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   VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05   

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https://dejure.org/2005,13638
VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05 (https://dejure.org/2005,13638)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.10.2005 - 1 TG 2140/05 (https://dejure.org/2005,13638)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 1 TG 2140/05 (https://dejure.org/2005,13638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bonusregelung für Polizeivollzugsbeamte in Südosthessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der Grundsätze zum vorläufigen Rechtsschutz in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren ; Verletzung des Rechts auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; HBG § 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993, DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993, DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Besetzung von Beförderungsdienstposten für

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Wie das Verwaltungsgericht Darmstadt zutreffend in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 15. November 2004 - 1 G 2407/04 (3) - ausführt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass eine sachgerechte, an Leistungs- und Eignungsmerkmalen orientierte Auswahlentscheidung berücksichtigen muss, ob der Bewerber durch Ablegung der II. Fachprüfung nach einem entsprechenden Studium die Befähigung für die höherwertige Laufbahn erlangt hat oder ob er (lediglich) aufgrund einer leistungsunabhängigen Überleitung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes gekommen ist (Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 1996 - 1 TG 2729/96 - HessVGRspr. 1998, 17; vom 6. Februar 1998 - 1 TZ 3467/97 - und vom 9. März 2005 - 1 TG 356/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist somit beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Juli 1992, NVwZ-RR 1993, 278; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 1997, NVwZ-RR 2000, 37).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993, DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 1 B 2453/92

    Ausgeschriebener Dienstposten; Untersagung; Anordnungsanspruch;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist somit beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Juli 1992, NVwZ-RR 1993, 278; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 1997, NVwZ-RR 2000, 37).
  • VG Darmstadt, 15.11.2004 - 1 G 2407/04

    Rechtmäßigkeit eines Beförderungsauswahlverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Wie das Verwaltungsgericht Darmstadt zutreffend in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 15. November 2004 - 1 G 2407/04 (3) - ausführt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass eine sachgerechte, an Leistungs- und Eignungsmerkmalen orientierte Auswahlentscheidung berücksichtigen muss, ob der Bewerber durch Ablegung der II. Fachprüfung nach einem entsprechenden Studium die Befähigung für die höherwertige Laufbahn erlangt hat oder ob er (lediglich) aufgrund einer leistungsunabhängigen Überleitung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes gekommen ist (Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 1996 - 1 TG 2729/96 - HessVGRspr. 1998, 17; vom 6. Februar 1998 - 1 TZ 3467/97 - und vom 9. März 2005 - 1 TG 356/05 -).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Der Antragsteller hat bei Beachtung der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zum vorläufigen Rechtsschutz in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren (Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 ff.) den geltend gemachten Anspruch nicht glaubhaft gemacht, dem Antragsgegner zu untersagen, die Beigeladenen zu Polizeioberkommissarinnen und den Beigeladenen zum Polizeioberkommissar zu ernennen.
  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05
    Sind mehrere Dienstposten betroffen, ist der so ermittelte Betrag mit der Zahl der Dienstposten zu multiplizieren, wobei jedoch der Hauptsachestreitwert die Obergrenze bildet (Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - und vom 11. Dezember 1989 - 1 TG 3248/89 -).
  • VGH Hessen, 07.11.2005 - 1 UE 3659/04

    Dienstliche Beurteilung; Anforderungen; Mindestinhalte

    Für den Senat ist nicht erkennbar, dass die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 BGleiG über diese rechtspolitische Zielsetzung hinaus Elemente eines wie immer gearteten Mindestinhalts von dienstlichen Beurteilungen oder von Anforderungsprofilen im Rahmen einer Stellenausschreibung enthalten und bestehende gesetzliche und untergesetzliche Normen im Bereich des Beurteilungs- und Stellenbesetzungswesens unter der Geltung des Leistungsprinzips ändern, ergänzen oder aufheben könnte (vgl. bereits zu § 10 HGlG: Beschlüsse des Senats vom 1. Dezember 2004 - 1 TG 3121/04 - RiA 2005, 137; vom 1. Februar 2005 - 1 TG 3584/04, vom 1. Juli 2005 - 1 TG 1289/05 - sowie zuletzt vom 18. Oktober 2005 - 1 TG 2140/05 -).
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