Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 192/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Lohnforderung, Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Beiordnung, einfach gelagerter Fall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH); Vereinbarkeit der Regelung in der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Beiordnung eines Anwaltes mit Verfassungsrecht und mit europarechtlichen Vorschriften
- Judicialis
ZPO § 121 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 2, 3
Keine Beiordnung eines Anwalts bei einfacher Zahlungsklage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 09.08.2005 - 1 Ca 1384d/05
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 192/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2005 - 1 Ta 132/05
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 192/05
a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht. - LAG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 1 Ta 190/05
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 192/05
a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht. - LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2005 - 2 Ta 156/05
Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Beiordnung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 192/05
a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
- LAG Hessen, 26.03.2008 - 13 Ta 51/08
Beiordnung eines Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfe
Erst wenn kein Versäumnisurteil ergeht oder die Güteverhandlung scheitert, kann - wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen - eine Beiordnung erfolgen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz vom 29. August 2007 - 8 Ta 199/07 -, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein vom 16. Februar 2006 - 1 Ta 248/05 -, zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein vom 30. November 2005 - 1 Ta 192/05 -, zitiert nach juris). - LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit, …
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; vom 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris). - LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2013 - 1 Ta 109/13
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit, …
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschlüsse vom 25.04.2013 - 1 Ta 65/13 - 02.02.2011 - 5 Ta 17/11 - 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 - 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 - sowie vom 30.11.2005 - 1 Ta 192/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 5 Ta 17/11
Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erfolgsaussicht, Beiordnung eines …
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 13.03.2009, Az. 5 Ta 22/09, zit. N. Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).