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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07   

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https://dejure.org/2007,6960
LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07 (https://dejure.org/2007,6960)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07 (https://dejure.org/2007,6960)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 Ta 162/07 (https://dejure.org/2007,6960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen Tätigkeit im Beschlussverfahren nach billigem Ermessen gemäß § 23 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Vorliegen eines nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstandes; Festsetzung eines Gegenstandswertes unter Zuhilfenahme ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; RVG § ... 23; ; RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; ArbGG § 2a; ; ArbGG §§ 80 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Mitbestimmung bei Überstunden - einheitliche Bewertung verschiedenartiger Anträge - Erhöhung des Hilfswertes bei mehreren Betroffenen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 538
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07
    Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).

    Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn der im Verfahren erhobene Anspruch auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung beruht bzw. nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07
    Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hamm, 11.08.1988 - 8 TaBV 63/88

    Streitwert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren hinsichtlich einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07
    Zur Begründung haben die Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11.08.1988 - 8 TaBV 63/88 - verwiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07

    Gegenstandswert, Mitbestimmung bei Überstunden und Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07
    Dieses beruht auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung und ist auch nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07).
  • LAG Köln, 06.08.2007 - 11 Ta 210/07

    Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstands i. S. v. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG;

    Denn das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG wird anders als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 Satz 1 und 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07, zu II. der Gründe, zitiert nach juris; LAG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 8 Ta 5/05, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07

    Gegenstandswert - Mitbestimmung bei Einstellungen

    Bei dem hier gestellten Unterlassungsantrag zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 BetrVG handelt es sich um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. im Zusammenhang mit der Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07 sowie zum Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07).
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