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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 1 Ta 204/09   

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https://dejure.org/2009,12544
LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 1 Ta 204/09 (https://dejure.org/2009,12544)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.2009 - 1 Ta 204/09 (https://dejure.org/2009,12544)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 2009 - 1 Ta 204/09 (https://dejure.org/2009,12544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 S. 1
    Festsetzung des Gegenstandswertes anhand des objektiven Klageziels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09

    Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 1 Ta 204/09
    2. Da kein weiterer Beendigungstatbestand in Streit stand, ist der allgemeine Feststellungsantrag nicht werterhöhend geworden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.05.2009 - 1 Ta 105/09).

    3. Den Weiterbeschäftigungsantrag hat das Arbeitsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.05.2009 - 1 Ta 105/09) mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet.

    Von wirtschaftlicher Identität zwischen Kündigungsschutzklage und Entgeltklage ist immer dann auszugehen, wenn das Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird, der von der Bewertung des Kündigungsschutzantrags umfasst ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.05.2009 - 1 Ta 105/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Ob gegen die Vergütungsansprüche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus weitere Begründetheitseinwände erhoben werden, ist bewertungsrechtlich unerheblich (LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2009 - 1 Ta 204/09 - juris Rn 9, 13; GK-ArbGG/Schleusener, 81. Lfg. Nov. 2012, § 12 Rn 150 mwN).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.08.2014 - 3 O 74/14

    Verwaltungsstreitverfahren, in dem die Aussetzung und das Ruhen des

    Ein hinter dem Verfahren stehendes mögliches weiteres - mittelbares - â??wirtschaftliches oder ideelles Interesse der einen oder anderen Partei bleibt unberücksichtigt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, B. v. 22.09.2009 - 1 Ta 204/09 -, juris).
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