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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 208/07   

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https://dejure.org/2007,8776
LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 208/07 (https://dejure.org/2007,8776)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2007 - 1 Ta 208/07 (https://dejure.org/2007,8776)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2007 - 1 Ta 208/07 (https://dejure.org/2007,8776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendiger Beschwerdewert für eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines Streitwerts

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 3 Satz 1
    Unzulässige Kostenbeschwerde bei Nichterreichen des Beschwerdewerts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 784 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 208/07
    Das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG wird anders als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 S. 1 und S. 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 1 Ta 32/07

    Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 208/07
    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes ist bei der Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nicht die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem begehrten Gegenstandswert, sondern die Differenz der Kosten, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will bzw. würde, zu verstehen (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 32/07).
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 2 W 89/11

    Im Falle eines umfassenden Prozessvergleichs und der Vereinbarung eine

    Danach kann wegen eines gerichtlichen Vergleichs eine Ermäßigung der Gebühren nur eintreten, wenn das gesamte Prozessverfahren durch den Abschluss des Vergleichs vor Gericht endet und zwar einschließlich der Kostenregelung im Vergleich (vgl. Hartmann a. a. O. Nr. 1211 KV Rdnr. 16; OLG Karlsruhe JurBüro 20012, 315; OLG München MDR 1998, 739; BAG NZA 2008, 784).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2016 - 5 Ta 264/15

    Gegenstandswert - Erteilung einer Lohnabrechnung

    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes ist nicht die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem begehrten Gegenstandswert, sondern die Differenz der Rechtsanwaltsvergütung, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will bzw. würde, zu verstehen (LAG Rheinland-Pfalz 24.09.2007 - 1 Ta 208/07 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2008 - 1 Ta 151/08

    Berechnung des Beschwerdegegenstandswerts

    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes ist bei der Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit die Differenz der Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will (ständige Rechtssprechung der Beschwerdekammer des LAG Rheinland-Pfalz, vgl. Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 208/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 1 Ta 58/08

    Zur Berechnung des Gegenstandswertes bei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung

    Unter dem Wert des Beschwerdegegenstands ist bei der Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit die Differenz der Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will bzw. würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 208/07).
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