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   LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 1 Ta 258/05   

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https://dejure.org/2006,16529
LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 1 Ta 258/05 (https://dejure.org/2006,16529)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.2006 - 1 Ta 258/05 (https://dejure.org/2006,16529)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 1 Ta 258/05 (https://dejure.org/2006,16529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Entscheidungszeitpunkt, rechtliches Gehör

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Pflicht zur Einreichung einer aktualisierten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2 § 118 Abs. 1 Satz 1 § 121 Abs. 3
    Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 1 Ta 190/05
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 1 Ta 258/05
    Die ständige Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) wonach die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht, ist nicht einschlägig.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2005 - 2 Ta 156/05

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Beiordnung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 1 Ta 258/05
    Die ständige Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) wonach die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht, ist nicht einschlägig.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2005 - 1 Ta 132/05
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 1 Ta 258/05
    Die ständige Rechtsprechung der beiden für Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluss vom 21.10.2005 - 1 Ta 190/05-, vom 04.04.2005 .- 1 Ta 132/05 - und Beschluss vom 27.06.2005 - 2 Ta 156/05-, jeweils mit Nachw.) wonach die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht, ist nicht einschlägig.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Bei der Ermittlung der für die Höhe etwaiger Prozesskostenhilfe-Raten maßgebenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist auf die zum Zeitpunkt der Bewilligung gegebene Lage abzustellen (explizit: LAG Köln 24. August 1999 - 24.08.1999 - juris-Recherche; nuanciert anders wohl LAG Schleswig-Holstein 23. Februar 2006 - 1 Ta 258/05 - juris-Recherche: Zeitpunkt der Entscheidungsreife, die dann vorliegt, wenn dem Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorbringen des Antragstellers gegeben worden ist).
  • LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09

    Prozesskostenhilfeantrag - mutwillige Klage - Vorrang eines Mahnverfahrens vor

    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Beiordnung ist nach allgemeiner Ansicht auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrages abzustellen (Zöller/Philippi a. a. O. § 119 Rn. 46 a. e. und LAG Schleswig-Holstein vom 23.02.2006, 1 Ta 258/05; LAG Nds. vom 04.06.2004, a.a.O., Rn. 34).
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