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   VGH Hessen, 27.09.2004 - 1 TG 2282/04   

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https://dejure.org/2004,10692
VGH Hessen, 27.09.2004 - 1 TG 2282/04 (https://dejure.org/2004,10692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.2004 - 1 TG 2282/04 (https://dejure.org/2004,10692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 2004 - 1 TG 2282/04 (https://dejure.org/2004,10692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Meldung zur Personalvermittlungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle als Verwaltungsakt; Anfechtbarkeit einer behördlichen Verfahrenshandlung; Rechtliche Bewertung des Modells über den Personalabbau

  • Judicialis

    HVwVfG § 35; ; StellenabbauG § 1; ; StellenabbauG § 3 Abs. 2 S. 2; ; VwGO § 44a S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Widerspruch gegen Meldung an PVS

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 643/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2004 - 1 TG 2282/04
    Diese Feststellung ist dahin zu erweitern, dass der beamtenrechtliche Status eines gemeldeten Beamten auch in der Zeit danach während der Betreuung durch die PVS unberührt bleibt; denn es ist zunächst offen, ob und wann ein neues Arbeitsfeld für den Beamten gefunden wird und welche Art der Personalmaßnahme daraufhin erforderlich wird (vgl. VG Darmstadt, Beschlüsse vom 29. März 2004 - 1 G 643/04 und 1 G 718/04 - Juris).

    Vor diesem Hintergrund erweist sich die Meldung zur PVS nach § 3 Abs. 2 Satz 1 StellenabbauG als geradezu typische Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO, die der Vorbereitung der eigentlichen Vermittlung nach § 1 Abs. 1 StellenabbauG dient, wobei der Begriff der Vermittlung die im Einzelfall denkbaren beamtenrechtlichen Maßnahmen der Abordnung, Umsetzung oder Versetzung (§§ 28 ff. HBG) in sich schließt (wie hier VG Darmstadt, Beschlüsse vom 29. März 2004 a. a. O.; Battis/Kersten, Personalvermittlung in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel des hessischen Zukunftssicherungsgesetzes, DÖV 2004, 596).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2004 - 1 TG 2282/04
    Der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 = DVBl. 1980, 882) ist für die Differenzierung zwischen verschiedenen Personalmaßnahmen mit und ohne Verwaltungsaktqualität (Abordnung und Versetzung, Umsetzung) lediglich zu entnehmen, dass das Fehlen einer näheren gesetzlichen Ausgestaltung der Umsetzung auf die Absicht des Gesetzgebers hindeuten könne, die Umsetzung als innerorganisatorische Maßnahme zu werten.
  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 718/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2004 - 1 TG 2282/04
    Diese Feststellung ist dahin zu erweitern, dass der beamtenrechtliche Status eines gemeldeten Beamten auch in der Zeit danach während der Betreuung durch die PVS unberührt bleibt; denn es ist zunächst offen, ob und wann ein neues Arbeitsfeld für den Beamten gefunden wird und welche Art der Personalmaßnahme daraufhin erforderlich wird (vgl. VG Darmstadt, Beschlüsse vom 29. März 2004 - 1 G 643/04 und 1 G 718/04 - Juris).
  • VG Gießen, 07.07.2004 - 5 G 1241/04

    Meldung zur Personalvermittlungsstelle ist ein Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2004 - 1 TG 2282/04
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 7. Juli 2004 - 5 G 1241/04 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.
  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04

    Personalrat; Mitbestimmung; Auswahl von Überhangpersonal

    Die Auswahl und Meldung zur PVS stelle auch keine derartige Personalmaßnahme dar, sondern lediglich eine nach § 44a VwGO zu beurteilende unselbständige Verfahrenshandlung, die auch keine "Vorentscheidung" für eine später im Einzelfall eventuell zu treffende Personalmaßnahme enthalte, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich mit Beschluss vom 27. September 2004 - 1 TG 2282/04 - entschieden habe.

    Dementsprechend kann dem Antragsteller auch aus § 77 Abs. 1 HPVG kein Mitbestimmungsrecht zustehen, weil die bloße Auswahl und Meldung an die PVS lediglich eine den Status und die Funktion der betroffenen Beschäftigten noch nicht berührende Vorbereitungshandlung gemäß § 44 a VwGO für eine nur möglicherweise nachfolgende endgültige Personalentscheidung in Form von Umsetzung, Versetzung, Abordnung etc. darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2004 - 1 TG 2282/04 - BDVR-Rundschreiben 2004 S. 220 f. = juris).

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2004 - 9 E 3627/04

    PERSONALABBAU; PVS; Personalvermittlungsstelle; RECHTSBEHELF; VERFAHRENSHANDLUNG;

    Dies entspricht zugleich auch der Auffassung des HessVGH (Beschluss vom 27.09.2004 - 1 TG 2282/04; VG Darmstadt, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 G 1965/04(3)).
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