Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2007

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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07 (https://dejure.org/2007,10170)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07 (https://dejure.org/2007,10170)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 2007 - 1 Ta 188/07 (https://dejure.org/2007,10170)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit nach billigem Ermessen; Gegenstandswert bei Vorliegen eines Unterlassungsantrags zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § ... 100; ; RVG § 23; ; RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ArbGG § 2a; ; ArbGG §§ 80 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 99 § 100
    Gegenstandswert für Eilantrag auf Unterlassung von Einstellungen ohne Beteiligung des Betriebsrats - Verdoppelung des Hilfswertes bei wiederholten Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht - Halbierung bei Vorläufigkeit der Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
    Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren, da die Kostenfreiheit aus § 2 Abs. 2 GKG nicht das Gebühreninteresse des Rechtsanwalts erfasst (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
    Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren, da die Kostenfreiheit aus § 2 Abs. 2 GKG nicht das Gebühreninteresse des Rechtsanwalts erfasst (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07

    Gegenstandswert, Mitbestimmung bei Überstunden und Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
    Bei dem hier gestellten Unterlassungsantrag zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 BetrVG handelt es sich um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. im Zusammenhang mit der Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07 sowie zum Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 147/07

    Gegenstandswert, vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
    Eines Rückgriffs auf die Regelung des § 42 Abs. 4 GKG bedarf es daher nicht (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
    Bei dem hier gestellten Unterlassungsantrag zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 BetrVG handelt es sich um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. im Zusammenhang mit der Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07 sowie zum Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07

    Gegenstandswert - Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
    Bei dem hier gestellten Unterlassungsantrag zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 BetrVG handelt es sich um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. im Zusammenhang mit der Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07 sowie zum Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07

    Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

    Hierzu verweisen die Beschwerdeführer auf einen Beschluss der erkennenden Kammer vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07.

    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; Beschluss vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07).

    Bei dem hier gestellten Unterlassungsantrag zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 BetrVG handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2007 - 1 Ta 174/07

    Gegenstandswert bei Herausgabe von Geschäftspapieren und Auskunftsanspruch

    Anhaltspunkte für die Festsetzung des Gegenstandswerts ergeben sich dabei aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Parteien, inwieweit durch das Verfahren finanzielle Ansprüche berührt werden, aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache (vgl. allerdings im Zusammenhang mit § 23 Abs. 3 S. 2 RVG LAG , Beschluss vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07).
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   LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2007 - 1 Ta 188/07   

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https://dejure.org/2007,21930
LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2007 - 1 Ta 188/07 (https://dejure.org/2007,21930)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.12.2007 - 1 Ta 188/07 (https://dejure.org/2007,21930)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 1 Ta 188/07 (https://dejure.org/2007,21930)
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