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   VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91   

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VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91 (https://dejure.org/1991,2569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.02.1991 - 1 TG 85/91 (https://dejure.org/1991,2569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 (https://dejure.org/1991,2569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung - Pflicht zur Stellenausschreibung - Einbeziehung von potentiellen Bewerbern auch ohne Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewerbungsverfahrensansprüche hinsichtlich mehrerer zu besetzender Stellen (Dienstposten); Verpflichtung des Dienstherrn zur Ausschreibung von Beförderungsplanstellen; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einbeziehung in das Auswahlverfahren; Einordnung der Befähigung und ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91
    Da der Erlaß des Hessischen Ministers des Innern vom 11.9.1980 das verfassungsrechtliche Gebot des Art. 33 Abs. 2 GG konkretisiert, wonach jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ein gleicher Zugang zu jedem öffentlichen Amt gewährleistet ist (BVerwG, Beschluß vom 8.3.1988 -- VI P 32.85 --, BVerwGE 79, 101 = DÖV 1988, 155 = DVBl. 1988, 695 = PersR 1988, 183 = ZBR 1988, 256 = PersV 1989, 73 = NVwZ 1989, 563), konnte der Hauptpersonalrat auch nicht einseitig -- zu Lasten der Beschäftigten -- auf eine Ausschreibung der Beförderungsplanstellen verzichten.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91
    Dies widersprach dem Anspruch des Antragstellers auf Gewährleistung ausreichenden Rechtsschutzes, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 19.9.1989 -- 2 BvR 1576/88 -- (DVBl. 89, 1247 = NJW 90, 501 = BayVwBl. 1990, 110) konkretisiert hat.
  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 1 TG 3796/88

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle - Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91
    Ein derartiges Verfahren ist fehlerhaft, wenn -- wie hier -- die Auswahl unter den für eine Beförderung in Betracht kommenden Beamten nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren (Beiziehung der Personalakten, Berücksichtigung aktueller Beurteilungen und Begründung der Auswahlentscheidung) genügt (vgl. Senatsbeschluß vom 4.11.1988 -- 1 TG 3796/88 --, Schütz, ES/A II 1.4 Nr. 28).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 69.88
    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91
    Er war und ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Dienstposteninhaber allein deshalb zu befördern, weil sie die Obliegenheiten des nunmehr höherwertigen Aufgabenbereiches bereits wahrnehmen (BVerwG, Urteil vom 20.12.1988 -- 2 B 69.88 DokBer. B 1989, 71-72 = Quelle 1989, 618).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Zwar hat ein Bewerber, der sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Besetzung eines Amtes mit einem Konkurrenten wendet, auch ohne ausdrückliche gerichtliche Entscheidung einen Anspruch darauf, daß die Verwaltung bis zum Abschluß des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterläßt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen (Hess.VGH 31. März 1994 - 1 TG 479/94 - ZBR 1995, 310; 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - ArbuR 1992, 123).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    (1) Der Senat hat bereits entschieden, ein Bewerber habe auch ohne ausdrückliche gerichtliche Entscheidung einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - Rn. 45, BAGE 101, 153; vgl. auch Hessischer VGH 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 -Rn. 7, NVwZ-RR 1992, 34).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Eine Rechtsschutzverhinderung ist nicht nur in den Fällen gegeben, in denen die einzige Planstelle oder - bei mehreren vorgesehenen Beförderungen - alle Planstellen durch Ernennung besetzt werden, sondern auch dann, wenn - wie hier - der Dienstherr noch eine Planstelle unbesetzt lässt, der Antragsteller aber die vorläufige Untersagung weiterer Beförderungen begehrt (vgl. auch OVG Münster, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - ZBR 2011, 275 und vom 1. Oktober 2012 - 1 B 691/12 - juris; OVG Weimar, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - IÖD 2012, 241; OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - NVwZ-RR 2012, 692; VGH Kassel, Beschlüsse vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34 und vom 23. April 2012 - 1 B 2284/11 - RiA 2012, 167; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 - NVwZ-RR 2008, 552).
  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

    Diese Verpflichtung des Dienstherrn tritt unmittelbar kraft Verfassungsrechts (Art. 19 Abs. 4 GG), also auch ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss, ein (vgl. OVG Saarl, Beschl. v. 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - HessVGH, Beschl. v. 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - jeweils Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., S. 72).

    Der Dienstherr kann von ihr auch nicht durch richterliches Einverständnis entbunden werden (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - Juris).

    Dass sich der Umfang eines Konkurrentenverfahrens nach dem Antrag des jeweiligen Antragstellers richtet, ließ sich der bis 2017 ergangenen ständigen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 2 BvR 1541/11 - BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16/09, Rn. 27 - Beschl. v. 27. September 2007 - 2 C 21/06 u.a. - BGH, Urt. v. 7. Juli 1983 - III ZR 182/82 - VGH Bad-Württ, Beschl. v. 14. Dezember 2017 - 4 S 2099/17 - OVG NRW, Beschl. v. 24. November 2015 - 1 B 884/15 - OVG Saarl, Beschl. v. 29. Mai 2012 - 1 B 161/12 - HessVGH, Beschl. v. 23. April 2012 - 1 B 2284/11 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 - HessVGH, Beschl. v. 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - VG Potsdam, Urt. v. 29. Juni 2016 - VG 2 K 4/15 - jeweils Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2012 - 2 B 10673/12.OVG - beckonline) und Literatur (vgl. Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Recht, 2. Aufl., S. 73 Rn. 23; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., S. 72 f.) entnehmen.

  • OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11

    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen

    Der behauptete Anspruch bezieht sich auf jede der streitbefangenen Stellen, deren Besetzung jeweils dem Leistungsgrundsatz genügen muss (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 22. September 2009 - 5 ME 87/09 - Juris, Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - Juris, Rn. 1; VG Meiningen, Beschluss vom 14. September 2007 -1 E 329/07 - Juris, Rn. 19; vgl. zum Meinungsstand und zur Differenzierung bei Drittstellen und streitbefangenen Stellen: Wieland/Tiedge, Die "Freihalteerklärung" im Konkurrentenstreitverfahren, DÖD 2011, 221 ff.).
  • VGH Hessen, 23.04.2012 - 1 B 2284/11

    Beförderung bei sog. gebündelten Dienstposten

    Die Verpflichtung des Dienstherrn, vor Abschluss des gerichtlichen Verfahrens keine endgültigen Verhältnisse zu schaffen, bezieht sich auf sämtliche Stellen, die Gegenstand des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs sind (so bereits Senatsbeschluss vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 -, NVwZ-RR 1992, 34 f.).

    Wie der Senat bereits durch Beschluss vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - (NVwZ-RR 1992, 34 f.) entschieden hat, bezieht sich die Verpflichtung des Dienstherrn, vor Abschluss des gerichtlichen Verfahrens keine endgültigen Verhältnisse zu schaffen, auf sämtliche Stellen (Dienstposten), die Gegenstand des gemäß § 123 Abs. 1 VwGO verfolgten Bewerbungsverfahrensanspruchs sind.

  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 1749/94

    Zur Vorauswahl von Bewerbern für die Besetzung eines Dienstpostens; zur Frage, ob

    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß Auswahlentscheidungen regelmäßig unsachlich und damit fehlerhaft sind, bei denen einzelne Beamte ohne sachlichen Grund, insbesondere ohne nähere Prüfung am Maßstab des Leistungsprinzips, mithin ohne Prüfung ihrer fachlichen und persönlichen Eignung für die ausgeschriebene Stelle vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 -, NVwZ-RR 1992, 34, 35 sowie vom 20. Juli 1993 - 1 TG 573 und 904/93 -).

    Der Dienstherr ist nur dann, wenn er eine Beförderungsstelle nicht ausgeschrieben hat, aufgrund des Bewerbungsverfahrensanspruchs verpflichtet, alle für die Beförderung bzw. für die Betrauung mit den Aufgaben des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten - zumindest der Dienststelle - von Amts wegen in das Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - a. a. O.).

  • OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08

    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

    In der Regel reicht zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG die einstweilige Freihaltung nur einer Planstelle aus, denn die Freihaltung mehrerer Planstellen für einen Beamten greift im allgemeinen unverhältnismäßig in die Personaldisposition des Dienstherrn sowie in die Interessen der anderen beteiligten Beamten ein und würde zu einer Übersicherung des Antragstellers führen (BVerwG, Beschl. vom 10.11.1993 - 2 ER 301/93 -Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 und DVBl. 1994, 118-120; Sächs. OVG, Beschl. vom 27.07.2006 - 3 BS 151/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 20.03.1995 - 4 S 4/95 - juris; a. A.: VG Meiningen, Beschl. vom 14.09.2007 - 1 E 329/07 Me - juris, im Anschluss an: VGH Kassel, Beschl. vom 18.02.1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34-35).
  • VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539

    Forderung der Facharztanerkennung in Beförderungsrichtlinie einer

    Beförderungsverfahren voraus (HessVGH, B.v. 18.2.1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34).
  • VG Meiningen, 14.09.2007 - 1 E 329/07

    Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Vereinbarkeit der Beförderungsrichtlinie

    Er macht jedoch seinen Bewerbungsverfahrensanspruch im Konkurrenzverhältnis zu jedem der von ihm genannten beiden Beigeladenen geltend (so bereits HessVGH, Beschluss vom 18.02.1991 - 1 TG 85/91, Juris).

    Ein Auswahlverfahren, das diesen Anforderungen nicht genügt, ist fehlerhaft (HessVGH, B. v. 18.12.1991, 1 TG 85/91, Juris).

  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

  • VG Köln, 05.04.2017 - 3 K 6608/15
  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 2086/94

    Beamtenrecht: Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch eine

  • VG Köln, 05.04.2017 - 3 K 11364/16
  • OVG Saarland, 29.05.2012 - 1 B 161/12

    Pflicht zum Unterlassen der Ernennung während des laufenden vorläufigen

  • VGH Hessen, 31.03.1994 - 1 TG 479/94

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 12 A 2611/95

    Umsetzung; Änderung des Aufgabenbereiches; Abgrenzung; Bewertung des

  • VG Wiesbaden, 05.02.2019 - 3 L 2365/18

    Eilantrag des stellvertretenden Amtsleiters des Revisionsamts gegen seine

  • VG Weimar, 21.10.2003 - 4 E 1073/03

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderungsauswahl;

  • VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454

    Konkurrentenstreit um Besetzung einer Beförderungsstelle als Beratungslehrkraft

  • BVerwG, 04.10.1993 - 2 B 110.93

    Anforderungen an die Darlegungslast im vorläufigen Rechtsschutzverfahren im

  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 2709/19

    Abschiebung, Urteil vom 12.07.2021 - Abschiebung; rechtswidrige Abschiebung;

  • VG Saarlouis, 26.08.2008 - 2 K 756/07

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung

  • VG Neustadt, 07.06.2011 - 1 L 401/11

    Beförderung vor Abschluss des Eilantrags des unterlegenen Bewerbers

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