349).

  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Eine derartige Beurteilungspraxis, nur die beiden höchsten Noten zu vergeben, die dem Senat auch aus anderen Bereichen bekannt ist, käme geradezu einem Differenzierungsverbot gleich, so daß eine Auslese des fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerbers aus Anlaß der Vergabe einer Beförderungsstelle nicht mehr sichergestellt wäre (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, HessVGRspr. 1994, 27 = DVBl. 1994, 557-L-).

    Wie der Senat in diesem Zusammenhang in seinem Beschluß vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 - (a.a.O.) ausgeführt hat, können die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird.

    Wenn auch der Senat in seiner Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, a.a.O. m.w.N.) ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 123, 126) es für rechtlich unbedenklich gehalten hat, bei "im wesentlichen gleich" beurteilten Bewerbern auf Hilfskriterien, wie z.B. auch auf Dienstalter oder Lebensalter oder auf das Datum der letzten Fachprüfung zurückzugreifen, um auf diese Weise überhaupt eine Auswahlentscheidung zu ermöglichen, so muß das Abstellen auf Hilfskriterien jedoch die Ausnahme bleiben, wenn diese leistungsfremder Natur sind.

  • VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05

    Beamter; Bewerber; Auswahl; fehlerhafte Beurteilungspraxis

    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl. 1989, 1247, u. v. 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344 m. w. N.).

    Die Auswahlentscheidung verletzt den Antragsteller jedoch deshalb in seinem Bewerbungsverfahrensrecht, weil ihre Begründung nicht den Bedingungen rationaler Abwägung genügt und die der Entscheidung zu Grunde gelegten dienstlichen Beurteilungen nicht den Anforderungen an eine hinreichende Differenzierung gerecht werden, wie sie sowohl § 41a BLV als auch die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien der Antragsgegnerin, insbesondere in den Quotierungsvorgaben gemäß Ziffer 40 der Richtlinien vorsehen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - a. a. O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - a. a. O.).

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der

    Diese haben einen Anspruch darauf, daß im Auswahlverfahren für alle Beteiligten die gleichen Bedingungen herrschen, und daß die geltenden Verfahrensvorschriften eingehalten werden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 - NJW 1985, 1103 und vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 - ZBR 1994, 350).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Zwar sind Beurteilungsrichtlinien im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung personeller Auswahlentscheidungen inzident auf ihrer Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Auswahlkriterien nachprüfbar (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 19. November 1993, 1 TG 1465/93, in: ZBR 1994, S. 344 [345]), jedoch wirkt das Mitbestimmungsrecht auch im Bereich des hier bestehenden Konkretisierungsspielraums.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

    Das ist mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsgrundsatz nicht vereinbar (so auch HessVGH, Beschlüsse vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347 und vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 - , NVwZ-Rr 1996, 279, 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Mai 1996 - 2 M 36/96 -.
  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei

    Damit verlieren sie den Charakter von echten (leistungsfremden) Hilfskriterien (vgl. hierzu näher Hess. VGH, Beschluß vom 19.11.1993, NVwZ-RR 1994, S. 347) und werden zum Bestandteil der Qualifikationsbeurteilung selbst (in diese Richtung allerdings schon BVerwG, Urteil vom 25.08.1988, BVerwGE 80, 123 ).
  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

    Der Senat hat zwar in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 19.11.1993 - 1 TG 1466/93 - HessVGRspr. 1994, 27 = NVwZ-RR 1994, 347 = ZBR 1994, 344) eine Notenskala von 4 Stufen beanstandet, weil sie eine hinreichende Differenzierung der Leistungsbeurteilungen nicht zulasse, zumal im Bereich der seinerzeit überprüften Beurteilungsrichtlinien regelmäßig nur die zwei obersten Stufen vergeben wurden.

    Hierbei ist nach der Rechtsprechung des Senats allerdings in erster Linie auf leistungsbezogene Kriterien, nicht auf das Dienst- oder Lebensalter abzustellen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347 und vom 23.8.1994 - 1 TG 1516/94 -), so daß der Antragsgegner auch in diesem Zusammenhang auf die größere Erfahrungsbreite und Flexibilität der Beigeladenen hätte abstellen können.

  • VG Wiesbaden, 25.01.2018 - 3 L 2362/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen

    Die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke, eine strikt am Leistungsprinzip orientierte Personalauslese zu ermöglichen, ferner den Interessen des Beamten zu dienen, unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes im Rahmen der dienst- und haushaltsrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten angemessen in höhere Ämter aufzusteigen, und schließlich dem Dienstherrn eine unentbehrliche Grundlage für den optimalen Personaleinsatz zu liefern, können nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird (Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, juris).

    Eine derartige Beurteilungspraxis, nur die beiden höchsten Noten zu vergeben, kommt einem Differenzierungsverbot gleich, mit der Folge, dass eine Auslese des fachlich und persönlich am besten geeigneten Bewerbers aus Anlass der Vergabe einer Beförderungsstelle nicht mehr sichergestellt ist (Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, juris; Beschluss vom 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 -, juris).

  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

  • BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 132.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VG Gießen, 31.03.1995 - 5 G 1412/94

    Besetzung einer Professorenstelle; Anforderungen an die Auswahlentscheidung; zum

  • VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

  • VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17

    Erfordernis der Dienstpostenbewertung im Bereich B2 Einzelfall mangelnder

  • VG Kassel, 29.08.2011 - 1 L 481/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1996 - 4 S 2731/96

    Auswahlentscheidung bei der Beförderung von Beamten

  • VG Weimar, 21.10.2003 - 4 E 1073/03

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderungsauswahl;

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

  • VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Auswahlverfahren

  • VG Lüneburg, 07.03.2003 - 1 B 3/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; besondere Qualifikationen; Beurteilung

  • VG Weimar, 09.10.2002 - 4 E 312/02

    Recht der Landesbeamten; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenverfahren;

  • VG Gießen, 09.10.2001 - 5 G 1845/01

    BESETZUNG EINER SCHULLEITUNGSSTELLE; DIENSTLICHE BEURTEILUNG;

  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 1 A 7537/95

    Beamter; Beurteilung; Gleiche Qualifikation; Billigung einer Beförderung;

  • VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95

    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks

  • VG Lüneburg, 30.09.2003 - 1 B 43/03

    Stellenbesetzung einer C 3 / C4

  • VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15

    Anforderungen an Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei

  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

  • VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
  • VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04

    Leiter des Nationalparks Kellerwald

  • VG Lüneburg, 21.11.2002 - 1 B 67/02

    Aktualität; aktuelle Beurteilung ; Aussagekraft; Auswahlentscheidung;

  • VG Lüneburg, 19.08.2002 - 1 B 38/02

    Aktuelle Beurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlverfahren;

  • VG Lüneburg, 10.05.2000 - 1 B 118/99

    Aktualisierungsgebot; Auswahlentscheidung; Bewerberkonkurrenz;

  • VG Kassel, 21.06.2017 - 1 L 1869/17

    Konkurrentenverfahren, hier: Pflicht eines Bewerbers zur Vorlage einer aktuellen

  • VG Gießen, 20.06.2006 - 5 G 957/06

    Auswahl bei gleichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/0

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Besetzung der Stelle

  • VG Lüneburg, 10.01.2003 - 1 B 52/02

    Amtszulage; Ausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Auswahlvermerk;

  • VG Kassel, 03.04.2001 - 7 G 801/00
  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

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