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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08 (https://dejure.org/2008,20297)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.11.2008 - 1 Ta 208/08 (https://dejure.org/2008,20297)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. November 2008 - 1 Ta 208/08 (https://dejure.org/2008,20297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Rüge des im Gegenstandswertfestsetzungsverfahren vom Arbeitsgericht festgesetzten Wertes als zu niedrig durch den Kläger als Beschwerdeführer; Geltung der vom LAG Rheinland-Pfalz zur wirtschaftlichen Identität zwischen einem ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 1 Ta 158/08

    Gegenstandswert - Unzulässigkeit der Beschwerde nach § 33 RVG mangels Beschwer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Die Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG setzt wie jedes Rechtsmittel eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus, d. h. dieser muss durch die von ihm angefochtene Entscheidung benachteiligt werden und diese Benachteiligung beseitigen wollen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.2005, NZA 2005, 597; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.09.2008 - 1 Ta 158/08; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage 2008, § 78 Randnr. 9 und § 64 Randnr. 14 f.).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Die Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG setzt wie jedes Rechtsmittel eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus, d. h. dieser muss durch die von ihm angefochtene Entscheidung benachteiligt werden und diese Benachteiligung beseitigen wollen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.2005, NZA 2005, 597; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.09.2008 - 1 Ta 158/08; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage 2008, § 78 Randnr. 9 und § 64 Randnr. 14 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2008 - 1 Ta 65/08

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 167/07

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität - Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 1 Ta 103/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Ob sich hieran etwas ändern würde, wenn die Zahlungsansprüche in einem gesonderten Verfahren verfolgt worden wären oder ob die vorgenannten Grundsätze auch in diesem Fall gelten - vergleichbar der Rechtsprechung zur Deckelungsgrenze bei mehreren Kündigungen, vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07, kann vorliegend offenbleiben, da der Kläger diesen Weg nicht eingeschlagen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 2 Ta 51/06

    Streitwert, Kündigungsschutzantrag und Lohnklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Eine wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände ist dabei dann gegeben, wenn der Erfolg der Entgeltklage von dem der Kündigungsschutzklage abhängt, wenn also Entgelt für einen Zeitraum nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gefordert wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2008 - 1 Ta 65/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 167/07; Beschluss vom 15.03.2006 - 2 Ta 51/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 1 Ta 38/08

    Gegenstandwert - Antrag auf ordnungsgemäße Abrechnung von Lohnforderungen sowie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Auch die Bewertung des Antrags auf Erteilung ordnungsgemäßer Lohnabrechnungen für die Zeit ab dem 15.11.2007 mit insgesamt 300, 00 EUR ist vorliegend nicht zu beanstanden (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2008 - 1 Ta 38/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08
    Ob sich hieran etwas ändern würde, wenn die Zahlungsansprüche in einem gesonderten Verfahren verfolgt worden wären oder ob die vorgenannten Grundsätze auch in diesem Fall gelten - vergleichbar der Rechtsprechung zur Deckelungsgrenze bei mehreren Kündigungen, vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07, kann vorliegend offenbleiben, da der Kläger diesen Weg nicht eingeschlagen hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2014 - 5 Ta 2/14

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, sofortige Beschwerde, Zeugnis (Inhalt),

    Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ist in der Regel mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten, wenn auch inhaltlich Regelungen streitig sind (st. Rspr. aller Kammern des Beschwerdegerichts, vgl. nur: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.06.2011 - 3 Ta 97/11 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19.03.2009 - 1 Ta 208/08 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 04.02.2013 - 4 Ta 9/13 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.05.2013 - 3 Ta 71/13; LAG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2008 - 8 Ta 13/07 -, m. w. Rspr.-Nachw., juris).

    Indessen kommt dem Begehren auf Erteilung eines Zeugnisses ohne nähere Bestimmung seines Inhalts in erster Linie nicht mehr als deklaratorische Bedeutung zu (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19.03.2009 - 1 Ta 208/08 -, juris; LAG Hamburg, Beschl. v. 12.01.1998 - 4 Ta 28/97 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, lediglich eine geringe Quote eines Monatsgehalts, vorliegend ? 500, 00, bei der Streitwertfestsetzung in Ansatz zu bringen (st. Rspr. des LAG Schleswig-Holstein: vgl. nur: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19.03.2009 - 1 Ta 208/08 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2009 - 1 Ta 8 d/09 - Beschl. v. 10.12.2007 - 2 Ta 242/07 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.05.2013 - 3 Ta 71/1; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.06.2005 - 1 Ta 71/05 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2009 - 1 Ta 190/09

    Wertfestsetzung - Beschwer der anwaltlich vertretenen Partei - Gegenstandswert

    Wie jedes Rechtsmittel, so setzt auch die Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus, d. h. dieser muss durch die von ihm angefochtene Entscheidung benachteiligt werden und Ziel seines Rechtsmittels soll es sein, diese Benachteiligung zu beseitigen (vgl. BAG, Urteil v. 10.02.2005, NZA 2005, 597; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.11.2008 - 1 Ta 208/08 m. w. N.; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage, § 78 Rn. 9 und § 64 Rn. 14 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2010 - 1 Ta 28/10

    Gegenstandswert - Unzulässigkeit der Beschwerde nach § 33 RVG mangels Beschwer

    Die Beschwerdeführerin verfolgt mit ihrer Beschwerde daher nicht die Beseitigung einer sie benachteiligenden Entscheidung und ist damit nicht beschwert, weshalb die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.08.2009, 1 Ta 190/09 sowie Beschl. v. 21.11.2008, 1 Ta 208/08).
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