Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007

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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 (https://dejure.org/2007,10049)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 (https://dejure.org/2007,10049)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 1 Ta 150/07 (https://dejure.org/2007,10049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert im Zusammenhang mit der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Schulungsveranstaltung und der Übernahme der mit dieser Veranstaltung verbundenen Kosten; Bestimmung des Gegenstandswerts bei einer nicht vermögensrechtlichen Streitigkeit

  • Judicialis

    BetrVG § 37; ; BetrVG § ... 37 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 6; ; RVG § 23; ; RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ArbGG § 2a; ; ArbGG §§ 80 ff.; ; ZPO §§ 916 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 37 Abs. 2, 6
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zahlungsansprüche und Freistellung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltung - Berücksichtigung enger wirtschaftlicher Verbindung der Anträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07
    Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07
    Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 4 Ta 112/02

    Streitwert, Beschlussverfahren, Schulungsteilnahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07
    Bei dem Antrag zu 1), die vier Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung vom 05.03.2007 bis 09.03.2007 gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG von der Arbeitsleistung freizustellen, handelt es sich dagegen um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02; LAG Hessen, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Hessen, 08.03.2001 - 5 Ta 68/01

    Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zur Teilnahme an einer Schulung ohne

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07
    Bei dem Antrag zu 1), die vier Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung vom 05.03.2007 bis 09.03.2007 gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG von der Arbeitsleistung freizustellen, handelt es sich dagegen um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02; LAG Hessen, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2017 - 4 Ta 630/16

    Streitwert; Schulung; Betriebsrat; Entsendung; Freistellung; Kosten; Zahlung;

    Dieser Gegenstand sei nicht vermögensrechtlicher Art (Sächsisches LAG 27.09.2011 - 4 Ta 209/11 (9); LAG Berlin-Brandenburg 28.05.2008 - 17 Ta (Kost) 6056/08; 18.06.2007 - 17 Ta (Kost) 6163/07; LAG Rheinland-Pfalz 14.06.2007 - 1 Ta 150/07; LAG Schleswig-Holstein 21.08.2002 - 4 Ta 112/02; 11.10.2013 - 1 Ta 163/13; Hessisches LAG 08.03.2001 - 5 Ta 68/01; alle in juris).
  • LAG Bremen, 23.08.2016 - 2 Ta 27/16

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit betreffend die Freistellung eines oder

    Überwiegend wird ein derartiger Streit als nichtvermögensrechtlich eingeordnet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 - LAG Berlin - Brandenburg vom 25.08.2008 - 17 Ta (Kost) 6056/08 - LAG Baden-Württemberg vom 18.08.2009 - 5 Ta 56/09 - juris-Rn. 7; Sächsisches LAG vom 27.09.2011 - 4 Ta 209/11 - juris - Rn. 12; LAG Rheinland-Pfalz vom 05.10.2011 - 1 Ta 182/11 - juris-Rn.24; LAG Schleswig-Holstein vom 11.10.2013 - 1 Ta 163/13 - juris-Rn. 14; Sächsisches LAG vom 07.04.2014 - 4 Ta 270/13 - juris-Rn.17f. sowie zuletzt LAG Köln vom 03.03.2016 - 4 Ta 27/16 - juris-Rn. 7ff. a. A. LAG Köln Beschluss vom 26.06.2007 - 7 Ta 75/07 - sowie LAG Hamm vom 26.11.2007 - 10 Ta 693/07 - und vom 27.10.2010 - 10 Ta 467/10-).

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat in einem Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 - bei dem Streit um die Freistellung von vier Betriebsratsmitgliedern für fünf Tage die Hälfte des Hilfswerts berücksichtigt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 17 Ta 6056/08

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung -

    Die Gegenmeinung stellt hingegen darauf ab, dass es bei einer Freistellung für eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vordringlich um die Zahlung der Vergütung an das Betriebsratsmitglied, sondern um den Schulungsbedarf des Betriebsratsgremiums geht; dieser Gegenstand sei nichtvermögensrechtlicher Art (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 17 Ta (Kost) 6163/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 Ta 150/07; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2002 - 4 Ta 112/02; Hessisches LAG, Beschluss vom 8. März 2001 - 5 Ta 68/01).
  • LAG Sachsen, 27.09.2011 - 4 Ta 216/11

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung eines

    Die Gegenmeinung stellt hingegen darauf ab, dass es bei einer Freistellung für eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vordringlich um die Zahlung der Vergütung an das Betriebsratsmitglied, sondern um den Schulungsbedarf des Betriebsratsgremiums geht; dieser Gegenstand sei nichtvermögensrechtlicher Art (LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28.05.2008 - 17 Ta [Kost] 6056/08 - vom 18.06.2007 - 17 Ta [Kost] 6163/07 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02 - Hessisches LAG, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01 - LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - 17 Ta 521/05 -).
  • LAG Sachsen, 27.09.2011 - 4 Ta 209/11

    Antrag des Betriebsrats zur Freistellung eines seiner Mitglieder zur Teilnahme an

    Die Gegenmeinung stellt hingegen darauf ab, dass es bei einer Freistellung für eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vordringlich um die Zahlung der Vergütung an das Betriebsratsmitglied, sondern um den Schulungsbedarf des Betriebsratsgremiums geht; dieser Gegenstand sei nichtvermögensrechtlicher Art (LAG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 28.05.2008 - 17 Ta [Kost] 6056/08 - vom 18.06.2007 - 17 Ta [Kost] 6163/07 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02 - Hessisches LAG, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01 - LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - 17 Ta 521/05 -).
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   LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 1 Ta 150/07   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, verspätete Vorlage, Nachfrist, Versäumung, Beendigung der Instanz

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen der Nichteinreichung von Unterlagen zur Bestimmung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    ZPO § 117 § 119
    Keine Antragstellung zur Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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