Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10992
LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08 (https://dejure.org/2008,10992)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08 (https://dejure.org/2008,10992)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 2008 - 1 Ta 155/08 (https://dejure.org/2008,10992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbewertung eines Antrags auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses mit einem halben Bruttomonatsgehalt; Streitwertewertung der ersten von mehreren Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 174; ; BGB § 623

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert - Zwischenzeugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert eines qualifizierten Zwischenzeugnisses auf halbes Bruttomonatsentgelt beschränkt ? Relation zu Schlusszeugnis bedingt geringeren Wert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
    Wird die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen wurden, in einem Verfahren angegriffen und liegt ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zu Grunde, dann ist nach der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07 m. w. N.; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07).

    Auch in diesen Fällen sind sämtliche Kündigungen mit insgesamt maximal drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 1 Ta 103/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
    Wird die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen wurden, in einem Verfahren angegriffen und liegt ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zu Grunde, dann ist nach der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07 m. w. N.; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 293/07

    Zur Obergrenze des § 42 Abs 4 S 1 GKG 2004 - Abhängigkeit von Beschäftigungsdauer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
    2. Der Gegenstandswert für die erste Kündigung war gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG sowie der Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Anbetracht der mehr als ein Jahr betragenden Beschäftigungsdauer des Klägers im Kündigungszeitpunkt mit drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 207/07

    Gegenstandswert bei Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
    2. Der Gegenstandswert für die erste Kündigung war gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG sowie der Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Anbetracht der mehr als ein Jahr betragenden Beschäftigungsdauer des Klägers im Kündigungszeitpunkt mit drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07).
  • LAG Köln, 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06

    Streitwert; Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
    Eine höhere Wertfestsetzung erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines Zwischenzeugnisses sowie dessen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
    2. Der Gegenstandswert für die erste Kündigung war gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG sowie der Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Anbetracht der mehr als ein Jahr betragenden Beschäftigungsdauer des Klägers im Kündigungszeitpunkt mit drei Bruttomonatsgehältern zu bewerten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei inhaltlicher Identität von Zwischen- und

    Nach der Rechtsprechung der für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer ist die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Hinblick auf dessen vorübergehende Bedeutung sowie seinen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08), die Erteilung eines Endzeugnisses dagegen grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Anträge auf Entfernung einer oder

    Eine höhere Wertfestsetzung für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erscheint im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer nur vorübergehende Bedeutung eines solchen Zeugnisses sowie im Vergleich zu einem Schlusszeugnis aufgrund des insoweit geringeren wirtschaftlichen Wertes nicht angezeigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2004, NZA - RR 2005, 326, 327; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2008 - 1 TA 155/08; LAG Köln, Beschluss vom 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwertwert/Gegenstandswert II 2).
  • LAG Sachsen, 07.07.2009 - 4 Ta 59/09

    Gegenstandswert für Mehrvergleich über qualifiziertes Zeugnis

    Die Bewertung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses in einem Vergleich schwankt zwischen 250, 00 EUR (= 500, 00 DM) und einem halben Monatsgehalt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2010 - 1 Ta 181/10

    Gegenstandswertfestsetzung bei allgemeinem Feststellungsantrag im

    Dieser hätte lediglich mit einem halben Bruttomonatsgehalt bewertet werden dürfen, da einem Zwischenzeugnis im Gegensatz zu einem Endzeugnis aufgrund der vorübergehenden Bedeutung des Zwischenzeugnisses ein geringerer wirtschaftlicher Wert zukommt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.09.2008 - 1 Ta 155/08) und ein Endzeugnis nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts grundsätzlich mit 1 Bruttomonatsgehalt zu bewerten ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.06.2007 - 1 Ta 135/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht