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LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 2013 - 1 Ta 148/13 (https://dejure.org/2013,29448)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 888 ZPO, § 109 GewO
Ausbildungszeugnis - gehörige Form - ordnungsgemäße Unterzeichnung - LAG Schleswig-Holstein
Zwangsvollstreckung, Vergleich, Ausbildungszeugnis, Form, äußere, Form, gehörige, Unterzeichnung, Lesbarkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Zwangsgeldbeschlusses bei unzureichender Erfüllung des vergleichsweise vereinbarten Zeugnisanspruchs
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines Auszubildenden aus einem Vergleich über die Erteilung eines Ausbildungszeugnisses
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines Auszubildenden aus einem Vergleich über die Erteilung eines Ausbildungszeugnisses
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 03.07.2013 - 2 Ca 1422d/11
- LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
Das "geknickte" Zeugnis
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13
Zu berücksichtigen ist nämlich auch, dass ein Ausbildungszeugnis "in gehöriger Form" zu erteilen ist (BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 893/98 - Juris, Rn. 12).
- LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Arbeitszeugnis; Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit; Unterschrift; Handzeichen; …
Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 04.08.2010 - 1 Ta 196/10 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.09.2013 - 1 Ta 148/13 - juris).