Rechtsprechung
LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil
- Judicialis
ArbGG § 59; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 78 Abs. 1; ; ArbGG § 78 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 341 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 19.04.2001 - 11 Ca 489/99
- LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94
Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …
Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414). - BGH, 05.02.1998 - VII ZB 8/97
Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs
Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414). - BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98
Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist
Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
Das Hindernis ist mit dem Ablauf desjenigen Tages behoben, von dem ab man bei Anwendung des in § 233 ZPO geregelten Verschuldensgrades nicht mehr sagen kann, das Weiterbestehen des Hindernisses sei noch unverschuldet (vgl. nur BGH in NJW 2000, 592).
- BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91
Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …
Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414). - BGH, 14.10.1987 - VIII ZB 16/87
Anforderungen an die Ausfertigung eines Versäumnisurteils - Notwendigkeit der …
Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414). - BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 93/86
Fristablauf - Nachprüfung - Wiedereinsetzung - Mitverschulden - Rechtsanwalt
Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
Die Unterlassung einer solchen Prüfung wirkt sich auch auf den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO) insofern aus, als das Weiterbestehen eines der Fristwahrung entstehenden Hindernisses vom Zeitpunkt der gebotenen Prüfung an nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (vgl. ausdrücklich BGH, VersR 87, 463).