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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07   

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https://dejure.org/2007,5901
LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07 (https://dejure.org/2007,5901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07 (https://dejure.org/2007,5901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. August 2007 - 1 Ta 181/07 (https://dejure.org/2007,5901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswerterhöhung durch einen neben dem Kündigungsschutzantrag gestellten allgemeinen Feststellungsantrag; Gegenstandswert eines Antrages auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; KSchG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; KSchG § 4
    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage bei mehreren Kündigungen und vergleichsweiser Regelung des Zeugnisanspruchs - keine Erhöhung bei anderweitiger Rechtshängigkeit und unstreitigem Anspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, 369 ff. zu § 12 Abs. 7 ArbGG a.F.) und der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. mit weiteren Nachweisen LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07) enthält § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.

    Nach der Rechtsprechung der für Gegenstandswertbeschwerden allein zuständigen Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.06.2007 - 1 Ta 156/07) ist der neben dem Kündigungsschutzantrag gestellte allgemeine Feststellungsantrag dann nicht gegenstandswerterhöhend, wenn die Parteien im Prozess keinen Streit über einen konkreten weiteren Beendigungstatbestand geführt haben (vgl. Schwab, NZA 1998, 342, 346).

    Nach der Rechtsprechung der für Gegenstandswertbeschwerden allein zuständigen Beschwerdekammer (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07) ist dann, wenn die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang - in der Regel in einem Kündigungsschreiben (z.B. außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung) - ausgesprochen worden sind, in einem Verfahren angegriffen wird und ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde liegt, die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten und jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 1 Ta 135/07

    Gegenstandswert, Zeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07) ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst festzusetzen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 1 Ta 156/07

    Gegenstandswert - allgemeiner Feststellungsantrag - Antrag beim Integrationsamt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
    Nach der Rechtsprechung der für Gegenstandswertbeschwerden allein zuständigen Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.06.2007 - 1 Ta 156/07) ist der neben dem Kündigungsschutzantrag gestellte allgemeine Feststellungsantrag dann nicht gegenstandswerterhöhend, wenn die Parteien im Prozess keinen Streit über einen konkreten weiteren Beendigungstatbestand geführt haben (vgl. Schwab, NZA 1998, 342, 346).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - NZA 1985, 369 ff. zu § 12 Abs. 7 ArbGG a.F.) und der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. mit weiteren Nachweisen LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07) enthält § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
    Voraussetzung für die Erhöhung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit durch eine in einem "Vergleich" getroffene Regelung ist demnach zunächst, dass durch diese Regelung der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
    Voraussetzung für die Erhöhung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit durch eine in einem "Vergleich" getroffene Regelung ist demnach zunächst, dass durch diese Regelung der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07

    Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07) ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst festzusetzen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Vergleich - Zeugnisberichtigung

    Soweit sich das Arbeitsgericht hierfür auf die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07 beruft, hat die Beschwerdekammer in diesem Beschluss einen derartigen Grundsatz nicht aufgestellt.
  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 Ta 298/07

    Streitwert - mehrere Kündigungen/Befristungen - allgemeiner Feststellungsantrag -

    Danach ist der neben dem Kündigungsschutzantrag gestellte allgemeine Feststellungsantrag dann nicht gegenstandswerterhöhend, wenn die Parteien im Prozess keinen Streit über einen konkreten weiteren Beendigungstatbestand geführt haben (vgl. LAG Köln, Beschlüsse vom 29. Februar 2000 - 5 Ta 57/00 -, 28. Juli 2000 - 6 Ta 171/00 -, 29. Mai 2006 - 11(14) Ta 110/06 - so auch: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. August 2007 - 1 Ta 181/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 1 Ta 229/08

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutz- und

    2. Den allgemeinen Feststellungsantrag (Ziffer 2) hat das Arbeitsgericht ebenfalls zu Recht nicht eigenständig bewertet, da andere Beendigungstatbestände als die streitgegenständliche Kündigung vom 30.11.2007 bis zum Ende des Verfahrens weder ersichtlich sind noch vorgetragen wurden (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; DLW/Luczak, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 7. Auflage 2008, L 454 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei inhaltlicher Identität von Zwischen- und

    Nach der Rechtsprechung der für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer ist die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Hinblick auf dessen vorübergehende Bedeutung sowie seinen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08), die Erteilung eines Endzeugnisses dagegen grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 279/07

    Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert - Erledigungsgebühr

    Die Veranschlagung eines Mehrwerts kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien in Bezug auf den Regelungsgegenstand beseitigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Vereinbarung der Erteilung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 279/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; ferner LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 Ta 241/09

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Einigung über Erteilung eines

    Voraussetzung für die Erhöhung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit durch eine in einem "Vergleich" getroffene Regelung ist demnach zunächst, dass durch diese Regelung der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. mit weiteren Nachweisen LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6.8.2007 - 1 Ta 181/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Ta 21/13

    Wertfestsetzung - Beschäftigungsanspruch im Ausbildungsverhältnis -

    Eine Regelung hinsichtlich der Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in einem Vergleich ist, sofern diese einen Streit zwischen den Parteien oder eine Ungewissheit derselben beseitigt, in typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2011 - 1 Ta 111/11 - zitiert nach juris).
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