Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2006 - 1 Ta 133/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Angaben, Glaubhaftmachung, Fristsetzung, Fehlen einer Fristsetzung, Bewilligung der PKH, Versagung, sofortige Beschwerde, Beschwerdebegründung, Inhalt, Auflage des Arbeitsgerichts, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Aufforderung zur Glaubhaftmachung tatsächlicher Angaben durch Vorlage von Urkunden; Setzung einer konkreten Frist bezüglich einer solchen Aufforderung
- Judicialis
ZPO § 118
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 118
Prozesskostenhilfe, Auflage zu Beibringung von Unterlagen, Fristsetzung, Inhalt der Beschwerdebegründung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 20.06.2006 - 4 Ca 737b/06
- LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2006 - 1 Ta 133/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 216
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 20.01.2005 - 2 AZN 941/04
Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2006 - 1 Ta 133/06
Mit einer Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist mit der Rüge sogleich auch darzulegen, was vorgetragen worden wäre, wenn eine Frist gesetzt worden wäre (zur Gehörsrüge vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.01.2005 - 2 AZN 941/04 -, NZA 2005, 316).
- LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2024 - 3 Ta 13/24
Antrag auf Prozesskostenhilfe - Beschwerdeverfahren - Einreichung von Unterlagen …
Die Klägerin hätte unverzüglich, spätestens mit Einreichung der sofortigen Beschwerde reagieren müssen und weitere Zahlungsverpflichtungen darlegen und glaubhaft machen müssen (vgl. LAG Schleswig-Holstein 1. November 2006 - 1 Ta 133/06 - Rn. 10, juris).
Rechtsprechung
LAG München, 06.06.2006 - 1 Ta 133/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Örtliche Unzuständigkeitserklärung eines Gerichts trotz Rechtswegsunzuständigkeitsrüge; Unwirksamkeit einer bindenden Zuständigkeitsbestimmung; Zurückverweisung zur Durchführung des Vorabentscheidungsverfahrens
- Judicialis
- rechtsportal.de
Zurückverweisung zur Durchführung des Vorabentscheidungsverfahrens bei Verweisung an örtlich zuständiges Gericht im gerügten Rechtsweg
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München - 26 Ca 16681/05
- LAG München, 06.06.2006 - 1 Ta 133/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus LAG München, 06.06.2006 - 1 Ta 133/06
Der Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts München war wegen offensichtlicher Gesetzeswidrigkeit nicht bindend (vgl. dazu BAG vom 19.03.2003, NZA 2003, 683 m.w.N. auf die Senatsrechtsprechung). - BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen …
Auszug aus LAG München, 06.06.2006 - 1 Ta 133/06
§ 36 Abs. 1 Ziff. 6 ZPO betrifft nur die Fälle, in denen sich verschiedene Gerichte sachlich (i.S. von § 281 ZPO), funktionell oder örtlich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben (vgl. BGH vom 09.04.2002, NJW 2002, 2474).
- LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
Bindungswirkung einer Verweisung
b) Teilweise wird angenommen, dass ein solcher Verweisungsbeschluss wegen offensichtlicher Gesetzeswidrigkeit nicht bindend sei, weil er von dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters (Einzelrichterentscheidung statt Kammerentscheidung nach § 48 Abs. 1Nr. 2 ArbGG) abweiche und die durch § 17a Abs. 4 Satz 2 GVG eröffnete Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung abschneide (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 06. Juni 2006 - 1 Ta 133/06 -, Rn. 11, 13, 16, juris).