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   VGH Hessen, 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97   

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https://dejure.org/1997,7583
VGH Hessen, 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 (https://dejure.org/1997,7583)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 (https://dejure.org/1997,7583)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 1 TZ 3086/97 (https://dejure.org/1997,7583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 13 Abs 1 GKG, § 20 Abs 3 GKG, Art 33 Abs 2 GG
    Streitwert für vorläufiges Rechtsschutzverfahren im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Hessen, 06.08.2014 - 1 E 1218/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Der Senat hält an der entgegenstehenden älteren Rechtsprechung (Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 1 TZ 3086/97 - juris) nicht mehr fest.

    Der daraus resultierende Betrag von 33.824,70 EUR sei nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1991 - 1 TZ 3086/97 - juris -) auf ein Viertel - also auf 8.456,18 EUR zu reduzieren, weil nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht unmittelbar eine Beförderung möglich, sondern zunächst eine Erprobungszeit nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HBG (in der noch bis zum 28. Februar 2014 geltenden Fassung) vorgeschrieben sei.

    Weiterhin hat der Senat, wenn es in dem Verfahren lediglich um die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens oder eine Funktionsstelle ging, den Streitwert nochmals um 1/8 des halbierten Jahresbetrages der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge ermäßigt, um der Notwendigkeit der Bewährung in der Erprobungszeit im Rahmen eines Kommissariats bis zur Beförderung Rechnung zu tragen (Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 1 TZ 3086/97 - juris).

    Der Senat hält an der entgegenstehenden älteren Rechtsprechung (Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 1 TZ 3086/97 - juris) nicht mehr fest.

  • VGH Hessen, 20.12.2004 - 1 TE 3124/04

    Anwendbarkeit des GKG 2004 § 52 Abs 5 auf Eilverfahren zur Sicherung des

    Auch nach dem bis zum 30. Juni 2004 gültigen Recht enthielt die für das vorläufige Rechtsschutzverfahren maßgebliche Vorschrift des § 20 Abs. 3 GKG a. F. lediglich eine Verweisung auf die allgemeine Grundregel der Streitwertfestsetzung in § 13 Abs. 1 GKG a. F. Unter der Geltung der §§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3 GKG a. F. hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Verfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs den Streitwert einhellig in Anwendung der durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 in das Gesetz eingeführten Sonderbestimmung des § 13 Abs. 4 GKG a. F. berechnet und im Hinblick auf den vorläufigen Charakter des begehrten Rechtsschutzes gekürzt (vgl. dazu zusammenfassend Beschluss des Senats vom 9. Dezember 1997 - 1 TZ 3086/97 - RiA 1999, 208; Ziff. I.7, II.8.1 des Streitwertkatalogs in der Fassung von 1996).
  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

    Ausgehend von der Wertfestsetzung in Beförderungsangelegenheiten, in denen 3/8 des Hauptsachestreitwertes für das vorläufige Rechtsschutzverfahren festgesetzt werden, ist der Streitwert im Hinblick auf die nunmehr nach § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 HBG vor der Feststellung der Eignung für einen höherwertigen Dienstposten geforderten Erprobungszeit um ein weiteres Achtel zu reduzieren, um damit die Notwendigkeit der Bewährung in der Erprobungszeit in eine angemessene Beziehung zu den Fällen zu setzen, in denen nach rechtskräftiger Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzbegehrens zur Sicherung des so genannten Bewerbungsverfahrensanspruchs sofort eine Ernennung ausgesprochen wird (vgl. HessVGH, Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -).
  • VG Gießen, 23.05.2000 - 5 G 461/00

    Beförderung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich - aktuelle Beurteilung

    Ausgehend von seiner Rechtsprechung in Beförderungsangelegenheiten, in denen der Hessische Verwaltungsgerichtshof 3/8 des Hauptsachestreitwertes für das vorläufige Rechtsschutzverfahren festsetzt, reduziert er in den Fällen der Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens ohne gleichzeitige Beförderung der/des ausgewählten Bewerberin/Bewerbers den Streitwert um ein weiteres 1/8 (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 09.12.1997 -1 TZ 3086/97 -).
  • VGH Hessen, 08.06.1999 - 1 TG 1829/99

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren - Abwägungsbericht

    Ein schriftliches Wortprotokoll ist nicht erforderlich; regelmäßig genügt die Berücksichtigung der entsprechenden Fragen und Antworten im Rahmen des Auswahlvermerks (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1997 -- 1 TZ 3086/97 --).
  • VG Gießen, 03.05.2007 - 5 G 298/07

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Stelle des Leiters der

    Der daraus resultierende Betrag von 25.483,77 EUR (3.920,58 EUR x 6, 5) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -), der sich die Kammer angeschlossen hat, auf 1/4 , das heißt auf 6.370,94 EUR, zu reduzieren.
  • VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13

    Konkurrenteneilverfahren zur Besetzung der Stelle der Leitung einer kommunalen

    Der daraus resultierende Betrag von 23.164,57 EUR (3.563,78 EUR x 6, 5 Monate) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -, RiA 1999, 208) auf ¼, also auf 5.791,14 EUR, zu reduzieren, weil nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht unmittelbar eine Beförderung möglich, sondern zunächst eine Erprobungszeit nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HBG vorgeschrieben ist.
  • VG Gießen, 15.10.2013 - 5 L 1727/13

    Konkurrenteneilverfahren zur Besetzung der Stelle der Leitung einer kommunalen

    Der daraus resultierende Betrag von 25.597,78 EUR (3.938,12 EUR x 6, 5 Monate) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -, RiA 1999, 208) auf ¼, also auf 6.399,45 EUR, zu reduzieren, weil nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht unmittelbar eine Beförderung möglich, sondern zunächst eine Erprobungszeit nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HBG vorgeschrieben ist.
  • VG Gießen, 08.10.2013 - 5 L 1274/13

    Konkurrenteneilverfahren betreffend die Stelle der Schulamtsleitung

    Der daraus resultierende Betrag von 41.188,22 EUR ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -, RiA 1999, 208) auf ¼, also auf 10.279,56 EUR, zu reduzieren, weil nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht unmittelbar eine Beförderung möglich, sondern zunächst eine Erprobungszeit nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HBG vorgeschrieben ist.
  • VG Gießen, 17.08.2011 - 5 L 1020/11

    Statthafte Antragsart in Konkurrenteneilverfahren

    Der daraus resultierende Betrag von 26.911,63 EUR (4.140,25 EUR x 6, 5) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -) auf ein Viertel, also auf 6.727,91 EUR, zu reduzieren, weil nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht unmittelbar eine Beförderung, sondern zunächst eine Erprobungszeit vorgesehen ist.
  • VG Gießen, 11.04.2007 - 5 G 4023/06

    VG stoppt Besetzung der Stelle der Forstamtsleitung bei dem Hessischen Forstamt

  • VG Gießen, 03.07.2013 - 5 L 459/13

    Konkurrentenverfahren zur Besetzung einer Schulleitungsstellle

  • VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens lediglich zur Bewährung; Vorsprung

  • VG Gießen, 20.06.2006 - 5 G 957/06

    Auswahl bei gleichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen

  • VG Gießen, 09.10.2001 - 5 G 1845/01

    BESETZUNG EINER SCHULLEITUNGSSTELLE; DIENSTLICHE BEURTEILUNG;

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