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   VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05   

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VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 (https://dejure.org/2006,81567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 (https://dejure.org/2006,81567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 (https://dejure.org/2006,81567)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Fordert das Gesetz als notwendigen und unverzichtbaren Inhalt einer dienstlichen Beurteilung ein Gesamturteil über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten, so steht dies einer Zerlegung in einzelne fehlerbehaftete und fehlerfreie Teile entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, juris, Rn. 25; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 1 A 2338/01 -, juris, Rn. 130; Hessischer VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

    Die demnach gebotene inzidente Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ist jedoch beschränkt auf solche Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen (so Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - m. w. N.).

    Im vorliegenden Eilverfahren führen die Beanstandungen gegenüber der dienstlichen Beurteilung jedoch nur dann zum Erfolg, wenn sie nicht lediglich eine Änderung der Beurteilung bewirken können, sondern darüber hinaus muss die Auswahl des Antragstellers als möglich erscheinen, was der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2006 (1 TG 2710/05) mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht hat, die inzidente Überprüfung im Konkurrenteneilverfahren sei beschränkt auf die Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten u n d die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen.

    Immerhin können Erledigungszahlen aber eines von vielen Kriterien sein, mit denen sich richterliche Arbeit unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bemessen und bewerten lässt, wenn auch eine Reihe von Unwägbarkeiten bei der Ermittlung der Erledigungszahlen eine Rolle spielen (s. hierzu nur Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 -).

  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Dienstlichen Beurteilungen von Beamten und Richtern kommt im Rahmen von Auswahlverfahren, die Personalentscheidungen vorbereiten, entscheidende Bedeutung zur Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes zu (Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006, -1 TG 2710/05 -, juris Rn. 5).

    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist jedoch beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2006, - 1 TG 2710/05 -, juris, Rn. 5 und vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07-, juris, Rn. 5).

    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlasst werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem anderen Sinn als ohne diese Kritik zu treffen (Beschluss des Senats vom 23. Januar 2006, -1 TG 2710/05 -, juris).

  • VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Denn wie der Senat in einer Vielzahl von Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 28. Oktober 1993 - 1 TG 2103/93 - und - 1 TG 1957/93 -, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 1 TG 2723/94 -, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - jeweils m. w. N.), ist der Dienstherr verpflichtet, die seinen Personalauswahlentscheidungen zu Grunde liegenden maßgeblichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um zum einen eine Selbstkontrolle der für die Auswahlentscheidung Verantwortlichen zu ermöglichen und zum anderen im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten.

    Dieser Gesichtspunkt der Absetzzeiten ist - wie der Senat bereits in seiner letztjährigen Beschwerdeentscheidung vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - ausführlich dargelegt hat, ohne Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit als Beurteilungskriterium heranzuziehen, zumal es im Hinblick auf die von einem Senatsvorsitzenden ausgehende Vorbildfunktion auch von besonderer Wertigkeit ist, ob der betreffende Bewerber die übrigen Senatsmitglieder in dieser Hinsicht durch positives Beispiel anzuspornen vermag oder nicht.

    Er muss sie lediglich zur Kenntnis nehmen und bei seiner abschließenden Beurteilung bedenken (s. hierzu schon Hess. VGH, Beschluss vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 -).

  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10

    Konkurrentenstreit und Bewerberverfahrensanspruch - Zulässigkeit von

    Denn im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ist die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen auf Fehler der angefochtenen Beurteilung beschränkt, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers möglich erscheinen lassen (Hess. VGH, Beschluss vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 -).
  • VGH Hessen, 11.02.2013 - 1 B 1386/12
    Dies gilt schon deshalb, weil sich im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Feststellung treffen lässt, dass die Auswahl der Antragstellerin nicht möglich erscheint, weil diese entscheidende Kriterien des Anforderungsprofils für die ausgeschriebene Stelle nicht erfüllt (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2011 - 6 B 155/11 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - juris).
  • VG Wiesbaden, 06.08.2008 - 8 L 251/08

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Auswahlentscheidung in einem

    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ist beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen (Hess. VGH, B. v. 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 - B. v. 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 - BVerfG, B. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 ; BVerwG, U. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, E 118, 370; VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).
  • VG Saarlouis, 01.12.2009 - 2 K 1890/08

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsgrundlage

    VGH, Beschluss vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 -, dokumentiert bei juris.
  • VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Ob bei diesen Gegebenheiten der vom Hessischen VGH für zulässig erachteten nachträglichen Heilung des Fehlens einer schriftlichen Auswahlbegründung auch weiterhin zu folgen ist, kann hier dahingestellt bleiben, denn auch in inhaltlicher Hinsicht vermag die nunmehr vorgelegte Begründung die getroffene Auswahlentscheidung nicht zu rechtfertigen, weil es ihr an der erforderlichen Plausibilität und Nachvollziehbarkeit mangelt (vergleiche hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - Beschluss vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - Beschluss vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 - Beschluss vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 -).
  • VG Berlin, 20.11.2007 - 28 A 105.06

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Richters

    Sie stellt vielmehr nur ein denkbares Begründungselement im Rahmen der Anfechtung der dienstlichen Beurteilung dar, das in die verwaltungsgerichtliche Prüfung der beanstandeten Beurteilung einzubeziehen ist (so auch HessVGH - Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - juris Rdn. 10; OVG Münster, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 1 A 2338/01 - NVwZ-RR 2004, 874).
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