Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 110/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachreichung fehlender Angaben und Belege im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
ArbGG § 78; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 b; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB XII § 82 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
Nachreichung fehlender Angaben und Belege im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe Beschwerdeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 03.03.2009 - 8 Ca 1914/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 110/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 1 Ta 43/09
Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der fehlenden Erklärung über die …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 110/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2009 - 1 Ta 43/09 -, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 Ta 60/09 - ) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht. - LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 60/09
Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachholung der Angaben und Nachweise zu den …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 110/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2009 - 1 Ta 43/09 -, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 Ta 60/09 - ) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 Ta 251/09
Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Nachreichung fehlender Angaben und Nachweise …
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.06.2009 - 1 Ta 110/09 -, Beschluss vom 27.04.2009 - 1 Ta 69/09 - ) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht. - LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 1 Ta 196/09
Nachreichung von fehlenden Angaben bei Prozesskostenhilfe
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.06.2009 - 1 Ta 110/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht. - LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 1 Ta 226/09
Aufhebung Prozesskostenhilfe - Nachreichung fehlender Angaben und Nachweise im …
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.06.2009 - 1 Ta 110/09 -, Beschl. v. 27.04.2009 - 1 Ta 69/09 - ) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht. - LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 1 Ta 197/09
Prozesskostenhilfe - Nachreichung fehlender Angaben und Belege zu den …
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.06.2009 - 1 Ta 110/09) können fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht.