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   LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05   

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https://dejure.org/2005,12131
LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05 (https://dejure.org/2005,12131)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.10.2005 - 1 Ta 151/05 (https://dejure.org/2005,12131)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 1 Ta 151/05 (https://dejure.org/2005,12131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung, eigenständige Verfahren, Vergütungsfestsetzung, Rechtspfleger, Bindung an Bewilligung durch Richter, Rückgabe an Arbeitsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Urkundsbeamten an die richterliche Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen der Entscheidung nach § 55 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Begründung von Vertrauensschutz durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; ...

  • Judicialis

    RVG § 55; ; ZPO §§ 114 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55; ZPO §§ 114 ff.
    Keine Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung durch Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei Festsetzung der Vergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 04.03.1991 - 2 WF 34/91
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05
    a) Der Urkundsbeamte ist nach überwiegender und richtiger Auffassung an den Inhalt und den Umfang der richterlichen Prozesskostenhilfebewilligung gebunden mit der Folge, dass sich seine Prüfungspflicht nicht hierauf erstreckt (z.B. OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 362; OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1462; OLG München, JurBüro 1983, 1843; Gerold/Schmidt-von Eicken § 55 RVG Rz. 16 ff.; Hartmann § 55 RVG Rz. 24).
  • OLG Oldenburg, 27.03.1996 - 12 WF 51/96

    Getrennte prozessuale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05
    Die Staatskasse kann sich hingegen nicht dagegen wehren, dass Prozesskostenhilfe für getrennt getrennte Prozesse bewilligt worden ist, obwohl eine Prozessverbindung geboten gewesen wäre (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 1428).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 6 WF 91/94
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05
    a) Der Urkundsbeamte ist nach überwiegender und richtiger Auffassung an den Inhalt und den Umfang der richterlichen Prozesskostenhilfebewilligung gebunden mit der Folge, dass sich seine Prüfungspflicht nicht hierauf erstreckt (z.B. OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 362; OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1462; OLG München, JurBüro 1983, 1843; Gerold/Schmidt-von Eicken § 55 RVG Rz. 16 ff.; Hartmann § 55 RVG Rz. 24).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.1989 - 11 WF 12/89
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05
    Weder der Wunsch, dem Land keine unnötige Kosten entstehen zu lassen (so noch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1998 - 2 Ta 86/98 - ähnlich LAG München, JurBüro 1996, 534) noch die grundsätzliche Verpflichtung des Urkundsbeamten, bei der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung die Pflicht zur kostensparenden Prozessführung zu berücksichtigen (so OLG Düsseldorf in st. Rspr. z.B. JurBüro 1990, 1654) können diese Bindung in Frage stellen.
  • LAG München, 07.02.1994 - 1 Ta 260/93

    Prozesskostenhilfe: neuerliche Mutwilligkeitsprüfung bei Kostenfestsetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05
    Weder der Wunsch, dem Land keine unnötige Kosten entstehen zu lassen (so noch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1998 - 2 Ta 86/98 - ähnlich LAG München, JurBüro 1996, 534) noch die grundsätzliche Verpflichtung des Urkundsbeamten, bei der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung die Pflicht zur kostensparenden Prozessführung zu berücksichtigen (so OLG Düsseldorf in st. Rspr. z.B. JurBüro 1990, 1654) können diese Bindung in Frage stellen.
  • OLG München, 06.06.1983 - 11 WF 780/83
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2005 - 1 Ta 151/05
    a) Der Urkundsbeamte ist nach überwiegender und richtiger Auffassung an den Inhalt und den Umfang der richterlichen Prozesskostenhilfebewilligung gebunden mit der Folge, dass sich seine Prüfungspflicht nicht hierauf erstreckt (z.B. OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 362; OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 1462; OLG München, JurBüro 1983, 1843; Gerold/Schmidt-von Eicken § 55 RVG Rz. 16 ff.; Hartmann § 55 RVG Rz. 24).
  • LAG Hessen, 21.06.2012 - 13 Ta 59/12

    Bindung an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung im

    Sie haben sie vielmehr ungeprüft zur Grundlage der Kostenfestsetzung zu machen (OLG Köln vom 31. Januar 2007 - 17 W 269/06 -, zitierten nach juris; LAG Kiel vom 11. Oktober 2005 - 1 Ta 151/05 -, zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, § 55 RVG Randziffer 24; Gerold/.../RVG, 19. Auflage 2010, § 55 Randziffer 21 f., jeweils m. w. N.).
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