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VGH Hessen, 27.11.1990 - 1 TG 2527/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Informationspflichten gegenüber Mitbewerbern - Unterschied zur (statusrechtlichen) Ernennung oder Beförderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 06.08.1990 - I/2 G 1483/90
- VGH Hessen, 27.11.1990 - 1 TG 2527/90
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 195
- DÖV 1991, 698
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1990 - 1 TG 2527/90
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluß vom 19.9.1989 - 2 BvR 1576/88 - (NJW 90, 501) entschieden, aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folge, daß der unterlegene Bewerber um eine Beförderungsstelle innerhalb einer für seine Rechtsschutzentscheidung ausreichenden Zeitspanne vor der Ernennung des Mitbewerbers durch eine Mitteilung seines Dienstherrn Kenntnis vom Ausgang des Auswahlverfahrens erlangen müsse.
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Gefordert wird auch eine Beförderung im statusrechtlichen Sinne (Hess.VGH 27. November 1990 - 1 TG 2527/90 - DÖV 1991, 698). - LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des …
Gefordert wird vielmehr auch eine Beförderung im statusrechtlichen Sinne (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 TG 2527/90 -, DÖV 1991, 698 f.). - VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94
Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs …
Dieses Verhalten widersprach dem Anspruch des Antragstellers auf Gewährleistung ausreichenden Rechtsschutzes, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 19.9.1989 (…a.a.O.; vgl. auch Senatsbeschluß vom 27.11.1990 - 1 TG 2527/89 -, DÖV 1991, 698 = NVwZ 1992, 195) näher umschrieben hat.
- StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307
Dienstpostenübertragung; Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreitverfahren; …
Diesem von der Antragstellerin befürchteten Vorgangs kommt indes - anders als einer Beförderung - eine statusrechtliche Bedeutung nicht zu, er schafft keine vollendeten und später nicht mehr umkehrbaren Verhältnisse (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 TG 2527/90 -, NVwZ 1992, 195). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2002 - 2 M 139/02 Im Beschwerdeverfahren ist eine Zwischenentscheidung nach § 173 VwGO, § 572 Abs. 3 ZPO trotz des gesetzlich festgelegten Grundsatzes der Vollziehbarkeit i.S.d. § 149 Abs. 1 Satz 1 VwGO dann geboten, wenn dem Beschwerdeführer anderenfalls bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts Nachteile drohen, die im Falle eines späteren Obsiegens im Beschwerdeverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären und ein Obsiegen im Beschwerdeverfahren überwiegend wahrscheinlich ist (…vgl. OVG Weimar, a.a.O.;… VGH München, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluß vom 27.11.1990 -l TG 2527/90 -, NVwZ 1992, 195 f.; VGH Mannheim, Beschluß vom 04.07.1985 - 3 S 1652/85 -, NVwZ 1985, 922).
- OVG Thüringen, 17.03.1999 - 4 ZEO 1076/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Zwischenentscheidung; …
Im Beschwerdeverfahren ist eine Zwischenentscheidung trotz des gesetzlich festgelegten Grundsatzes der Vollziehbarkeit i.S.d. § 149 Abs. 1 Satz 1 VwGO dann geboten, wenn dem Antragsteller anderenfalls bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts Nachteile drohen, die im Falle eines späteren Obsiegens im Beschwerdeverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären (…vgl. BayVGH, Beschluß v. 03.08.1993 - 5 CE 93.2281 -, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluß v. 27.11.1990 - 1 TG 2527/90 -, NVwZ 1992, 195 f. und v. 22.03.1990 - 4 TG 724/90 -, NVwZ 1990, 976 f.;… VGH Bad.-Würt., Beschluß v. 04.07.1985 - 3 S 1652/85 -, a.a.O.;… BezG Dresden, Beschluß v. 06.03.1992 - II S 50/92 -, a.a.O.). - VG Gießen, 31.03.1995 - 5 G 1412/94
Besetzung einer Professorenstelle; Anforderungen an die Auswahlentscheidung; zum …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch mit Beschluß v. 27.11.1990 (NVwZ 1992, 195) ausdrücklich entschieden, daß bei einem Auswahlverfahren, daß die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens ohne gleichzeitige Beförderung des ausgewählten Bewerbers betrifft, die Behörde nicht verpflichtet ist, die nichtberücksichtigten Mitbewerber bereits vor der Vergabe des Dienstpostens von dem Ausgang des Auswahlverfahrens in Kenntnis zu setzen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.