Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2008

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08 (https://dejure.org/2008,8471)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08 (https://dejure.org/2008,8471)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 2008 - 1 Ta 35/08 (https://dejure.org/2008,8471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmmung des Werts einer anwaltlichen Tätigkeit bei einem Streit über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung oder Umgruppierung; Bestimmung des Gegenstandswerts bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten

  • Judicialis

    GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § ... 42 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 2; ; RVG § 23; ; RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 4 S. 3; ; ArbGG § 2 a; ; ArbGG §§ 80 ff; ; BetrVG § 99 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines vom Arbeitgeber neu einzustellenden Arbeitnehmers - Begrenzung des Gegenstandswerts auf eineinhalb Bruttomonatgehälter - Einbeziehung einer arbeitsvertraglichen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07

    Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
    Bei dem vorliegend gestellten Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Dabei stellt der Wert von 4.000.00 Euro nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Wird die Ersetzung der Zustimmung zu einer Ein- oder Umgruppierung begehrt, kann nach Ansicht der nunmehr für Streit- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer insoweit auf die Regelung des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 13 Ta 549/06; noch offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07, wo tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlten).

    Da es vorliegend nicht um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht, sondern lediglich um einzelne Arbeitsbedingungen gestritten wird, unter denen das Arbeitsverhältnis fortzusetzen ist bzw. aufzunehmen war, hält die Kammer einen weiteren Abschlag in Höhe von 1/2 für angemessen (vgl. schon LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Dass der dreifache Jahresbetrag nicht regelmäßig voll ausgeschöpft werden muss, zeigt sich auch an den bei Feststellungsklagen im Rahmen von § 42 Abs. 3 GKG nach allgemeiner Ansicht vorzunehmenden Abschlag in Höhe von 20 % (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.1961, AP § 3 ZPO Nr. 6; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
    Auch die in § 23 Abs. 3 S. 1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).
  • LAG Hamm, 16.07.2007 - 13 Ta 236/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Eingruppierung; Umgruppierung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
    Ein Abschlag erscheint auch im Hinblick auf die verminderte Rechtskraftwirkung im Beschlussverfahren angezeigt (vgl. dazu LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07).
  • LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 549/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
    Wird die Ersetzung der Zustimmung zu einer Ein- oder Umgruppierung begehrt, kann nach Ansicht der nunmehr für Streit- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer insoweit auf die Regelung des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 13 Ta 549/06; noch offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07, wo tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlten).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
    Dabei stellt der Wert von 4.000.00 Euro nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
    Wird die Ersetzung der Zustimmung zu einer Ein- oder Umgruppierung begehrt, kann nach Ansicht der nunmehr für Streit- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer insoweit auf die Regelung des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 13 Ta 549/06; noch offen gelassen von LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07, wo tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlten).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
    Dabei stellt der Wert von 4.000.00 Euro nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Bei dem vorliegend gestellten Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Auch ist der objektive Arbeitaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall nicht ganz außer Acht zu lassen (zu alledem LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08).

    Wird die Ersetzung der Zustimmung zu einer Ein- oder Umgruppierung begehrt, kann insoweit auf die Regelung des § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 13 Ta 549/06).

    Hierin liegt auch kein Widerspruch zu den Entscheidungen der erkennenden Kammer vom 15.10.2007 (1 Ta 232/07) und vom 26.03.2008 (1 Ta 35/08), in denen das Beschwerdegericht den dreijährigen Differenzbetrag auf jeweils eineinhalb Monatsgehälter gedeckelt hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 1 Ta 202/09

    Gegenstandswertfestsetzung im Beschlussverfahren

    Bei Anträgen auf Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG handelt es sich um nichtvermögensrechtliche Streitgegenstände (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; Beschl. v. 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    In solchen Fällen kann auf die Regelung des § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; Beschl. v. 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Diese Überlegungen rechtfertigen eine Gegenstandswertfestsetzung in Höhe von 1, 5 Bruttomonatsgehältern des betroffenen Arbeitnehmers (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; Beschl. v. 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

  • LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung - Betriebsrat - Eingruppierung

    Dies tun auch - jedenfalls überwiegend - solche Landesarbeitsgerichte, die ansonsten eine Deckelung von anderthalb Bruttomonatsgehältern vornehmen ( s. LAG Rheinland-Pfalz vom 26. März 2008, 1 Ta 35/08; LAG Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - 1 Ta 35/08   

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https://dejure.org/2008,16431
LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - 1 Ta 35/08 (https://dejure.org/2008,16431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.2008 - 1 Ta 35/08 (https://dejure.org/2008,16431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 1 Ta 35/08 (https://dejure.org/2008,16431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, besondere Belastungen, Tilgungsleistungen, Berücksichtigung, Eigenheim, Selbstnutzung, Mietkauf

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein selbst genutztes Eigenheim oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft i.R. der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH); Pflicht zur Feststellung des Arbeitsgerichts der Mietkosten für ...

  • Judicialis

    ZPO § 115

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115
    Prozesskostenhilfe - Bewilligungsverfahren; besondere Belastungen; Tilgungsleistungen beim eigen genutzten Eigenheim; Mietkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - 1 Ta 35/08
    Tilgungsleistungen für ein selbst genutztes Eigenheim oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung sind bis zur Höhe der Aufwendungen für eine angemessene Mietwohnung als Kosten der Unterkunft (§ 115 Abs1 S. 3 Nr. 3 ZPO zu berücksichtigen (im Anschluss BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07).

    In seinem Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R - schränkt das Bundessozialgericht diesen Satz dahin ein, dass der Grundsicherungsträger im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei einem Eigentümer von selbst genutzten Wohneigentums von angemessener Größe die Kosten zu übernehmen hat, die er unter vergleichbaren Voraussetzungen für eine angemessene Mietwohnung tragen würde.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - 1 Ta 35/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Tilgungszahlungen zur Finanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II grundsätzlich nicht in Form von Zuschüssen zu übernehmen (Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2008 - 1 Ta 80/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - 1 Ta 35/08
    Im Prozesskostenbewilligungsverfahren sind Unterlagen, die im Beschwerdeverfahren nachgereicht werden, grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen, es sei denn es liegen ausreichende Entschuldigungsgründe für die Verspätung vor (hierzu LAG Schleswig-Holstein, zuletzt Beschl. vom 30.05.2008 - 1 Ta 80/08 - mit Nachw.) Hieran ist festzuhalten.
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