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   LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05   

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https://dejure.org/2005,18501
LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05 (https://dejure.org/2005,18501)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.2005 - 1 Ta 208/05 (https://dejure.org/2005,18501)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 1 Ta 208/05 (https://dejure.org/2005,18501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Rechtsanwalt als Partei, Kündigungsschutzklage

  • IWW

    ZPO § 121 Abs. 2 ZPO § 121 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2, 3
    Keine Beiordnung eines Anwalts bei Vertretung der Gegenseite durch Verbandsjuristen - zumutbare Inanspruchnahme der Rechtsantragsstelle bei Anspruch auf nicht ausformuliertes Zeugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2005 - 2 Ta 156/05

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Beiordnung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 1 Ta 190/05
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2005 - 1 Ta 132/05
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2005 - 1 Ta 208/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) ist die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
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