Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14276
LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01 (https://dejure.org/2001,14276)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2001 - 1 Ta 3/01 (https://dejure.org/2001,14276)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 1 Ta 3/01 (https://dejure.org/2001,14276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil

  • Judicialis

    ArbGG § 59; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 78 Abs. 1; ; ArbGG § 78 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 341 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
    Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZB 8/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
    Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98

    Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
    Das Hindernis ist mit dem Ablauf desjenigen Tages behoben, von dem ab man bei Anwendung des in § 233 ZPO geregelten Verschuldensgrades nicht mehr sagen kann, das Weiterbestehen des Hindernisses sei noch unverschuldet (vgl. nur BGH in NJW 2000, 592).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91

    Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
    Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414).
  • BGH, 14.10.1987 - VIII ZB 16/87

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Versäumnisurteils - Notwendigkeit der

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
    Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozesshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (vgl. nur BGH NJW 1998, 1498; BVerwG NJW 1995, 2122; BGH VersR 1991, 1269; BGH VersR 1988, 414).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 93/86

    Fristablauf - Nachprüfung - Wiedereinsetzung - Mitverschulden - Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.07.2001 - 1 Ta 3/01
    Die Unterlassung einer solchen Prüfung wirkt sich auch auf den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO) insofern aus, als das Weiterbestehen eines der Fristwahrung entstehenden Hindernisses vom Zeitpunkt der gebotenen Prüfung an nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (vgl. ausdrücklich BGH, VersR 87, 463).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht