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   VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86   

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VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86 (https://dejure.org/1986,686)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.1986 - 1 TG 678/86 (https://dejure.org/1986,686)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 1986 - 1 TG 678/86 (https://dejure.org/1986,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter Beamtenbewerbern unterschiedlicher Besoldungsgruppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 69 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 766
  • DVBl 1987, 425
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86
    Der Antragsteller ist auch antragsbefugt, er macht seinen "Bewerbungsverfahrensanspruch" bei der Dienstpostenvergabe geltend (vgl. Senatsbeschluß vom 18.02.1985, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259 betr. Beförderung).

    Jeder Bewerber um einen höherbewerteten Dienstposten hat einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über dessen Vergabe, die sich am Leistungsprinzip und an der Bestenauslese, gemessen an den Anforderungen des Dienstpostens, zu orientieren hat (so zuletzt Senatsbeschluß vom 10.04.1985 - 1 TG 516/85 - unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 18.02.1985, a.a.O.).

    Dienstalter (Dienstzeit) und Lebensalter können bei Auswahlentscheidungen deshalb herangezogen werden, solange damit der Leistungsgrundsatz gewährleistet bleibt (vgl. Fürst, a.a.O., K § 8 RN 21 und K § 23 RN 11; Senatsbeschluß vom 18.02.1985, a.a.O.).

    Hinsichtlich der Bewertung der beruflichen Leistungen des Antragstellers und des Beigeladenen kann im summarischen Verfahren nach § 123 VwGO von den jeweils letzten Beurteilungen ausgegangen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 18.02.1985, a.a.O. unter Hinweis auf Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Stand: Dezember 1984 § 7 RN 2 a m.w.N.).

  • VGH Hessen, 04.05.1979 - VIII TG 1/79
    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86
    Das gleiche gilt für diejenigen Maßnahmen, die eine Beförderung vorbereiten, wie sie die hier umstrittene Übertragung des genannten Dienstpostens darstellt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 23.11.1982 - I TG 38/82 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 04.05.1979 - VII TG 1/79 -, ESVGH 29, 175 m.w.N.).
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich jedoch, daß auch für die Übertragung eines Dienstpostens das Leistungsprinzip gewährleistet wird (vgl. VGH Kassel 27. März 1986 - 1 TG 678/86 - NVwZ 1986, 766, 767).
  • VGH Hessen, 29.01.1987 - 1 TG 3162/86

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei Übertragung der Funktion eines

    Der Antragsgegner hat nach Auffassung des erkennenden Senats im vorliegenden Falle von seinem Auswahlermessen in fehlerhafter Weise Gebrauch gemacht und dadurch den Antragsteller in seinem sog. Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt, der einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte enthält (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 18.02.1985, NJW 1985, 1103 = DRiZ 1985, 259 unter Hinweis auf Hess.VGH, Beschluß vom 04.05.1979, ESVGH 29, 175; vgl. auch Senatsbeschluß vom 27.03.1986 - 1 TG 678/86 - HessVGRspr.

    1986, 41 = ZBR 1986, 205 = NVwZ 1986, 766).

    für die Übertragung der Funktion eines stellvertretenden Abteilungsleiters folgt daraus, daß bewährte Beamte, die bereits eine längere Berufserfahrung in ihrer Laufbahn aufzuweisen haben, für derartige Funktionen regelmäßig besser geeignet sind als Bewerber, die keine - bzw. keine vergleichbare - (Beamten-) Berufserfahrung aufzuweisen haben (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 27.03.1986 - 1 TG 678/86 -).

  • BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90

    Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz -

    Auf die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entwickelten Grundsätze zum vorläufigen Rechtsschutz insbesondere im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit (vgl. dazu VGH Kassel NVwZ 1986, 766, NJW 1985, 1103; VGH Mannheim DVBl 1968, 255; Ronellenfitsch VerwArch 1991, 121 ff.; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht 1988 S. 695 f.) braucht daher nicht zurückgegriffen zu werden (offengelassen im Senatsbeschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 6/81, DNotZ 1982, 382).
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87

    Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten

    Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Funktion des Leiters der Abteilung II von seinem Ermessen in fehlerhafter Weise Gebrauch gemacht und dadurch den Antragsteller in seinem sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt, der einen Anspruch auf eine faire, chancengleiche Behandlung mit fehlerfreier Ermessensausübung und unter Einhaltung des eventuell gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte enthält (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 18. Februar 1985 a.a.O. unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluß vom 4. Mai 1979, ESVGH 29, 175; vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. März 1986 - 1 TG 678/86 -, Hess. VGRspr.

    1986, 41 = ZBR 1986, 205 = NVwZ 1986, 766 und Senatsbeschluß vom 29. Januar 1987 - 1 TG 3162/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 4 S 1933/93

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens

    Lediglich dann, wenn der Dienstherr ein Beförderungsamt besetzen muß oder unter allen Umständen besetzen will und wenn das Auswahlermessen nicht anders fehlerfrei ausgeübt werden kann als durch Auswahl eines bestimmten Beamten, kann dies im Ergebnis zu einem Anspruch auf Beförderung führen (vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 27.3.1986, DVBl. 1987, 425).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Stelle des Sachgebietsleiters VII für Veranlagung beim Finanzamt M den Antragsteller nicht ermessenswidrig in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 18.2.1985, a.a.O., Beschluß vom 27.3.1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205, und Senatsbeschluß vom 29.1.1987 -- 1 TG 3162/86 --) verletzt.
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Dabei kann letztlich dahingestellt bleiben, ob der Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichte zu folgen ist, wonach das Laufbahnprinzip das Leistungsprinzip im Sinne einer Rahmenbedingung beschränkt (vgl. etwa Hess. VGH Beschluß vom 27.3.1986 - 1 TG 678/86 - ZBR 86, 206).
  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 1 TG 3796/88

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle - Konkurrentenklage

    Dieser Anspruch umfaßt das Recht der Bewerber auf eine faire und chancengleiche Behandlung unter Einhaltung des eventuell gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte sowie die Pflicht des Dienstherrn, von seinem Auswahlermessen einen fehlerfreien Gebrauch zu machen (Hess. VGH, Beschluß vom 18. Februar 1985 -- 1 TH 252/85 --, NJW 85, 1303 = ESVGH 35, 315 Nr. 172 unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluß vom 4. Mai 1979 -- VIII TG 1/79 --, ESVGH 29, 175; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 27. März 1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr.

    1986, 41 = ZBR 1986, 205 = NVwZ 1986, 766 und vom 29. Januar 1987 -- 1 TG 3162/86 -- sowie Beschlüsse vom 12. Oktober 1987 -- 1 TG 2528/87 -- und -- 1 TG 2724/87 --).

  • VGH Hessen, 28.01.1988 - 1 TG 3280/87

    Bewerbungsverfahrensanspruch bei Beförderung, Auswahl nach dem Leistungsprinzip

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats hat jeder Bewerber um ein Beförderungsamt einen sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, der einen Anspruch auf eine faire, chancengleiche Behandlung mit fehlerfreier Ermessensausübung und unter Einhaltung des eventuell gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfaßt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 18. Februar 1985, a.a.O., unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluß vom 4. Mai 1979 - VIII TG 1/79 -, ESVGH 29, 175; vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. März 1986 - 1 TG 678/86 -, Hess. VGRspr.

    1986, 41 = ZBR 1986, 205 = NVwZ 1986, 766 und Senatsbeschluß vom 29. Januar 1987 - 1 TG 3162/86 -, zuletzt im Beschluß vom 15. Dezember 1987 - 1 TG 3667/87 -).

  • VGH Hessen, 28.06.1988 - 1 TG 1627/88
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

  • VGH Hessen, 13.06.1988 - 1 TG 2054/88

    Bewerbungsverfahren: Besetzung einer Schulleiterstelle; Bewerber aus dem

  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
  • OVG Sachsen, 09.04.2001 - 2 BS 97/00

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung des Rechts auf eine fehlerfreie Entscheidung

  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 521/98

    Anspruch auf Unterlassung der Übertragung eines Dienstpostens auf einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 12 B 1132/00

    Anordnungsanspruch im Rahmen einer vorläufigen Untersagung über die Besetzung

  • VGH Hessen, 04.10.1989 - 1 TG 2058/89

    Beteiligung des Hauptpersonalrats im Auswahlverfahren

  • VG Kassel, 22.01.2004 - 1 G 1382/03

    Beförderungsvorbereitung durch Umsetzung auf höherbewerteten Dienstposten;

  • VGH Hessen, 12.01.1988 - 1 TG 2675/87

    Einstweilige Anordnung eines Bundesbahnbeamten wegen Nichtbeförderung

  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2528/87

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei Besetzung einer Beförderungsstelle

  • VG Gießen, 01.08.1997 - 5 G 1665/96

    Stellenbesetzungsverfahren: Vorstellungsgespräch - unfaire Fragestellung -

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