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   LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15   

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https://dejure.org/2015,29233
LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15 (https://dejure.org/2015,29233)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.09.2015 - 1 Ta 294/15 (https://dejure.org/2015,29233)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. September 2015 - 1 Ta 294/15 (https://dejure.org/2015,29233)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 3 ZPO, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, 11 a) Abs. 1 ArbGG, §§ 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 120 a) Abs. 2 S. 1 ZPO, § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe wegen Unterlassens der Mitteilung einer Anschriftänderung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe wegen Unterlassens der Mitteilung einer Anschriftänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 14.09.2015 - 4 Ta 285/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15
    bb) Die Umstände, aus denen Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit abgeleitet werden können, sind von dem Gericht festzustellen, denn eine besondere Verpflichtung der PKH-Partei, das "fehlende" Verschulden gegenüber dem Gericht darzulegen und nachzuweisen, ist der gesetzlichen Regelung nicht zu entnehmen (LAG Köln 14.09.2015 - 4 Ta 285/15 - LAG Baden-Württemberg 10.06.2015 - 4 Ta 8/15- juris; ebenso Maul-Sartori, jurisPR-ArbR 38/2015 Anm. 6 unter C,I).

    In einem solchen Fall kann in der Regel nicht von grober Nachlässigkeit ausgegangen werden, denn die gesetzliche Pflicht ist bei der Partei nicht "dauerpräsent" und kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung leicht übersehen werden (ebenso LAG Baden-Württemberg 10.06.2015 a.a.O.; LAG Köln 14.09.2015 a. a. O.; Maul-Sartori, jurisPR-ArbR 38/2015 Anm. 6 unter C,I).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - 4 Ta 8/15

    PKH - Aufhebung der Bewilligung bei verspäteter Mitteilung der

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15
    bb) Die Umstände, aus denen Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit abgeleitet werden können, sind von dem Gericht festzustellen, denn eine besondere Verpflichtung der PKH-Partei, das "fehlende" Verschulden gegenüber dem Gericht darzulegen und nachzuweisen, ist der gesetzlichen Regelung nicht zu entnehmen (LAG Köln 14.09.2015 - 4 Ta 285/15 - LAG Baden-Württemberg 10.06.2015 - 4 Ta 8/15- juris; ebenso Maul-Sartori, jurisPR-ArbR 38/2015 Anm. 6 unter C,I).

    In einem solchen Fall kann in der Regel nicht von grober Nachlässigkeit ausgegangen werden, denn die gesetzliche Pflicht ist bei der Partei nicht "dauerpräsent" und kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung leicht übersehen werden (ebenso LAG Baden-Württemberg 10.06.2015 a.a.O.; LAG Köln 14.09.2015 a. a. O.; Maul-Sartori, jurisPR-ArbR 38/2015 Anm. 6 unter C,I).

  • LAG Köln, 03.08.2015 - 4 Ta 148/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15
    Grobe Nachlässigkeit liegt dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre prozessualen Pflichten in besonders schwerwiegender Weise verletzt und dabei dasjenige unbeachtet gelassen hat, was unmittelbar hätte einleuchten müssen (ebenso LAG Köln 03.08.2015 - 4 Ta 148/15 - juris; vgl. zum prozessualen Begriff der groben Nachlässigkeit auch BGH 02.09.2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13, juris).
  • LAG Köln, 22.06.2015 - 1 Ta 145/15

    Aufhebung der Bewilligung der ratenfreien Prozesskostenhilfe wegen Verletzung der

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15
    Hinzu kommt, dass die Norm Sanktionscharakter hat (LAG Köln 22.6.2015 - 1 Ta 145/15 - m.w.N., juris) und folglich bei der Prüfung des Verschuldens Augenmaß angezeigt ist (zutreffend Natter FA 2014, 290 (291)).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 21 Ta 975/15

    PKH-Aufhebung wegen nicht unverzüglicher Mitteilung der geänderten Anschrift

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15
    b) Es kann in diesem Zusammenhang auch offenbleiben, ob eine Anwendung der Vorschrift schon deshalb ausscheidet, weil im Wege teleologischer Reduktion des § 120 a) Abs. 2 S. 1 ZPO eine Geltung nur für die nicht anwaltlich vertretene Prozesskostenhilfe-Partei in Betracht kommt (so LAG Berlin-Brandenburg 20.07.2015 - 21 Ta 975/15 - juris).
  • BGH, 02.09.2013 - VII ZR 242/12

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung einer fehlerhaften Begründung des

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15
    Grobe Nachlässigkeit liegt dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre prozessualen Pflichten in besonders schwerwiegender Weise verletzt und dabei dasjenige unbeachtet gelassen hat, was unmittelbar hätte einleuchten müssen (ebenso LAG Köln 03.08.2015 - 4 Ta 148/15 - juris; vgl. zum prozessualen Begriff der groben Nachlässigkeit auch BGH 02.09.2013 - VII ZR 242/12 - Rn. 13, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2016 - 6 Ta 2302/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren - Mitteilung

    Das Gericht hat der PKH-Partei die grobe Nachlässigkeit, nicht die PKH-Partei dem Gericht das Fehlen einer groben Nachlässigkeit nachzuweisen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 22.09.2015 - 1 Ta 294/15).(Rn.12).

    2.2 Es kann auch offen bleiben, ob die Mitteilungspflicht bezüglich der Anschrift nach § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO bei anwaltlich vertretenen Parteien nicht gilt (so LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.07.2015 - 21 Ta 975/15 - juris Rn. = EzA-SD 2015, Nr. 16, 15 Ls. = jurisPR-ArbR 38/2015, Anm. 6 (insoweit ablehnend Maul-Sartori); offenlassend LAG Köln, Beschluss vom 22.09.2015 - 1 Ta 294/15 - juris Rn. 4).

    Die Umstände, aus denen Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit abgeleitet werden können, sind von dem Gericht festzustellen, denn eine besondere Verpflichtung der PKH-Partei, das "fehlende" Verschulden gegenüber dem Gericht darzulegen und nachzuweisen, ist der gesetzlichen Regelung nicht zu entnehmen (LAG Köln, Beschluss vom 22.09.2015 - 1 Ta 294/15 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 17 Ta 36/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - grobe Nachlässigkeit

    Zwar kann eine grobe Nachlässigkeit nicht allein daraus abgeleitet werden, dass die Klägerin trotz ordnungsgemäßer Belehrung in dem Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen" (und zusätzlich im Prozesskostenhilfebeschluss) die Mitteilung nicht von sich aus unverzüglich getätigt hat (näher dazu vgl. LAG Baden-Württemberg 17. Juli 2015 - 21 Ta 4/15 - juris; 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - juris; LAG Köln 22. September 2015 - 1 Ta 294/15 - juris).
  • LAG München, 16.06.2016 - 9 Ta 77/16

    Prozesskostenhilfe, Adressänderung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse,

    (LAG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - 4 Ta 8/15, Rn. 17 ff., LAG Köln, 22.09.2015 - 1 Ta 294/15, Rn. 5; LAG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 17 Ta 36/15, Rn. 20ff.; LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2016 - 6 Ta 2302/15, Rn. 10ff.; LAG Köln, 09.10.2015 - 12 Ta 319/15, Rn. 18; LAG Schleswig-Holstein, 02.09.2015 - 5 Ta 147/15, Rn. 13).
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