Rechtsprechung
VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 2 Abs 1 GG, § 100 Abs 2 VwGO
Gewährung von Akteneinsicht in Personalakte des Mitbewerbers im beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 14.06.1993 - 1 J 1067/93
- VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 398
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93
Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz …
Auszug aus VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 20.4.1993 - 1 TG 709/93 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 = ZBR 1990, 185 m.w.N.) ist bei einer Auswahlentscheidung zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens all das zu berücksichtigen, was für die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 HBG) bedeutsam ist. - VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung
Auszug aus VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 20.4.1993 - 1 TG 709/93 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 = ZBR 1990, 185 m.w.N.) ist bei einer Auswahlentscheidung zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens all das zu berücksichtigen, was für die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 HBG) bedeutsam ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23
Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht - …
Auch in dem von ihm genannten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 - ging es nur um die Einsicht in die Beurteilungen des Konkurrenten mit Ausnahme seiner Personalakte (…juris Rn. 4). - VG Berlin, 31.03.2017 - 26 L 339.16
Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und Akteneinsicht im Rahmen einer …
Ein Konkurrent muss in die Lage versetzt werden, einen derartigen "Bruch" zu erkennen und zur Wahrung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Verfahren zu rügen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 - juris, Rn. 11).Soweit zum Teil vertreten wird, wegen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Mitbewerber sei das Einsichtsrecht dahin einzuschränken, dass Ablichtungen aus Personalakten und deren Beiakten nicht erteilt werden dürften (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993, a.a.O. Rn. 11), teilt die Kammer diese Ansicht nicht.
- VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286
Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit …
Da das Akteneinsichtsrecht nur der Wahrnehmung effektiven Rechtsschutzes dient und zudem das Recht der Bewerber auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten ist, kann sich die Akteneinsicht in den Fällen, in denen die Auswahlentscheidung ausschließlich auf einem Leistungsvergleich zwischen dem ausgewählten Beigeladenen und den jeweiligen Mitbewerbern beruht, grundsätzlich nur auf die Teile des Besetzungsvermerks erstrecken, die sich auf den Antragsteller und den Beigeladenen des gerichtlichen Konkurrentenstreitverfahrens beziehen (…OVG RhPf, B.v. 21.3.2016 - 10 B 10215/16 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 1.3.2018 - 6 B 67/18 - juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 7.10.1993 - 1 TJ 1705/93 - juris Rn. 11).
- OVG Brandenburg, 27.02.2003 - 4 E 10/03
Melderecht, Beschwerde gegen verweigerte Akteneinsicht, Vorlage von …
Ob es sich deshalb insoweit - also bezüglich des "ob" der Akteneinsicht - um eine Entscheidung im Sinne des § 146 Abs. 1 VwGO handelt, die mit der Beschwerde angreifbar ist (in diesem Sinne etwa Hess. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 -, NVwZ 1994, 398;… wohl auch Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 100 Rdn. 32;… Lang in Sodan/Ziekow, VwGO § 100 Rdn. 46), oder ob eine versagte Akteneinsicht nur im Zusammenhang mit der Endentscheidung angegriffen werden kann (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. November 2001 - 2 E 11624/01.OVG -, NVwZ-RR 2002, 612), bedarf hier keiner Entscheidung, weil der Beschwerde jedenfalls aus einem anderen Grund der Erfolg versagt bleiben muss. - VG Bayreuth, 17.08.2017 - B 3 K 16.346
Schwerbehinderung - Rechtswidrigkeit der Versagung der Zustimmung zur …
Im Übrigen legte sie ihre Ansicht unter Verweis auf § 100 Abs. 2 VwGO und auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 07.10.1993 (Az. 1 TJ 1705/93) hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts dar. - OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 2 E 11624/01 Um diese Funktionen im Rechtsschutzsystem wirksam werden zu lassen, bedarf es, entgegen der in Rechtsprechung und Schrifttum verschiedentlich vertretenen Auffassung (vgl. BFH, Beschluss vom 31. August 1993 - XI B 31/93 -, NJW 1994, 751 f.; HessVGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 1 TJ 1705/93 - NJW 1994, 398;… Lang, in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 100 Rn. 44 f.;… Guckelberger, in: Sodann/Ziekow, Kommentar zur VwGO, Bd. II, § 146 Rn. 23 m.w.N.), keines selbständigen Zwischenrechtsstreits über Art und Umfang des Akteneinsichtsrechtes.
- VG Frankfurt/Main, 03.02.1995 - 15 G 3694/94
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des …
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