Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5480
VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93 (https://dejure.org/1993,5480)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93 (https://dejure.org/1993,5480)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 (https://dejure.org/1993,5480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, § 100 Abs 2 VwGO
    Gewährung von Akteneinsicht in Personalakte des Mitbewerbers im beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Auszug aus VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 20.4.1993 - 1 TG 709/93 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 = ZBR 1990, 185 m.w.N.) ist bei einer Auswahlentscheidung zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens all das zu berücksichtigen, was für die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 HBG) bedeutsam ist.
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 20.4.1993 - 1 TG 709/93 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 = ZBR 1990, 185 m.w.N.) ist bei einer Auswahlentscheidung zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens all das zu berücksichtigen, was für die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 HBG) bedeutsam ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht -

    Auch in dem von ihm genannten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 - ging es nur um die Einsicht in die Beurteilungen des Konkurrenten mit Ausnahme seiner Personalakte (juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 31.03.2017 - 26 L 339.16

    Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und Akteneinsicht im Rahmen einer

    Ein Konkurrent muss in die Lage versetzt werden, einen derartigen "Bruch" zu erkennen und zur Wahrung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Verfahren zu rügen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 - juris, Rn. 11).

    Soweit zum Teil vertreten wird, wegen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Mitbewerber sei das Einsichtsrecht dahin einzuschränken, dass Ablichtungen aus Personalakten und deren Beiakten nicht erteilt werden dürften (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993, a.a.O. Rn. 11), teilt die Kammer diese Ansicht nicht.

  • VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286

    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit

    Da das Akteneinsichtsrecht nur der Wahrnehmung effektiven Rechtsschutzes dient und zudem das Recht der Bewerber auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten ist, kann sich die Akteneinsicht in den Fällen, in denen die Auswahlentscheidung ausschließlich auf einem Leistungsvergleich zwischen dem ausgewählten Beigeladenen und den jeweiligen Mitbewerbern beruht, grundsätzlich nur auf die Teile des Besetzungsvermerks erstrecken, die sich auf den Antragsteller und den Beigeladenen des gerichtlichen Konkurrentenstreitverfahrens beziehen (OVG RhPf, B.v. 21.3.2016 - 10 B 10215/16 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 1.3.2018 - 6 B 67/18 - juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 7.10.1993 - 1 TJ 1705/93 - juris Rn. 11).
  • OVG Brandenburg, 27.02.2003 - 4 E 10/03

    Melderecht, Beschwerde gegen verweigerte Akteneinsicht, Vorlage von

    Ob es sich deshalb insoweit - also bezüglich des "ob" der Akteneinsicht - um eine Entscheidung im Sinne des § 146 Abs. 1 VwGO handelt, die mit der Beschwerde angreifbar ist (in diesem Sinne etwa Hess. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 -, NVwZ 1994, 398; wohl auch Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 100 Rdn. 32; Lang in Sodan/Ziekow, VwGO § 100 Rdn. 46), oder ob eine versagte Akteneinsicht nur im Zusammenhang mit der Endentscheidung angegriffen werden kann (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. November 2001 - 2 E 11624/01.OVG -, NVwZ-RR 2002, 612), bedarf hier keiner Entscheidung, weil der Beschwerde jedenfalls aus einem anderen Grund der Erfolg versagt bleiben muss.
  • VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346

    Schwerbehinderung - Rechtswidrigkeit der Versagung der Zustimmung zur

    Im Übrigen legte sie ihre Ansicht unter Verweis auf § 100 Abs. 2 VwGO und auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 07.10.1993 (Az. 1 TJ 1705/93) hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts dar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 2 E 11624/01
    Um diese Funktionen im Rechtsschutzsystem wirksam werden zu lassen, bedarf es, entgegen der in Rechtsprechung und Schrifttum verschiedentlich vertretenen Auffassung (vgl. BFH, Beschluss vom 31. August 1993 - XI B 31/93 -, NJW 1994, 751 f.; HessVGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 - NJW 1994, 398; Lang, in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 100 Rn. 44 f.; Guckelberger, in: Sodann/Ziekow, Kommentar zur VwGO, Bd. II, § 146 Rn. 23 m.w.N.), keines selbständigen Zwischenrechtsstreits über Art und Umfang des Akteneinsichtsrechtes.
  • VG Frankfurt/Main, 03.02.1995 - 15 G 3694/94

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht