Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 1 Ta 204/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Gegenstandswertes anhand des objektiven Klageziels
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
Festsetzung des Gegenstandswertes anhand des objektiven Klageziels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 17.08.2009 - 8 Ca 1035/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 1 Ta 204/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09
Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 1 Ta 204/09
2. Da kein weiterer Beendigungstatbestand in Streit stand, ist der allgemeine Feststellungsantrag nicht werterhöhend geworden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.05.2009 - 1 Ta 105/09).3. Den Weiterbeschäftigungsantrag hat das Arbeitsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.05.2009 - 1 Ta 105/09) mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet.
Von wirtschaftlicher Identität zwischen Kündigungsschutzklage und Entgeltklage ist immer dann auszugehen, wenn das Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird, der von der Bewertung des Kündigungsschutzantrags umfasst ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.05.2009 - 1 Ta 105/09).
- LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren
Ob gegen die Vergütungsansprüche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus weitere Begründetheitseinwände erhoben werden, ist bewertungsrechtlich unerheblich (LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2009 - 1 Ta 204/09 - juris Rn 9, 13; GK-ArbGG/Schleusener, 81. Lfg. Nov. 2012, § 12 Rn 150 mwN). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.08.2014 - 3 O 74/14
Verwaltungsstreitverfahren, in dem die Aussetzung und das Ruhen des …
Ein hinter dem Verfahren stehendes mögliches weiteres - mittelbares - â??wirtschaftliches oder ideelles Interesse der einen oder anderen Partei bleibt unberücksichtigt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, B. v. 22.09.2009 - 1 Ta 204/09 -, juris).