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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 1 Ta 209/07   

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https://dejure.org/2007,21932
LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 1 Ta 209/07 (https://dejure.org/2007,21932)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.09.2007 - 1 Ta 209/07 (https://dejure.org/2007,21932)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. September 2007 - 1 Ta 209/07 (https://dejure.org/2007,21932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes für eine einstweilige Verfügung über das zukünftige Unterlassen bestimmter Äußerungen; Folgen für den Gegenstandswert bei einem Zusammentreffen eines nichtvermögensrechtlichen Anspruchs mit einem vermögensrechtlichen Anspruch

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § ... 23 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 2; ; GKG § 48 Abs. 4; ; ZPO § 3

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 89/07

    Gegenstandswert - Widerruf und Unterlassen von Äußerungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 1 Ta 209/07
    Vermögensrechtlich ist dabei jeder Anspruch, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 89/07; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage 2007, GKG § 48 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).

    In derartigen Fällen kommt neben § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 2 GKG für den nichtvermögensrechtlichen Teil auch ein eigener Wert nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO für den vermögensrechtlichen Teil in Betracht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 89/07; LAG Köln, Beschluss vom 06.06.2003 - 13(3) Ta 23/03; so offenbar auch Herget, in Zöller, ZPO, 26. Auflage 2007, § 3 Rn. 16 - Widerruf).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 26 Ta 6110/20

    Auskunftsanspruch nach Art 15 EUV 2016/679 - Bewertung

    2) Die Bewertung hat deshalb nach § 23 Abs. 1 RVG iVm § 48 Abs. 2 GKG, § 3 ZPO zu erfolgen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. September 2007 - 1 Ta 209/07, Rn. 13; 24. April 2007 - 1 Ta 89/07, Rn. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2008 - 1 Ta 80/08

    Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zwecks Teilnahme an

    Vermögensrechtlich in diesem Sinne ist dabei jeder Anspruch, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll, wohingegen es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand nur dann handelt, wenn es an einer solchen vermögensrechtlichen Beziehung fehlt und der Antrag nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.09.2007 - 1 Ta 209/07; Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).
  • LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20

    Streitwert - ehrverletzende Äußerung - Unterlassung - Widerruf - Kündigung

    Verfolgt der Kläger beide Aspekte (Ehrschutz und Interesse am Bestand des Arbeitsverhältnisses) gleichrangig nebeneinander ist der Streitwert sowohl nach § 48 Abs. 1 GKG (vermögensrechtlich) als auch nach § 48 Abs. 2 GKG (nichtvermögensrechtlich) zu ermitteln und nach § 48 Abs. 3 GKG der höhere Wert festzusetzen (LAG Rheinland-Pfalz 10.09.2007 - 1 Ta 209/07 - juris; GK-Schleußener § 12 ArbGG, Rn 260).
  • LAG Hamm, 18.01.2021 - 8 Ta 584/20

    Gebührenstreitwert, Unterlassungsklage, Ehrschutz, Streitgenossenschaft,

    Sind in vermögensrechtlicher Hinsicht etwa Nachteile im Arbeitsverhältnis oder die Besorgnis um den Bestand des Arbeitsverhältnisses relevant, kann die Wertbestimmung insoweit unter Anlehnung und in Orientierung an die Höchstgrenze nach § 42 Abs. 2 S. 1 GKG erfolgen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 2007 - 1 Ta 209/07 - juris).
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