Rechtsprechung
   LAG Hessen, 14.08.1987 - 1 Ta 174/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4819
LAG Hessen, 14.08.1987 - 1 Ta 174/87 (https://dejure.org/1987,4819)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.08.1987 - 1 Ta 174/87 (https://dejure.org/1987,4819)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. August 1987 - 1 Ta 174/87 (https://dejure.org/1987,4819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Eventuelle zeitliche Verwirkung der Beschwerde als nicht fristgebundener Rechtsbehelf; Erfüllung der "Mutwilligkeit" durch die Art der Rechtsverfolgung; Inanspruchnahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05

    Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines

    Solange das nicht der Fall ist, steht eine solche Kann-Bestimmung der Gewährung von Prozesskostenhilfe entgegen (LAG Frankfurt/Main v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).

    Der Gesetzgeber hat in § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG bis zur Ebene der Landesarbeitsgerichte eine Vertretung durch Verbands- oder Gewerkschaftsangestellte einen solchen durch Rechtsanwälte gleichgestellt (LAG Frankfurt/Main v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).

    Selbst die Beklagte anwaltlich vertreten wäre, müsste die Klägerin sich als Gewerkschaftsmitglied auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verweisen lassen, weil der Gesetzgeber die Vertretung durch Gewerkschaftssekretäre oder Verbandsvertreter in den Tatsacheninstanzen der Gerichte für Arbeitssachen und die durch Anwälte für grundsätzlich gleichwertig erachtet (LAG Hessen v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht