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   VGH Hessen, 06.04.1995 - 1 TG 431/95   

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https://dejure.org/1995,8126
VGH Hessen, 06.04.1995 - 1 TG 431/95 (https://dejure.org/1995,8126)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.04.1995 - 1 TG 431/95 (https://dejure.org/1995,8126)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. April 1995 - 1 TG 431/95 (https://dejure.org/1995,8126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen Minister bzw Weiterübertragung; Beförderung zum Oberstudienrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1995 - 1 TG 431/95
    Dem Antragsgegner steht insoweit kein organisatorisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990, NVwZ-RR 1990, 619, 620 = ZBR 1990, 301, 302).
  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1995 - 1 TG 431/95
    Das vom Antragsgegner durchgeführte Auswahlverfahren verletzt den Antragsteller in seinem vom Senat in ständiger Rechtsprechung als Bewerbungsverfahrensanspruch bezeichneten, grundrechtsgleichen Recht auf faire und (chancen-)gleiche, verfahrens- und beurteilungsfehlerfreie Behandlung seiner Bewerbung (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 TG 2675/88 -, ZBR 1988, 291, 292 sowie vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1995 - 1 TG 431/95
    Das vom Antragsgegner durchgeführte Auswahlverfahren verletzt den Antragsteller in seinem vom Senat in ständiger Rechtsprechung als Bewerbungsverfahrensanspruch bezeichneten, grundrechtsgleichen Recht auf faire und (chancen-)gleiche, verfahrens- und beurteilungsfehlerfreie Behandlung seiner Bewerbung (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 TG 2675/88 -, ZBR 1988, 291, 292 sowie vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 2848/95

    Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen

    Zur Auslegung des § 12 Abs. 1 Satz 1 HBG hat der Senat in seinem Beschluß vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - grundsätzlich folgendes ausgeführt:.

    Die neuere, durch den Beschluß vom 6. April 1995 (a.a.O.) eingeleitete Rechtsprechung entspricht allein der durch §§ 7 BRRG, 8 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 1 HBG gekennzeichneten Rechtslage.

    Dies gilt auch für die Vorschrift des § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG; denn der dort enthaltene Begriff der "zuständigen" Schulaufsichtsbehörde ist ausfüllungsbedürftig und bedarf der Auslegung in praktischer Konkordanz zu den Zuständigkeitsregelungen in § 12 Abs. 1 Satz 3 HBG, § 1 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Ernennungsverordnung (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 -, S. 6 des Abdrucks).

  • VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95

    Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen

    Zur Auslegung des § 12 Abs. 1 Satz 1 HBG hat der Senat in seinem Beschluß vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - grundsätzlich folgendes ausgeführt:.

    Die neuere, durch den Beschluß vom 6. April 1995 (a.a.O.) eingeleitete Rechtsprechung entspricht allein der durch §§ 7 BRRG, 8 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 1 HBG gekennzeichneten Rechtslage.

  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 1 TG 2200/95

    Sachliche Zuständigkeit des Präsidenten der Deutschen Bundesbank für Auswahl und

    Der Antragsgegnerin steht insoweit kein organisatorisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990, NVwZ-RR 1990, 619, 620 = ZBR 1990, 301, 302; Beschlüsse des Senats vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - sowie vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 und 1 TG 2848/95 -).

    Die jetzige, für das Hessische Landesbeamtenrecht entwickelte und durch den Beschluß vom 6. April 1995 (a.a.O.) eingeleitete Rechtsprechung entspricht allein der durch §§ 7 BRRG, 8 Abs. 1 Satz 2 BBG, 31 Abs. 2 Satz 1 BBankG gekennzeichneten Rechtslage.

  • VG Gießen, 07.06.2010 - 5 L 162/10

    Übertragung eines höherwertigen Richteramtes

    Der daraus resultierende Betrag von 44.220,67 EUR (6.803,18 EUR x 6, 5) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 06.04.1995, - 1 TG 431/95 -, Hess. VGRspr. 1995, 85) im einstweiligen Anordnungsverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs zu drei Vierteln anzusetzen, da ein entsprechendes Hauptsacheverfahren sinnvoller Weise nur auf die Verpflichtung zu einer erneuten Auswahlentscheidung gerichtet sein kann, und im Hinblick auf den vorläufigen Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nochmals zu halbieren.
  • VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung

    Gegen die formelle Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Staatssekretärin kann auch nicht mit Erfolg eingewandt werden, daß nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eine Trennung zwischen Auswahl- und Ernennungskompetenz mit § 12 Abs. 1 HBG nicht vereinbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - und vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 -, NVwZ 1996, 339).
  • VGH Hessen, 16.09.1997 - 1 TG 2069/97

    Sachentscheidungsbefugnis eines Dienstvorgesetzten für Weisungen in

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstrechts (Art. 135 HV) liegt die Generalkompetenz bei dem Minister des Innern (vgl. Nr. 204 des Beschlusses über die Zuständigkeit der einzelnen Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen vom 18. Januar 1996, GVBl. I S. 66), der ermächtigt ist, die ihm zustehende Sachentscheidungsbefugnis auf nachgeordnete Dienststellen zu übertragen (sog. Delegationskompetenz, vgl. allgemein § 233 a HBG, s. dazu HessStGH, Urteil vom 3. Dezember 1969, ESVGH 20, 217, 221; vgl. insbesondere für Beamtenernennungen § 12 Abs. 1 Satz 3 HBG, §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten bei der Ernennung, Abordnung und Versetzung der Beamten des Landes Hessen und der Beendigung des Beamtenverhältnisses von 22. Januar 1991, GVBl. I S. 25, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. April 1996, GVBl. I S. 131; s. dazu Beschlüsse des Senats vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 -, HessVGRspr.
  • VG Gießen, 27.12.2011 - 5 L 2955/11

    Zur Auswirkung des Altersbeförderungsverbotes für ausgewählten Bewerber

    Der danach ermittelte Betrag von 22.577,56 Euro (3.473,47 Euro x 6, 5 Monate) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 06.04.1995 - 1 TG 431/95 -, HessVGRspr. 1995, 85) in einstweiligen Anordnungsverfahren zur Sicherung des so genannten Bewerbungsverfahrensanspruchs zu 3/8 anzusetzen.
  • VG Gießen, 07.02.2011 - 5 L 5858/10

    Kein) Anspruch einer (noch) nicht reaktivierten Beamtin auf Einbeziehung in

    Der daraus resultierende Betrag von 34.295,37 EUR (5.276,21 EUR x 6, 5) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 06.04.1995 - 1 TG 431/95 -, HessVGRspr. 1995, 85) in Konkurrenteneilverfahren zu 3/8 (12.860,76 EUR) anzusetzen.
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