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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07 (https://dejure.org/2007,20717)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2007 - 1 Ta 223/07 (https://dejure.org/2007,20717)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 Ta 223/07 (https://dejure.org/2007,20717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 100 Abs. 2 S. 3; ; ArbGG § 83 a Abs. 2; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist insoweit ein Abschlag vorzunehmen, der sich dadurch rechtfertigt, dass der Antrag gemäß § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG nach der gesetzlichen Konstruktion zwingend mit dem (auch hier gestellten) Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG einhergeht und diesem der Charakter einer einstweiligen Verfügung inne wohnt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2005 - 8 Ta 133/05; Beschluss vom 02.01.2006 - 8 Ta 283/05; Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07; und vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).

    Sie hält vielmehr einen Abschlag von 1/2 für angemessen (so schon LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07 und vom 14.07.2007 - 1 Ta 173/07; ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06; LAG Bremen, Beschluss vom 19.07.2001 - 4 Ta 33/01).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 147/07

    Gegenstandswert, vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist insoweit ein Abschlag vorzunehmen, der sich dadurch rechtfertigt, dass der Antrag gemäß § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG nach der gesetzlichen Konstruktion zwingend mit dem (auch hier gestellten) Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG einhergeht und diesem der Charakter einer einstweiligen Verfügung inne wohnt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2005 - 8 Ta 133/05; Beschluss vom 02.01.2006 - 8 Ta 283/05; Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07; und vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).

    Sie hält vielmehr einen Abschlag von 1/2 für angemessen (so schon LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07 und vom 14.07.2007 - 1 Ta 173/07; ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06; LAG Bremen, Beschluss vom 19.07.2001 - 4 Ta 33/01).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2006 - 8 Ta 283/05

    Gegenstandswert: Beschlussverfahren betreffend der zeitlich befristeten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist insoweit ein Abschlag vorzunehmen, der sich dadurch rechtfertigt, dass der Antrag gemäß § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG nach der gesetzlichen Konstruktion zwingend mit dem (auch hier gestellten) Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG einhergeht und diesem der Charakter einer einstweiligen Verfügung inne wohnt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2005 - 8 Ta 133/05; Beschluss vom 02.01.2006 - 8 Ta 283/05; Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07; und vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).
  • LAG Bremen, 19.07.2001 - 4 Ta 33/01

    Ersetzen einer Zustimmung des Betriebsrats zum Einsetzen von Leiharbeitern;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07
    Sie hält vielmehr einen Abschlag von 1/2 für angemessen (so schon LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07 und vom 14.07.2007 - 1 Ta 173/07; ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06; LAG Bremen, Beschluss vom 19.07.2001 - 4 Ta 33/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2005 - 8 Ta 133/05

    Streitwert im Beschlussverfahren wegen befristeter und vorläufiger Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist insoweit ein Abschlag vorzunehmen, der sich dadurch rechtfertigt, dass der Antrag gemäß § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG nach der gesetzlichen Konstruktion zwingend mit dem (auch hier gestellten) Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG einhergeht und diesem der Charakter einer einstweiligen Verfügung inne wohnt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2005 - 8 Ta 133/05; Beschluss vom 02.01.2006 - 8 Ta 283/05; Beschlüsse der erkennenden Beschwerdekammer vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07; und vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).
  • LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07
    Sie hält vielmehr einen Abschlag von 1/2 für angemessen (so schon LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07 und vom 14.07.2007 - 1 Ta 173/07; ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06; LAG Bremen, Beschluss vom 19.07.2001 - 4 Ta 33/01).
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