Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertbewertung eines Antrags auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses mit einem halben Bruttomonatsgehalt; Streitwertewertung der ersten von mehreren Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten
- Judicialis
RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 174; ; BGB § 623
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert - Zwischenzeugnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gegenstandswert eines qualifizierten Zwischenzeugnisses auf halbes Bruttomonatsentgelt beschränkt ? Relation zu Schlusszeugnis bedingt geringeren Wert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 05.08.2008 - 2 Ca 399/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
Papierfundstellen
- DB 2008, 2260
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
Wird die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen wurden, in einem Verfahren angegriffen und liegt ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zu Grunde, dann ist nach der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07 m. w. N.; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07).Auch in diesen Fällen sind sämtliche Kündigungen mit insgesamt maximal drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 1 Ta 103/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
Wird die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen wurden, in einem Verfahren angegriffen und liegt ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zu Grunde, dann ist nach der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07 m. w. N.; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 293/07
Zur Obergrenze des § 42 Abs 4 S 1 GKG 2004 - Abhängigkeit von Beschäftigungsdauer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
2. Der Gegenstandswert für die erste Kündigung war gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG sowie der Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Anbetracht der mehr als ein Jahr betragenden Beschäftigungsdauer des Klägers im Kündigungszeitpunkt mit drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 207/07
Gegenstandswert bei Kündigungsschutzverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
2. Der Gegenstandswert für die erste Kündigung war gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG sowie der Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Anbetracht der mehr als ein Jahr betragenden Beschäftigungsdauer des Klägers im Kündigungszeitpunkt mit drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07). - LAG Köln, 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06
Streitwert; Zwischenzeugnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
Eine höhere Wertfestsetzung erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines Zwischenzeugnisses sowie dessen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2). - BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
2. Der Gegenstandswert für die erste Kündigung war gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG sowie der Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Anbetracht der mehr als ein Jahr betragenden Beschäftigungsdauer des Klägers im Kündigungszeitpunkt mit drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei inhaltlicher Identität von Zwischen- und …
Nach der Rechtsprechung der für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer ist die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Hinblick auf dessen vorübergehende Bedeutung sowie seinen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08), die Erteilung eines Endzeugnisses dagegen grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Anträge auf Entfernung einer oder …
Eine höhere Wertfestsetzung für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines solchen Zeugnisses sowie im Vergleich zu einem Schlusszeugnis aufgrund des insoweit geringeren wirtschaftlichen Wertes nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2008 - 1 TA 155/08; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2). - LAG Sachsen, 07.07.2009 - 4 Ta 59/09
Gegenstandswert für Mehrvergleich über qualifiziertes Zeugnis
Die Bewertung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses in einem Vergleich schwankt zwischen 250, 00 EUR (= 500, 00 DM) und einem halben Monatsgehalt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2010 - 1 Ta 181/10
Gegenstandswertfestsetzung bei allgemeinem Feststellungsantrag im …
Dieser hätte lediglich mit einem halben Bruttomonatsgehalt bewertet werden dürfen, da einem Zwischenzeugnis im Gegensatz zu einem Endzeugnis aufgrund der vorübergehenden Bedeutung des Zwischenzeugnisses ein geringerer wirtschaftlicher Wert zukommt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.09.2008 - 1 Ta 155/08) und ein Endzeugnis nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts grundsätzlich mit 1 Bruttomonatsgehalt zu bewerten ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.06.2007 - 1 Ta 135/07).