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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08   

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https://dejure.org/2008,14063
LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08 (https://dejure.org/2008,14063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08 (https://dejure.org/2008,14063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2008 - 1 Ta 26/08 (https://dejure.org/2008,14063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einem Beschlussverfahren; Festsetzung des Gegenstandswertes bei Begründung zweier Anträge mit der Unzuständigkeit des Gesamtbetriebrats seitens des Antragstellers; Antrag auf Feststellung bzgl. der ...

  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § ... 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; ArbGG § 2 a; ; ArbGG §§ 80 ff.; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; KSchG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 50
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07) stellt der Wert von 4.000,00 EUR dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07

    Gegenstandswert, Mitbestimmung bei Überstunden und Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
    So habe auch das LAG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07 - den Hilfswert angesichts der betroffenen höheren Anzahl von Mitarbeitern erhöht.

    Darin liegt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer auch kein Widerspruch zum Beschluss der Kammer vom 14.06.2007 (1 Ta 116/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07

    Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA - RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA - RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 147/07

    Gegenstandswert, vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07) stellt der Wert von 4.000,00 EUR dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zuständigkeitsstreit; Betriebsvereinbarung über

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
    So ging es dort entweder um die betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkung bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus, der seiner Größenordnung nach bereits die Eingangsschwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG überschritt (LAG Hamm, Beschluss vom 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), oder um die Mitbestimmung bei der Kürzung von Vergütungsbestandteilen, die nach den Feststellungen des Gerichts für die betroffenen Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Bedeutung besaßen und infolge der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer auch für die Arbeitgeberin von herausgehobener Wichtigkeit waren (LAG Köln, Beschluss vom 06.03.2007 - 9 Ta 480/06).
  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06

    Gegenstandswert; Streitwert; Betriebsänderung; Personalabbau; Zuständigkeit;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
    So ging es dort entweder um die betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkung bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus, der seiner Größenordnung nach bereits die Eingangsschwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG überschritt (LAG Hamm, Beschluss vom 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), oder um die Mitbestimmung bei der Kürzung von Vergütungsbestandteilen, die nach den Feststellungen des Gerichts für die betroffenen Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Bedeutung besaßen und infolge der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer auch für die Arbeitgeberin von herausgehobener Wichtigkeit waren (LAG Köln, Beschluss vom 06.03.2007 - 9 Ta 480/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 1 Ta 2/09

    Gegenstandswert - Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung - Androhung eines

    Dabei stellt der in dieser Norm genannte Wert von 4.000,00 EUR nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur Beschluss vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08 m. w. N.) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Solche Anhaltspunkte ergeben sich aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, inwieweit durch das Beschlussverfahren finanzielle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer berührt werden sowie aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache; auch der objektive Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall ist im Beschlussverfahren nicht ganz außer Acht zu lassen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschluss vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).

    Zwar ergibt sich eine Erhöhung des Hifswerts nicht allein aus der Anzahl der von der Betriebsvereinbarung betroffenen Arbeitnehmer, da die insoweit maßgeblichen Rechtsfragen hiervon unabhängig bestehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.03.08 - 1 Ta 26/08).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08

    Gegenstandswert - Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung

    Solche Anhaltspunkte ergeben sich aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, inwieweit durch das Beschlussverfahren finanzielle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer berührt werden, aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache sowie dem objektiven Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07).
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