Rechtsprechung
VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG
Entscheidung über die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens; Verzicht auf Bewerbungsverfahrensrechte nur schriftlich möglich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 31.08.1994 - 5 G 716/94
- VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …
Auszug aus VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94
Die Entscheidung des Antragsgegners zugunsten des Beigeladenen ist ohne vorherige Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Bewerber und ohne aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich rechtsfehlerhaft getroffen worden (zum Bewerbungsverfahrensanspruch vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, ESVGH 35, 315 Nr. 172, vom 12.10.1987 - 1 TG 2724/87 - und vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347 jeweils mit weiteren Nachweisen). - VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87
Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten
Auszug aus VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94
Die Entscheidung des Antragsgegners zugunsten des Beigeladenen ist ohne vorherige Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Bewerber und ohne aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich rechtsfehlerhaft getroffen worden (zum Bewerbungsverfahrensanspruch vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, ESVGH 35, 315 Nr. 172, vom 12.10.1987 - 1 TG 2724/87 - und vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347 jeweils mit weiteren Nachweisen). - VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85
Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle
Auszug aus VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94
Die Entscheidung des Antragsgegners zugunsten des Beigeladenen ist ohne vorherige Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Bewerber und ohne aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich rechtsfehlerhaft getroffen worden (zum Bewerbungsverfahrensanspruch vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, ESVGH 35, 315 Nr. 172, vom 12.10.1987 - 1 TG 2724/87 - und vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347 jeweils mit weiteren Nachweisen). - VGH Hessen, 13.08.1992 - 1 TG 924/92
Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens an Gemeindebediensteten als …
Auszug aus VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94
Hinsichtlich der Bewerber, die in die nähere Wahl kommen, ist zusammenfassend der wesentliche Inhalt zeitnaher dienstlicher Beurteilungen wiederzugeben, um eine sachgerechte Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung durch die Mitglieder des Kreisausschusses zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.10.1987 - 1 TG 2626/87 -, vom 15.12.1987 - 1 TG 3667/87 -, vom 9.8.1990 - 1 TG 2270/90 - und vom 13.8.1992 - 1 TG 924/92 -). - RG, 13.11.1931 - III 374/30
1. Sind im öffentlichen Recht stillschweigende Willenserklärungen zulässig? 2. …
Auszug aus VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94
Hiernach ist er verpflichtet, den Beamten unvoreingenommen, wohlwollend, gerecht und fair zu behandeln, ihn nicht ohne sachlichen Grund in seinem beruflichen Fortkommen zu behindern und ihm eine angemessene Überlegungsfrist einzuräumen, bevor er ihm eine rechtserhebliche Verzichtserklärung abverlangt (…vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht, 3. Auflage 1994, Rdnr. 256; Reichsgericht, Urteil vom 13.11.1931 - III 374/30 -, RGZ 134, 162, 173).
- VGH Hessen, 10.07.2012 - 1 B 879/12 Dies bedeutet u. a., dass in der Beschlussvorlage zumindest sämtliche Bewerber aufgeführt werden müssen und dass grundsätzlich auch hinsichtlich aller Bewerber eine Übersicht über ihre Schul- und Berufsausbildung sowie ihren beruflichen Werdegang beizufügen ist (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - juris Rdnr. 4;… Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 TG 2991/93 - juris Rdnr. 2; zu § 46 Abs. 1 Satz 1 HKO: Beschluss vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 - juris Rdnr. 2).
- VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
Staatliche Revierleitung; Bewerberauswahl; Auswahlzuständigkeit; …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist hierfür grundsätzlich eine Übersicht über die Ausbildung und den beruflichen Werdegang aller Bewerber erforderlich; für diejenigen Bewerber, die in die nähere Wahl kommen, ist zusammenfassend der wesentliche Inhalt zeitnaher dienstlicher Beurteilungen wiederzugeben, um eine vergleichende Beurteilung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu ermöglichen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - DÖV 1993, 206 = ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 - ZTR 1995, 381, jeweils m. w. N.). - VGH Hessen, 11.02.2003 - 1 TG 3256/02
Auswahlentscheidung - abweichender Personalvorschlag
Allerdings setzt nach der Rechtsprechung des Senats eine rechtsfehlerfreie Entscheidung über die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens bzw. die Beförderung voraus, dass das für die Personalentscheidung zuständige Organ durch die Beschlussvorlage in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine eigenständige Auswahlentscheidung zu treffen (Hess. VGH, Beschluss vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 - ZTR 1995, 381 = PersV 1995, 570 ).
- VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen …
Ein rechtsfehlerfreies Auswahlverfahren setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere voraus, daß das für die Personalauswahlentscheidung zuständige Organ durch entsprechende Erkenntnisgrundlagen in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der für die Besetzung des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 294/92 -, ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 -, jeweils m.w.N.; ebenso OVG SH, Beschluß vom 20. Januar 1994, NVwZ-RR 1994, 527). - VG Gießen, 23.05.2000 - 5 G 461/00
Beförderung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich - aktuelle Beurteilung
Der für Personalauswahlentscheidungen zuständige Kreisausschuss kann eine rechtsfehlerfreie Entscheidung über die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens bzw. die Beförderung nur treffen, wenn er durch die Beschlussvorlage in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der in Betracht kommenden Beamtinnen und Beamten vorzunehmen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 11.04.1995 - 1 TG 2665/94 -). - VGH Hessen, 12.09.1995 - 1 TG 2200/95
Sachliche Zuständigkeit des Präsidenten der Deutschen Bundesbank für Auswahl und …
Ein rechtsfehlerfreies Auswahlverfahren setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere voraus, daß das für die Personalauswahlentscheidung zuständige Organ durch entsprechende Erkenntnisgrundlagen in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der für die Besetzung des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 294/92 -, ZBR 1993, 338; vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 - sowie zuletzt vom 28. August 1995 a.a.O.; ebenso OVG SH, Beschluß vom 20. Januar 1994, NVwZ-RR 1994, 527). - VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 2848/95
Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen …
Ein rechtsfehlerfreies Auswahlverfahren setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere voraus, daß das für die Personalentscheidung zuständige Organ durch entsprechende Erkenntnisgrundlagen in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der für die Besetzung des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 -, ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 -, jeweils m.w.N.; ebenso OVG SH, Beschluß vom 20. Januar 1994, NVwZ-RR 1994, 527). - VG München, 10.05.2010 - M 5 E 10.1068
Einstweilige Anordnung; Stellenbesetzung; Abordnung auf streitgegenständliche …
Selbst wenn man einen entsprechenden Verzicht überhaupt für zulässig und wirksam ansähe (vgl. HessVGH vom 11.4.1995, 1 TG 2665/94), müsste dieser aus Gründen der Rechtsklarheit und um dem Beamten die Bedeutung seiner Erklärung vor Augen zu führen, jedenfalls ausdrücklich und schriftlich erklärt werden, was vorliegend unstreitig nicht der Fall ist.