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LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 1 Ta 208/05 (https://dejure.org/2005,18501)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Rechtsanwalt als Partei, Kündigungsschutzklage
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 2, 3
Keine Beiordnung eines Anwalts bei Vertretung der Gegenseite durch Verbandsjuristen - zumutbare Inanspruchnahme der Rechtsantragsstelle bei Anspruch auf nicht ausformuliertes Zeugnis - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 19.08.2005 - 4 Ca 1863a/05
- LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2005 - 2 Ta 156/05
Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Beiordnung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05
a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht. - LAG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 1 Ta 190/05
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05
a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht. - LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2005 - 1 Ta 132/05
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05
a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.